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BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
Klare Leitplanken „Voraussetzung für die rechtliche Tragfähigkeit einer Downgrading-Option sind klare Leitplanken“, sagte Prof. Martinez AGRA Europe. Er nannte in diesem Zusammenhang unter anderem eine echte Stufenkaskade bei der Haltungskennzeichnung, transparente Hinweise wie „mindestens Haltungsform X“ sowie belastbare Dokumentation und Aufsicht. Ferner müsse eine EU-rechtliche Notifizierung ebenso gewährleistet sein wie eine diskriminierungsfreie Einbeziehung importierter Ware. „Ohne diese Leitplanken steigen die Risiken von Irreführung, Vertrauensverlusten und binnenmarktrechtlichen Beanstandungen“, warnte der Rechtswissenschaftler. Seine Rechtsauffassung zum Downgrading begründet Martinez mit einer Reihe von Argumenten. So treffe die Angabe einer weniger tiergerechten Haltungsform im Rahmen eines Downgradings objektiv zu. Verbraucher werden dem Agrarrechtler zufolge mit dem Downgrading wirtschaftlich nicht schlechter gestellt. Zudem entstehe kein unlauterer Wettbewerbsvorsprung. Gleichzeitig federe Downgrading Absatzschwankungen ab und erleichtere die Vermarktung des ganzen Tieres. Ein solches Instrument helfe, Investitionen abzusichern und Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Schließlich könne Downgrading Logistik sowie Kennzeichnung vereinfachen. AgE
Markteintritt muss geprüft werden Im Trilog hatten sich Rat und Parlament darauf verständigt, dass durch neue genomische Techniken hergestellte Pflanzen der sogenannten Kategorie 1 den Sorten aus konventioneller Züchtung gleichgestellt werden. Die nationalen Behörden müssen künftig vor Markteintritt prüfen, ob Pflanzen dieser Kategorie angehören. Entsprechende Nachkommen müssen jedoch nicht kontrolliert werden. Pflanzen der Kategorie 1 und daraus hergestellte Produkte müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Das hatte auch die Europäische Kommission so vorgeschlagen. Ausnahmen sollen allerdings für Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial gelten. Hier wird eine Kennzeichnung Pflicht. Dadurch soll es den Marktteilnehmern ermöglicht werden, eine von NZT-Erzeugnissen freie Lieferkette sicherzustellen. Darüber hinaus soll es eine Ausschlussliste von Merkmalen geben. Erzeugnisse mit dort definierten Eigenschaften werden nicht in die Kategorie 1 aufgenommen. Dazu zählen unter anderem Herbizidtoleranz und die Fähigkeit von Pflanzen, insektizide Substanzen selbst zu erzeugen. Dies trifft bekanntlich auf eine Reihe von Pflanzen zu, die zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gezählt werden. Anders als von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen, müssen solche Pflanzen zukünftig in die Kategorie 2 der NZT-Verordnung eingeordnet werden. Sie unterliegen somit weiterhin der Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Überwachung.
Kennzeichnungspflicht für Kategorie 2 Als Kategorie-2-Pflanzen werden grundsätzlich solche mit „komplexeren oder weniger naturäquivalenten Genomveränderungen“ zusammengefasst. Konkret bedeutet dies, dass selbige unter die bestehenden Anforderungen der GVO-Gesetzgebung fallen. Darin eingeschlossen ist die bereits obligatorische Produktkennzeichnung. Die künftige Verordnung enthält zudem optionale Koexistenzmaßnahmen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, um das unbeabsichtigte Vorkommen von NZT-2-Pflanzen und anderen Produkten zu vermeiden.
Bei NZT-1-Verunreinigungen kein Verstoß gegen Ökoverordnung Im ökologischen Landbau sollen wie bisher keine NZT-Pflanzen zulässig sein. Technisch unvermeidbare Vorkommen von Pflanzen der Kategorie 1 sollen jedoch keinen Verstoß gegen die Vorschriften der EU-Ökoverordnung darstellen. Die Kommission will prüfen, ob diese Verordnung für Biobetriebe administrative, wirtschaftliche oder praktische Belastungen mit sich bringt. Zum Umgang mit Patenten wird festgeschrieben, dass offene Fragen künftig durch die EU-Biotechnologierichtlinie gelöst werden sollen. Züchter, die die Registrierung einer NZT-Pflanze oder eines NZT-Produkts der Kategorie 1 beantragen, müssen künftig Informationen zu allen bestehenden oder angemeldeten Patenten einreichen. Diese Informationen müssen in einer öffentlichen Datenbank hinterlegt werden. Auf freiwilliger Basis können Zuchtunternehmen Informationen über die Absicht des Patentinhabers zur Lizenzierung der Nutzung einer patentierten NZT-1-Pflanze oder eines patentierten NZT-Produkts zu fairen Bedingungen bereitstellen. Darüber hinaus soll eine Expertengruppe für Patentierung eingerichtet werden. Diese soll sich mit den Auswirkungen von Patenten auf NZT-Pflanzen befassen und sich aus Experten aller Mitgliedstaaten, des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CVPO) und des Europäischen Patentamts (EPA) zusammensetzen. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll die Kommission dann eine Studie über die Auswirkungen der Patentierung auf Innovationen, die Verfügbarkeit von Saatgut für Landwirte und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Pflanzenzüchtungssektors veröffentlichen.
EU-Parlament murrt in der Patentfrage Sollte das Europaparlament zustimmen – eine Entscheidung im Plenum wird Ende Mai oder Anfang Juni erwartet – tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten. In dieser Zeit sollen verschiedene Durchführungsbestimmungen durch die Kommission verabschiedet werden. Der neue Rechtsrahmen wird also voraussichtlich ab Mitte 2028 greifen. Im Hinblick auf das nun anstehende Votum der EU-Volksvertreter mehrten sich zuletzt Hinweise darauf, dass einzelne Abgeordnete kurzfristig noch Änderungsanträge ins Plenum einbringen wollen. Insbesondere der Schattenberichterstatter der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), Christophe Clergeau, unterstrich gegenüber AGRA Europe seine Befürchtung, dass durch Patentierungen bestimmter NZT-Sorten unter anderem der Zugang von Landwirten zum Saatgutmarkt erschwert werden könnte. Dagegen plane er, konkrete Änderungsanträge einzubringen. Auch die SPD-Agrarpolitikerin Maria Noichl äußerte sich ähnlich. Wie AGRA Europe bereits berichtete, dürften diese über die NZT-Verordnung vor allem Anpassungen der Biopatentrichtlinie fordern. Grundlage soll unter anderem ein in Brüssel kursierendes Non-Paper sein, das der Redaktion vorliegt und das nach Angaben aus informierten Kreisen von Umweltorganisationen sowie Verbänden der gentechnikfreien Landwirtschaft erarbeitet wurde. Demnach soll unter anderem die Patentierbarkeit von Sorten eingeschränkt werden, die mithilfe klassischer Züchtungsmethoden, etwa der Zufallsmutagenese, entstanden sind. Zudem ist vorgesehen, einen umfassenden Züchtervorbehalt in der Biopatentrichtlinie zu verankern. Dieser würde es ähnlich wie im Sortenschutzrecht ermöglichen, auch auf Basis patentgeschützter Sorten neue Varianten zu entwickeln, ohne dafür Lizenzkosten entrichten zu müssen. Vor wenigen Wochen hatte eine Gruppe von Europaabgeordneten von CDU und CSU die EU-Kommission in einem Brief aufgefordert, für die Biopatentrichtlinie entsprechende Anpassungen vorzuschlagen. Verschiedenen Abgeordnetenbüros zufolge soll noch keine Antwort der EU-Behörde vorliegen. AgE
Nutztierstrategie erst Ende Juni? Derweil dürfte sich auch die Nutztierstrategie verzögern. Ankündigungen, wonach die Pläne der Kommission bereits im Mai präsentiert werden könnten, scheinen nicht einzulösen zu sein. Hier heißt es aus der Brüsseler Behörde, dass frühestens Ende Juni mit vorzeigbaren Ergebnissen zu rechnen sei. Nicht verwechselt werden sollte die Nutztierstrategie aus der Feder von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen mit einer potenziellen Strategie zum Tierwohl, bei der Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi federführend ist. Abgesehen von Einlassungen Várhelyis zu einem EU-weiten Verbot der Pelztierzucht gibt es hier aber noch wenig Greifbares. AgE
Neue Verwaltungspartnerschaft Laut der Vereinbarung beider Ressortchefs soll der bestehende Agrarpolitische Dialog um agrarwirtschaftliche Themenschwerpunkte ergänzt werden. Vorgesehen sind gemeinsame Konferenzen, Seminare, Studienreisen und Publikationen. Dabei soll es neben Themen wie Saatgutproduktion und Milchverarbeitung auch um landwirtschaftliche Bewässerung gehen. Ziel einer Verwaltungspartnerschaft zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Ukrainischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzbehörde (SSUFSCP) ist es, den Austausch im Bereich der Lebensmittelsicherheit auszubauen. Unterstützt werden soll neben einer nachhaltigen Forstwirtschaft auch die Anwendung neuer Technologien und Innovationen in der Forst- und Holzwirtschaft. Auf diese Weise soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Ressource Holz für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine absehbar eine große Bedeutung zukommen wird. Gestärkt werden sollen die Reformbemühungen im ukrainischen Agrar- und Ernährungssektor. Zu diesem Zweck soll eine hochrangige Arbeitsgruppe etabliert werden. Angehören soll dieser Arbeitsgruppe Vertreter beider Agrarministerien und der Parlamentsausschüsse, ferner Mitarbeiter der Europäischen Kommission sowie Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Forschungseinrichtungen. Ein regelmäßiger Austausch über agrarpolitische Themen der EU soll den EU-Beitrittsprozess der Ukraine begleiten. AgE
Kritik an Neuregulierung im EU-Gentechnikrecht Dass die Civey-Umfrage gerade jetzt veröffentlicht wurde, ist kein Zufall. Denn aktuell laufen auf EU-Ebene die Verhandlungen zur Neuregulierung von Neuen Züchtungstechniken (NZT) im Gentechnikrecht. Die vorläufig erzielte Einigung sieht bekanntlich ein vereinfachtes Verfahren für NZT-Pflanzen mit nur arteigenem Genmaterial (Kategorie 1) vor, das diese herkömmlichen Pflanzen gleichstellt. Formal stehen aber noch die finale Zustimmung von Rat und Europaparlament aus. Die Patentfrage ist jedoch höchst umstritten. Während die Patentregeln in der EU-Biotechnologierichtlinie festgelegt werden sollen, enthält die Einigung den Kompromiss, dass Züchter, die die Registrierung für solche NZT-Pflanzen oder Produkten beantragen, Informationen zu allen bestehenden oder angemeldeten Patenten einreichen müssen. Dieser Kompromiss wird von der Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“ abgelehnt. Sie befürchtet Nachteile für kleine Züchter, eine zunehmende Konzentration am Saatgutmarkt und dadurch Abhängigkeiten von Landwirten. Ebenfalls am Dienstag beklagten die Nichtregierungsorganisationen Corporate Europe Observatory (CEO) und GMWatch, dass Interessenvertreter aus der Industrie Bedenken hinsichtlich der Patentierung verharmlosen würden. Auch die als Lösung vorgeschlagene freiwillige Lizenzplattform lehnen die Organisationen ab. Den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) werfen die NGOs vor, das Thema zuletzt nicht mehr angesprochen zu haben, nachdem die Branchenverbände anfänglich noch vor Patenten gewarnt hätten. Die beiden Organisationen stützen sich eigenen Angaben zufolge dabei auf gesichtete Dokumente mit den Positionen von mehreren Verbänden. AgE
Hochrangiges Treffen am Montag In Bezug auf den genauen Zeitpunkt für die Vorstellung des Aktionsplans blieb die Beamtin noch vage. Sie hofft auf Anfang Mai. Zuvor wolle man – wie von Agrarkommissar Christophe Hansen bereits angekündigt worden war – am Montag (13.4.) mit Vertretern der Landwirtschaft, der Düngemittelindustrie und der Wissenschaft über die richtigen Maßnahmen beraten. Mit Blick auf die diesjährige Ernte ist laut Misonne trotz der unklaren Lage in der Straße von Hormus nicht mit eklatanten Versorgungsengpässen zu rechnen. Die Kommission konzentriere sich daher auf die sichere Versorgung für die Ernte im Jahr 2027. Aktuell bestehe eher das Risiko, dass es bei der Logistik von Nahrungsmitteln sowie beim Transport zu Schwierigkeiten komme. Knappheiten drohten zudem bei Verpackungen, Kohlenstoffdioxid sowie bei Vitaminen.
Biobauern kommen ohne synthetische Düngemittel aus Die Vorstandsvorsitzende vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Tina Andres, hat unterdessen auf die Verwundbarkeit der Landwirtschaft hingewiesen. „Der Krieg in Nahost zeigt einmal mehr, wie ohnmächtig wir sind, wenn sich fossile Quellen verschließen und globale Handelswege versperrt werden: Sogar unser täglich Brot gerät dann in Gefahr.“ Aus Sicht von Andres ist deshalb der Ökolandbau „zu Recht ein Leitbild der EU: Weil Bio-Bauern und -Bäuerinnen ohne synthetische Düngemittel auskommen.“ Unter anderem fordert Andres, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf resilientere Produktionsverfahren wie den Ökolandbau auszurichten. Ferner drängt die BÖLW-Vorstandsvorsitzende auf einen Fahrplan für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Betriebsmittel wie chemisch-synthetischen Stickstoffdünger und von Pflanzenschutzmitteln. Zudem sollte laut Andres verstärkt auf biologische Prozesse gesetzt werden, etwa die natürliche Stickstofffixierung durch den vermehrten Anbau von Hülsenfrüchten. AgE
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