Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Von der Region, für die Region

Ihre Agrargenossenschaft im Rheinland

Wir suchen Sie!

GESTALTEn SIE MIT UNS DIE ZUKUNFT – werdenSie Teil unseres Teams

Pflanzenbau

Vom Acker zur Ernte – Ihr Experte für modernen Pflanzenbau

Vermarktung

Vom Acker bis zum Verbraucher – Vermarktung, die verbindet

Futtermittel

Regional, hochwertig, vielseitig – Ihr Partner für Futtermittel

Energie

Für die Region – Verlässlich, flexibel, leistungsstark

Pflanzenschutz & Co.

entdecke unsere Auswahl

PFLANZENBAU

Vermarktung

Futtermittel

BBR

DIGITAL

Energie

LOGISTIK

VERSICHERUNG

BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER

ERFAHRUNG UND INNOVATION FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUKUNFT

Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.

BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER

ERFAHRUNG UND INNOVATION FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUKUNFT

Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.

AKTUELLES

Rat sagt final Ja
Die Mitgliedstaaten haben abschließend grünes Licht für die Trilog-Einigung zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) gegeben. Nach dem Ja am Dienstag (21.4.) muss jetzt noch das Europaparlament endgültig zustimmen. Dort scheinen einzelne Abgeordnete aus den Reihen der Sozialdemokraten und der Grünen noch zu versuchen, Mehrheiten für Änderungsanträge zu organisieren. Die Erfolgsaussichten beurteilen verschiedene Abgeordneten-Büros in Gesprächen mit AGRA Europe als „mager“.
Markteintritt muss geprüft werden Im Trilog hatten sich Rat und Parlament darauf verständigt, dass durch neue genomische Techniken hergestellte Pflanzen der sogenannten Kategorie 1 den Sorten aus konventioneller Züchtung gleichgestellt werden. Die nationalen Behörden müssen künftig vor Markteintritt prüfen, ob Pflanzen dieser Kategorie angehören. Entsprechende Nachkommen müssen jedoch nicht kontrolliert werden. Pflanzen der Kategorie 1 und daraus hergestellte Produkte müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Das hatte auch die Europäische Kommission so vorgeschlagen. Ausnahmen sollen allerdings für Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial gelten. Hier wird eine Kennzeichnung Pflicht. Dadurch soll es den Marktteilnehmern ermöglicht werden, eine von NZT-Erzeugnissen freie Lieferkette sicherzustellen. Darüber hinaus soll es eine Ausschlussliste von Merkmalen geben. Erzeugnisse mit dort definierten Eigenschaften werden nicht in die Kategorie 1 aufgenommen. Dazu zählen unter anderem Herbizidtoleranz und die Fähigkeit von Pflanzen, insektizide Substanzen selbst zu erzeugen. Dies trifft bekanntlich auf eine Reihe von Pflanzen zu, die zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gezählt werden. Anders als von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen, müssen solche Pflanzen zukünftig in die Kategorie 2 der NZT-Verordnung eingeordnet werden. Sie unterliegen somit weiterhin der Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Überwachung.
Kennzeichnungspflicht für Kategorie 2 Als Kategorie-2-Pflanzen werden grundsätzlich solche mit „komplexeren oder weniger naturäquivalenten Genomveränderungen“ zusammengefasst. Konkret bedeutet dies, dass selbige unter die bestehenden Anforderungen der GVO-Gesetzgebung fallen. Darin eingeschlossen ist die bereits obligatorische Produktkennzeichnung. Die künftige Verordnung enthält zudem optionale Koexistenzmaßnahmen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, um das unbeabsichtigte Vorkommen von NZT-2-Pflanzen und anderen Produkten zu vermeiden.
Bei NZT-1-Verunreinigungen kein Verstoß gegen Ökoverordnung Im ökologischen Landbau sollen wie bisher keine NZT-Pflanzen zulässig sein. Technisch unvermeidbare Vorkommen von Pflanzen der Kategorie 1 sollen jedoch keinen Verstoß gegen die Vorschriften der EU-Ökoverordnung darstellen. Die Kommission will prüfen, ob diese Verordnung für Biobetriebe administrative, wirtschaftliche oder praktische Belastungen mit sich bringt. Zum Umgang mit Patenten wird festgeschrieben, dass offene Fragen künftig durch die EU-Biotechnologierichtlinie gelöst werden sollen. Züchter, die die Registrierung einer NZT-Pflanze oder eines NZT-Produkts der Kategorie 1 beantragen, müssen künftig Informationen zu allen bestehenden oder angemeldeten Patenten einreichen. Diese Informationen müssen in einer öffentlichen Datenbank hinterlegt werden. Auf freiwilliger Basis können Zuchtunternehmen Informationen über die Absicht des Patentinhabers zur Lizenzierung der Nutzung einer patentierten NZT-1-Pflanze oder eines patentierten NZT-Produkts zu fairen Bedingungen bereitstellen. Darüber hinaus soll eine Expertengruppe für Patentierung eingerichtet werden. Diese soll sich mit den Auswirkungen von Patenten auf NZT-Pflanzen befassen und sich aus Experten aller Mitgliedstaaten, des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CVPO) und des Europäischen Patentamts (EPA) zusammensetzen. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll die Kommission dann eine Studie über die Auswirkungen der Patentierung auf Innovationen, die Verfügbarkeit von Saatgut für Landwirte und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Pflanzenzüchtungssektors veröffentlichen.
EU-Parlament murrt in der Patentfrage Sollte das Europaparlament zustimmen – eine Entscheidung im Plenum wird Ende Mai oder Anfang Juni erwartet – tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten. In dieser Zeit sollen verschiedene Durchführungsbestimmungen durch die Kommission verabschiedet werden. Der neue Rechtsrahmen wird also voraussichtlich ab Mitte 2028 greifen. Im Hinblick auf das nun anstehende Votum der EU-Volksvertreter mehrten sich zuletzt Hinweise darauf, dass einzelne Abgeordnete kurzfristig noch Änderungsanträge ins Plenum einbringen wollen. Insbesondere der Schattenberichterstatter der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), Christophe Clergeau, unterstrich gegenüber AGRA Europe seine Befürchtung, dass durch Patentierungen bestimmter NZT-Sorten unter anderem der Zugang von Landwirten zum Saatgutmarkt erschwert werden könnte. Dagegen plane er, konkrete Änderungsanträge einzubringen. Auch die SPD-Agrarpolitikerin Maria Noichl äußerte sich ähnlich. Wie AGRA Europe bereits berichtete, dürften diese über die NZT-Verordnung vor allem Anpassungen der Biopatentrichtlinie fordern. Grundlage soll unter anderem ein in Brüssel kursierendes Non-Paper sein, das der Redaktion vorliegt und das nach Angaben aus informierten Kreisen von Umweltorganisationen sowie Verbänden der gentechnikfreien Landwirtschaft erarbeitet wurde. Demnach soll unter anderem die Patentierbarkeit von Sorten eingeschränkt werden, die mithilfe klassischer Züchtungsmethoden, etwa der Zufallsmutagenese, entstanden sind. Zudem ist vorgesehen, einen umfassenden Züchtervorbehalt in der Biopatentrichtlinie zu verankern. Dieser würde es ähnlich wie im Sortenschutzrecht ermöglichen, auch auf Basis patentgeschützter Sorten neue Varianten zu entwickeln, ohne dafür Lizenzkosten entrichten zu müssen. Vor wenigen Wochen hatte eine Gruppe von Europaabgeordneten von CDU und CSU die EU-Kommission in einem Brief aufgefordert, für die Biopatentrichtlinie entsprechende Anpassungen vorzuschlagen. Verschiedenen Abgeordnetenbüros zufolge soll noch keine Antwort der EU-Behörde vorliegen. AgE
Ohne die EU geht es nicht
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer wirbt in Brüssel um Verständnis für die deutschen Aktivitäten zur Neufassung des Düngerechts. „Ganz klar ist, dass es ohne die EU nicht geht“, sagte der Minister im Nachgang eines Gesprächs mit Umweltkommissarin Jessika Rosswall gegenüber AGRA Europe. Rosswall habe bekräftigt, dass man in Brüssel genau verfolge, „was wir tun, um die Zusagen gegenüber der Kommission einzuhalten und die höchstrichterlichen Entscheidungen umzusetzen“. Dem Minister zufolge steht Deutschland unter Beobachtung: „Wenn die Kommission den Eindruck hat, es geht nicht oder zu langsam voran, wird sie das aber auch klar sagen.“ Rainer bekräftigt im Interview sein Ziel, bis zur Düngesaison 2027 Klarheit für die Ausweisung der Roten Gebiete zu schaffen. Im Laufe dieses Jahres will der CSU-Politiker ein weiteres Bürokratierückbaupaket für seinen Zuständigkeitsbereich vorlegen. Es soll konkrete Maßnahmen enthalten, die spürbar entlasten. „Es bleibt nicht bei Absichtserklärungen“, betonte Rainer. 2026 kann aus seiner Sicht ein Wendepunkt für einen durchgreifenden Bürokratieabbau werden. Der Minister bekräftigt den politischen Handlungsbedarf in der Tierhaltung. Er räumt ein, dass die rechtliche Umsetzung des angekündigten 20-jährigen Bestandsschutzes für Tierwohlbauten „komplex“ sei. Deshalb gehe es ihm nicht nur um einzelne Zusagen, sondern um ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wir müssen gleichzeitig den Stallbau erleichtern“, betont Rainer. Er will sich für Anpassungen im Bauplanungsrecht einsetzen, die mit der anstehenden großen Novelle des Baugesetzbuchs auf den Weg gebracht werden sollen. Anpassungen müsse es auch im Umweltrecht geben, etwa in der TA Luft: „Es muss einfacher werden, in Tierhaltung zu investieren.“ AgE
Vorlage frühestens Ende Mai
Die Europäische Kommission wird ihren Aktionsplan zur Düngemittelversorgung nicht vor Ende Mai präsentieren. Wie gut informierte Kommissionskreise AGRA Europe berichten, sorgen auch die neuen Herausforderungen rund um den Iran-Krieg für Verzögerungen im Zeitplan. Erst vor Kurzem hatte die Kommission in einer Anhörung vor dem Landwirtschaftsausschuss (AGRI) des Europaparlaments erklärt, man hoffe auf einen Termin Anfang Mai. Inhaltlich soll die Düngestrategie auf eine Verringerung der Importabhängigkeit abzielen, auch durch den effizienteren Einsatz von Mineraldüngern. Dazu, so Kommissionskreise, sollen im Rahmen des Aktionsplans auch legislative Anpassungen vorgeschlagen werden. Anders als es zuvor bisweilen kolportiert worden war, kann also mehr als lediglich eine Kommissionsstrategie erwartet werden. Details scheinen aber noch nicht endgültig festzustehen. Anpassungsvorschläge an der Nitratrichtlinie sollen dem Vernehmen nach nicht dabei sein. Dazu wird erst gegen Jahresende mit einem Vorschlag gerechnet. Dann könnte es unter anderem um höhere zulässige Grenzwerte für organischen N-Dünger gehen. Das hatten die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) mehrfach gefordert.
Nutztierstrategie erst Ende Juni? Derweil dürfte sich auch die Nutztierstrategie verzögern. Ankündigungen, wonach die Pläne der Kommission bereits im Mai präsentiert werden könnten, scheinen nicht einzulösen zu sein. Hier heißt es aus der Brüsseler Behörde, dass frühestens Ende Juni mit vorzeigbaren Ergebnissen zu rechnen sei. Nicht verwechselt werden sollte die Nutztierstrategie aus der Feder von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen mit einer potenziellen Strategie zum Tierwohl, bei der Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi federführend ist. Abgesehen von Einlassungen Várhelyis zu einem EU-weiten Verbot der Pelztierzucht gibt es hier aber noch wenig Greifbares. AgE
Deutsch-Ukrainische Regierungskonsultationen
Deutschland und die Ukraine wollen im Forst-, Ernährungs- und Agrarsektor noch enger zusammenarbeiten. Das haben Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und sein Kiewer Amtskollege Oleksij Sobolew im Rahmen der Deutsch-Ukrainischen Regierungskonsultationen am Dienstag (14.4.) in Berlin vereinbart. Geplant ist unter anderem ein intensiver agrarwirtschaftlicher Austausch, etwa über Saatgutproduktion und Milchverarbeitung. Zudem soll die Zusammenarbeit im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildung gestärkt werden. Schließlich hat die Bundesregierung zugesagt, die Ukraine bei der Annäherung des Agrarsektors an die Standards der Europäischen Union zu unterstützen. „Uns eint die Wertschätzung für unsere Land- und Forstwirtschaft als eine tragende Säule unserer Wirtschaft und unserer Heimat“, erklärte Minister Rainer nach dem Treffen. Man vertiefe daher den ‚Agrarpolitischen Dialog‘ und setze dabei noch stärker auf wirtschaftliche Kooperation. „Wir begleiten die Ukraine weiter auf ihrem Weg der Annäherung an die EU“, versicherte der CSU-Politiker. Gleiche rechtliche Rahmenbedingungen und Standards seien die Basis für einen ausgeglichenen und fairen Wettbewerb. Ferner werde man gemeinsam mit der Ukraine neue Ideen entwickeln, um die Zusammenarbeit im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildung auszubauen. Nach den Worten von Ministerkollege Sobolew hilft die Zusammenarbeit der beiden Länder vor allem, den ukrainische Agrarsektor für die EU-Integration anzupassen. Gemeinsam arbeite man an der Entwicklung hochwertiger beruflicher Bildung und an der Stärkung des Systems der Lebensmittelsicherheit. Ferner habe man den Grundstein für eine Kooperation in der Biomethanproduktion und in der nachhaltigen Waldbewirtschaftung gelegt. „Es ist wichtig für uns, dass ukrainische Agrarproduzenten nach den EU-Standards arbeiten, was einen fairen Wettbewerb ermöglicht und die weltweite Ernährungssicherheit stärkt“, betonte Sobolew.
Neue Verwaltungspartnerschaft Laut der Vereinbarung beider Ressortchefs soll der bestehende Agrarpolitische Dialog um agrarwirtschaftliche Themenschwerpunkte ergänzt werden. Vorgesehen sind gemeinsame Konferenzen, Seminare, Studienreisen und Publikationen. Dabei soll es neben Themen wie Saatgutproduktion und Milchverarbeitung auch um landwirtschaftliche Bewässerung gehen. Ziel einer Verwaltungspartnerschaft zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Ukrainischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzbehörde (SSUFSCP) ist es, den Austausch im Bereich der Lebensmittelsicherheit auszubauen. Unterstützt werden soll neben einer nachhaltigen Forstwirtschaft auch die Anwendung neuer Technologien und Innovationen in der Forst- und Holzwirtschaft. Auf diese Weise soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Ressource Holz für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine absehbar eine große Bedeutung zukommen wird. Gestärkt werden sollen die Reformbemühungen im ukrainischen Agrar- und Ernährungssektor. Zu diesem Zweck soll eine hochrangige Arbeitsgruppe etabliert werden. Angehören soll dieser Arbeitsgruppe Vertreter beider Agrarministerien und der Parlamentsausschüsse, ferner Mitarbeiter der Europäischen Kommission sowie Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Forschungseinrichtungen. Ein regelmäßiger Austausch über agrarpolitische Themen der EU soll den EU-Beitrittsprozess der Ukraine begleiten. AgE
Mehrheit lehnt Patente ab
Was Patente auf Pflanzen und Tiere angeht, sind viele Europäer offenbar äußerst skeptisch. Das legt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“ nahe, die am Dienstag (14.4.) vorgestellt wurde. Dafür waren jeweils 1.000 Personen aus den fünf EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Polen online befragt worden. Im Schnitt aller Länder waren rund 80% der Befragten gegen Patente. Am höchsten fiel die Ablehnung bei den Deutschen aus; hier stimmten 86,4% der Aussage zu, dass Lebewesen aus ethischen Gründen grundsätzlich nicht als technische Erfindung patentiert werden dürfen. In den Niederlanden fiel die Zustimmung im Vergleich zu den anderen Ländern etwas geringer aus, stellt mit 74,5% aber dennoch eine klare Mehrheit dar. Umgekehrt war der Anteil der Personen, die der Aussage nicht zustimmten, mit 15,3% bei unserem nördlichen Nachbarn am höchsten. Ebenfalls eine Mehrheit der Befragten in den fünf EU-Ländern ist der Meinung, dass bei der Vergabe von Patenten auf gentechnisch veränderte Pflanzen und deren Marktzulassung der Schutz von Mensch und Umwelt besonders berücksichtigt werden müsse. Auch lehnten rund 75% der Befragten Patente auf in der Natur vorkommende oder zufälligerweise entstandene Eigenschaften von Pflanzen ab. Besonders groß war diesbezüglich der Widerstand in Polen, wo 80,7% gegen solche Patente sind. Insgesamt waren den Teilnehmenden vier Fragen gestellt worden. Erwartungsgemäß am höchsten war die Zustimmung bei der Aussage, dass Vielfalt in der Pflanzenzucht im Hinblick auf die Landwirtschaft und Ernährung wichtig sei.
Kritik an Neuregulierung im EU-Gentechnikrecht Dass die Civey-Umfrage gerade jetzt veröffentlicht wurde, ist kein Zufall. Denn aktuell laufen auf EU-Ebene die Verhandlungen zur Neuregulierung von Neuen Züchtungstechniken (NZT) im Gentechnikrecht. Die vorläufig erzielte Einigung sieht bekanntlich ein vereinfachtes Verfahren für NZT-Pflanzen mit nur arteigenem Genmaterial (Kategorie 1) vor, das diese herkömmlichen Pflanzen gleichstellt. Formal stehen aber noch die finale Zustimmung von Rat und Europaparlament aus. Die Patentfrage ist jedoch höchst umstritten. Während die Patentregeln in der EU-Biotechnologierichtlinie festgelegt werden sollen, enthält die Einigung den Kompromiss, dass Züchter, die die Registrierung für solche NZT-Pflanzen oder Produkten beantragen, Informationen zu allen bestehenden oder angemeldeten Patenten einreichen müssen. Dieser Kompromiss wird von der Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“ abgelehnt. Sie befürchtet Nachteile für kleine Züchter, eine zunehmende Konzentration am Saatgutmarkt und dadurch Abhängigkeiten von Landwirten. Ebenfalls am Dienstag beklagten die Nichtregierungsorganisationen Corporate Europe Observatory (CEO) und GMWatch, dass Interessenvertreter aus der Industrie Bedenken hinsichtlich der Patentierung verharmlosen würden. Auch die als Lösung vorgeschlagene freiwillige Lizenzplattform lehnen die Organisationen ab. Den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) werfen die NGOs vor, das Thema zuletzt nicht mehr angesprochen zu haben, nachdem die Branchenverbände anfänglich noch vor Patenten gewarnt hätten. Die beiden Organisationen stützen sich eigenen Angaben zufolge dabei auf gesichtete Dokumente mit den Positionen von mehreren Verbänden. AgE
„Kein Mangel an Ideen“
Die EU-Kommission ist mit Blick auf den für Mai erwarteten Düngemittelaktionsplan erstmals konkreter geworden. Einen ersten Eindruck, wo es inhaltlich hingehen könnte, gab die kommissarische Direktorin in der Generaldirektion für Landwirtschaft (DG AGRI), Brigitte Misonne, am Donnerstag (9.4.) bei einer Anhörung im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments. Einen Mangel an Ideen gebe es jedenfalls nicht, so die Kommissionsbeamtin. Die Strategie soll Misonne zufolge aus vier wesentlichen Elementen bestehen. Ein wesentliches Ziel: Die Importabhängigkeit soll reduziert werden. Darüber hinaus soll die heimische Stickstoffproduktion angekurbelt werden. Gleichzeitig sollen Fortschritte bei der Dekarbonisierung der Düngemittelerzeugung erreicht werden und Wege für einen effizienteren Einsatz aufgezeigt werden. Zu guter Letzt soll laut Misonne der Fokus auf biobasierte Düngemittel geweitet werden. Als Beispiel nennt die Beamtin eine bessere Aufbereitung etwa von Gülle. Die von manchen Abgeordneten geforderte Anhebung der Obergrenze für die Ausbringung von organischem Stickstoff sieht Misonne derweil kritisch.
Hochrangiges Treffen am Montag In Bezug auf den genauen Zeitpunkt für die Vorstellung des Aktionsplans blieb die Beamtin noch vage. Sie hofft auf Anfang Mai. Zuvor wolle man – wie von Agrarkommissar Christophe Hansen bereits angekündigt worden war – am Montag (13.4.) mit Vertretern der Landwirtschaft, der Düngemittelindustrie und der Wissenschaft über die richtigen Maßnahmen beraten. Mit Blick auf die diesjährige Ernte ist laut Misonne trotz der unklaren Lage in der Straße von Hormus nicht mit eklatanten Versorgungsengpässen zu rechnen. Die Kommission konzentriere sich daher auf die sichere Versorgung für die Ernte im Jahr 2027. Aktuell bestehe eher das Risiko, dass es bei der Logistik von Nahrungsmitteln sowie beim Transport zu Schwierigkeiten komme. Knappheiten drohten zudem bei Verpackungen, Kohlenstoffdioxid sowie bei Vitaminen.
Biobauern kommen ohne synthetische Düngemittel aus Die Vorstandsvorsitzende vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Tina Andres, hat unterdessen auf die Verwundbarkeit der Landwirtschaft hingewiesen. „Der Krieg in Nahost zeigt einmal mehr, wie ohnmächtig wir sind, wenn sich fossile Quellen verschließen und globale Handelswege versperrt werden: Sogar unser täglich Brot gerät dann in Gefahr.“ Aus Sicht von Andres ist deshalb der Ökolandbau „zu Recht ein Leitbild der EU: Weil Bio-Bauern und -Bäuerinnen ohne synthetische Düngemittel auskommen.“ Unter anderem fordert Andres, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf resilientere Produktionsverfahren wie den Ökolandbau auszurichten. Ferner drängt die BÖLW-Vorstandsvorsitzende auf einen Fahrplan für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Betriebsmittel wie chemisch-synthetischen Stickstoffdünger und von Pflanzenschutzmitteln. Zudem sollte laut Andres verstärkt auf biologische Prozesse gesetzt werden, etwa die natürliche Stickstofffixierung durch den vermehrten Anbau von Hülsenfrüchten. AgE
Reformvorschlag besser als gedacht?
Der in den Vorschlägen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vorgesehene Zuwachs an Flexibilität für die Mitgliedstaaten muss grundsätzlich nicht in dem Ausmaß zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wie es vielfach erwartet wird. Dieser Ansicht ist der irische Agrarökonom Alan Matthews. Entsprechende Bedenken bezeichnete der emeritierte Professor für europäische Agrarpolitik bei einer Anhörung im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments am Donnerstag (9.4.) als „übertrieben“. Wenn es um die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gehe, sollte das Augenmerk nach seiner Einschätzung vor allem auf die künftige Gestaltung von gekoppelten Beihilfen und auch Direktzahlungen gerichtet werden. Hier verortet er das größte Potenzial für Verwerfungen in der europäischen Landwirtschaft. Durch die Mitgliedstaaten mitzufinanzierende Maßnahmen sind laut Matthews in dieser Hinsicht eher zu vernachlässigen, da diese unter dem Strich zu einer Verringerung der Produktion beitrügen. Gut durchdacht werden sollte Matthews zufolge die vielfach vorgetragene Forderung, auch nach 2027 an einer GAP mit den zwei bekannten Säulen festzuhalten. Vor allem das Budget für die Zweite Säule könnte nach seiner Einschätzung Probleme bereiten, wenn die Pläne zur Umstrukturierung des MFR nicht ebenfalls entsprechend geändert werden. Matthews verwies hier darauf, dass für die Erste Säule bereits Regeln für die Zuweisung von Mitteln an die Mitgliedstaaten existierten, für die Zweite jedoch nicht, sodass schwierige Verhandlungen zu erwarten seien. „Unvorhergesehene Konsequenzen“ könnten zudem drohen, wenn an den derzeitigen Quoten für die Zuteilung von GAP-Mitteln an die Mitgliedstaaten festgehalten werden sollte, während die Zuweisungen aus dem neuen Fonds zur nationalen und regionalen Partnerschaft (NRP) einem neuen Schema folgten. Mit Blick auf die Erweiterung der EU und insbesondere einen Beitritt der Ukraine hob Matthews hervor, dass dieses Thema zumindest aus agrarpolitischer Sicht entschärft würde, sollten die Kommissionsvorschläge in ihrer bekannten Form umgesetzt werden. Hintergrund ist, dass bereits ein Schlüssel für die Verteilung der Mittel aus dem NRP an die Mitgliedstaaten auf dem Tisch liegt. Dieser könnte dann einfach genutzt werden. Vorgaben in Bezug auf Hektarprämien, die beim Beitritt eines großen Agrarlandes Probleme bereiten würden, sind nicht vorgesehen. AgE
DBV warnt vor Liquiditätsengpässen
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, hat angesichts der gestiegenen Kraftstoff- und Düngemittelpreise infolge des Irankrieges vor wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe gewarnt und erneut ein weiteres politisches Eingreifen gefordert. Das derzeitige „Prinzip Hoffnung“ der Bundesregierung sei zu wenig und treibe viele Landwirtschaftsbetriebe in massive Liquiditätsengpässe. Andere europäische Länder reagierten deutlich entschlossener. Die hierzulande eingeleiteten Maßnahmen in Bezug auf die hohen Kraftstoffpreise verschlechtern laut Rukwied die Situation sogar. „Die Bundesregierung muss jetzt die CO2-Besteuerung aussetzen und die Energiesteuer zeitweise reduzieren – sonst geraten Betriebe, Ernte und Versorgungssicherheit in Gefahr.“ Zudem drängt der Bauernpräsident bei Düngemitteln auf eine Preisbeobachtung und eine zeitweise Aussetzung des Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM).
Druck auch aus den Ländern Auch in den Bundesländern erhöhen die Bauernverbände den Druck auf die Politik. „Landwirtschaft richtet sich nach den Jahreszeiten – nicht nach politischen Debatten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landesbauernpräsident Karsten Trunk mit Blick auf die laufenden Frühjahrsarbeiten. Diese ließen sich nicht verschieben, denn wenn die Maschinen jetzt nichts aufs Feld führen, gäbe es im Sommer keine Ernte. Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeier, geht davon aus, dass das hohe Preisniveau für Energie trotz der nun vereinbarten Waffenruhe vorerst erhalten bleibt. Damit droht aus seiner Sicht eine weitere Verteuerung mit direkten Folgen für landwirtschaftliche Betriebe und perspektivisch auch für die Verbraucherpreise. Eine Senkung der Energiesteuer hält auch Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk für geboten. Der CDU-Politiker wertete am Mittwoch (8.4.) die aktuell hohen Kraftstoffpreise als „Abzocke“ und brachte einen Spritpreisdeckel nach belgischem Vorbild ins Spiel. Darüber hinaus müsse das Bundeskartellamt einschreiten und Preistreiberei unterbinden. AgE

News über WhatsApp

Erhalten Sie jetzt alle Neuigkeiten (Angebote, Buir-Bliesheimer News und aktuelle landwirtschaftliche Infos) direkt auf Ihr Smartphone.

Einfach den folgenden Button anklicken und unseren WhatsApp-Service nutzen

Wir sind BB

Kundenberater Betriebsberatung Rheinland

Oliver Kerber

Geschäftsstellenleiter
Eschweiler

Hubert Feucht

Geschäftsstellenleiter Geilenkirchen und Linnich

Heinz-Josef Klein

Kundenbetreuer
Dürscheven

Hendrik Langenbrink

Verkauf und Disposition
Dürscheven

Yannick Strotkötter

Auszubildende
Nörvenich

Lea Voets

duale Studentin
Derkum

Isabel Klapczynski

    Kundenberater Betriebsberatung Rheinland

    Oliver Kerber

    Geschäftsstellenleiter
    Eschweiler

    Hubert Feucht

    Geschäftsstellenleiter Geilenkirchen und Linnich

    Heinz-Josef Klein

    Kundenbetreuer
    Dürscheven

    Hendrik Langenbrink

    Verkauf und Disposition
    Dürscheven

    Yannick Strotkötter

    Auszubildende
    Nörvenich

    Lea Voets

    duale Studentin
    Derkum

    Isabel Klapczynski