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BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
Wie der rumänische Haushaltspolitiker ausführte, habe man den Unmut in der Landwirtschaft zur Mitte des vergangenen Jahres „sehr gut nachvollziehen und verstehen“ können. Die Branche habe sich einem enttäuschenden Vorschlag zum nächsten langfristigen EU-Haushalt, unsicheren Schutzmechanismen im Kontext des Mercosur-Freihandelsabkommens und hohen Bürokratielasten gegenüber gesehen.
„Wir sahen uns da in der Pflicht zu handeln und haben das getan“, verdeutlichte Mureşan. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Vereinfachungspakete, die begleitend zum Mercosur-Abkommen eingeführten Schutzklauseln und die zugunsten der Landwirtschaft vorgenommenen Änderungen am MFR-Vorschlag. „Wir haben in der letzten Jahreshälfte die Beträge für die Gemeinsame Agrarpolitik zwei Mal nachgebessert“, erinnerte der EVP-Abgeordnete mit Blick auf das langfristige EU-Budget. Insgesamt seien etwa 100 Mrd. Euro mehr in Aussicht gestellt worden. „Das ist viel Geld“.
Inflation ausgleichen
Im Europaparlament geht man derzeit davon aus, dass der zuständige Ausschuss seine Empfehlungen für den nächsten MFR im April festzurren wird. Im Mai soll dann das Plenum abstimmen und damit auch die Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten festlegen. Mureşan erwartet, dass das Parlament zusätzlich zu den derzeit auf den Tisch liegenden 390 Mrd. Euro für die künftige Agrarpolitik noch einen „gewissen“ Zuschlag zur Kompensation der Inflation fordern wird. Angesichts neuer Prioritäten werde es „elementar wichtig“ sein, in der Agrar- und der Kohäsionspolitik für Planungssicherheit zu sorgen.
Die EU-Kommission hatte bei ihrem Aufschlag zur Gestaltung des MFR nach 2027 zunächst über den Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) ein Mindestbudget von 293,7 Mrd. Euro für die Landwirtschaft vorgesehen. Anfang November signalisierte die Brüsseler Behörde ihre Bereitschaft, doch ein Mindestbudget für die ländliche Entwicklung einzuführen. Vorgesehen sind 10% der im NRP enthaltenen freien Mittel, das wären mindestens 45 Mrd. Euro.
Anfang Januar legte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach und stellte für die ersten Jahre des kommenden MFR weitere 45 Mrd. Euro für die Landwirtschaft in Aussicht. Hinzu kommen Mittel für verschiedene Krisenbeihilfen, etwa die Agrarreserve, die in der nächsten Förderperiode unter „gemeinschaftliches Sicherheitsnetz“ firmieren soll. Mit einem Mindestbudget von etwa 390 Mrd. Euro wären die für die Landwirtschaft vorgesehenen Mittel des kommenden MFR somit nominal auf dem Niveau der aktuellen Förderperiode. AgE
Zwar seien noch nicht sämtliche Details geklärt, räumte von der Leyen ein. Gleichzeitig zeigte sie sich optimistisch, dass man bei der „Mutter aller Deals“ kurz vor einem Durchbruch stehe. Die durch das Abkommen geschaffene Handelszone würde nahezu 2 Milliarden Menschen umfassen. Als kompliziert galt bis zuletzt in den Verhandlungen insbesondere der für Indien sensible Landwirtschaftssektor. Um das Abkommen rasch über die Bühne zu bringen, soll der strittige Agrarteil nun offenbar vorerst ausgeklammert werden.
Ohne Landwirtschaft fällt Abschluss leichter
„Für Indien ist die Ernährungssicherheit ein essenzielles gesamtpolitisches Ziel, das durch aufwendige und teure Subventionen unterstützt wird“, kommentierte die Agrarökonomin Dr. Bettina Rudloff von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) gegenüber AGRA Europe. „Die Landwirtschaft gibt immer Anlass zu Sorge und zu Widerstand.“ Sie zunächst bei der Handelsliberalisierung auszulassen, könnte den Abschluss daher in der Tat erleichtern.
Auch der Verband Der Agrarhandel (DAH) sieht in dem Vorgehen „ein ambivalentes, aber strategisch kluges Arrangement. „Es ist geopolitisch nachvollziehbar und ein wichtiger erster Schritt, der Europas Position stärkt“, teilte der Verband auf Anfrage mit. Dieses pragmatische „Parking“ ermöglich einen Deal, der sonst gescheitert wäre.
Denn ein voll liberalisierter Agrarhandel mit Indien wäre nach Einschätzung des DAH hochgradig konfliktträchtig gewesen. Massive Preis- und Standardgefälle, unterschiedliche Förderregime sowie extrem heterogene Produktionsstrukturen hätten auf beiden Seiten enorme Anpassungslasten und Herausforderungen in den Lieferketten erzeugt.
Dennoch: Die Landwirtschaft beiseitezulassen dürfe kein Endzustand bleiben, sondern müsse Auftakt für weitere Verhandlungen sein, fordert der Verband.
Indien ist Wachstumsmarkt mit großem Potenzial
Denn zwar sieht der DAH in dem Abkommen auch ohne eine explizite Nennung der Landwirtschaft Vorteile für den EU-Agrarsektor, etwa durch Erleichterungen bei Logistik, Dienstleistungen, Zertifizierungen sowie bei Nachhaltigkeits-, Zoll- und Ursprungsregeln.
Langfristig würde dem EU-Agrarsektor jedoch der Zugang zu einem Wachstumsmarkt verwehrt werden, der durch enormen Bevölkerungszuwachs, Urbanisierung und eine expandierende Mittelschicht geprägt ist. Exportchancen sieht der DAH vor allem bei hochwertigen Verarbeitungsprodukten, Spezialfutter und Nischenangeboten.
EU könnte bei Reis Zugeständnisse machen
Ähnlich beurteilt auch Agrarökonomin Rudloff von der SWP die Lage. Der Handel mit Indien befinde sich insgesamt noch auf niedrigem Niveau, insbesondere im Agrarbereich. So machte der Subkontinent in den Jahren 2023 und 2024 am gesamten EU-Außenhandel lediglich einen Anteil von rund 2% auf der Export- und 3% auf der Importseite aus. Im Agrarhandel fielen die Anteile mit 0,6% bei den Exporten und 2,3% bei den Importen sogar noch geringer aus.
Entsprechend rangiert Indien als Exportziel für EU-Agrarprodukte nur auf Platz 31, bei den Importen auf Rang 11. Der Spielraum für eine Ausweitung des Handels ist damit erheblich.
„Relevant könnten für die EU hochwertige Qualitätsprodukte wie Wein, Spirituosen, Käse oder Süßwaren sein“, so die Einschätzung Rudloffs. Auch aus indischer Perspektive erscheine ein Abbau von Beschränkungen für solche Importe vertretbar, da Luxusprodukte das zentrale Ziel der Ernährungssicherheit weniger gefährdeten als Rohprodukte.
Förderlich für den Export dieser Waren wäre laut Rudloff zudem ein Schutz geografischer Herkunftsangaben in Indien. Entsprechende Regelungen wurden zuletzt 2024 verhandelt, inzwischen gilt jedoch als wahrscheinlich, dass sie nicht Teil des Abkommens werden.
Als aktuellen Konfliktpunkt nennt sie vor diesem Hintergrund die Entscheidung der EU, die Zölle auf Reis gegenüber allen Handelspartnern zum Schutz der eigenen Produktion anzuheben. „Hier bestünde Verhandlungsspielraum für ein Angebot an Indien, wenn der Agrarsektor doch für einzelne Produkte einbezogen werden soll“, sagte die Agrarökonomin. AgE
Das Abkommen sollte die Zölle auf alle US-Industriegüter aussetzen. Zudem sollte ein Zollkontingentsystem für eine Vielzahl von in die EU importierte US-Agrar- und Lebensmittelprodukten etabliert werden. Der Rat hatte sich Ende November bereits auf einen Standpunkt zur politischen Übereinkunft zwischen EU-Kommission und den USA verständigt. Gefordert wurden darin nur kleinere Anpassungen.
Kommt die „Handelsbazooka“?
Derweil wurde und wird das Abkommen im federführenden EU-Handelsausschuss losgelöst von der Grönland-Frage um einiges skeptischer gesehen. Bereits im Oktober hatte der Vorsitzende des Gremiums, Bernd Lange, unter anderem Sicherheitsklauseln sowie eine zeitliche Begrenzung des Abkommens eingefordert.
Vor Pressevertretern sprach Lange am Mittwoch (21.1.) von einem Angriff der USA auf die Souveränität der EU. Nach Meinung des SPD-Politikers würde das US-amerikanische Zollgebaren in der Grönland-Frage auch die Aktivierung des Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen (ACI) rechtfertigen. Das landläufig auch als „Handelsbazooka“ bezeichnete politische Werkzeug beinhaltet unter anderem Handelsbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen sowie Einschränkungen für Investitionen. Gleiches gilt für den Zugang zu Kapitalmärkten sowie für die Zulassung von Produkten aus den USA. Darüber hinaus könnte die EU eine Kompensation für wirtschaftliche Schäden einfordern.
Das ACI ist seit 2023 in Kraft und wurde bisher noch nicht angewendet. Lange zufolge will der EU-Handelsausschuss bereits am Montag (26.1.) dem Parlament eine Resolution vorlegen, in dem die EU-Kommission aufgefordert werden soll, das Instrument zu aktivieren.
Was ist mit Gegenzöllen?
Eine vergleichsweise milde Reaktion, die aktuell in Brüssel diskutiert wird, wäre es, das Gegenzollpaket in Höhe von 93 Mrd. Euro der EU-Kommission gegen die USA anzuwenden. Es enthält unter anderem Gegenzölle auf Mais und Soja sowie verschiedene Fleischarten aus den Vereinigten Staaten. Ursprünglich wurde es als Gegenreaktionen auf die sogenannten „Rosengarten-Zölle“ des US-Präsidenten auferlegt.
Seit der politischen Einigung zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump wurden die Anwendung vorläufig bis zum 6. Februar ausgesetzt. Sollte die Kommission nun nicht handeln, würde das Paket ab dem 7. Februar automatisch greifen. AgE
Noch vor sechs Wochen sei die Nervosität bei den Discountern angesichts der von Milchbauern angedrohten Blockaden groß gewesen, erinnerte Rukwied beim Fachforum. Da habe man die Politik auch noch gebraucht, um notfalls juristisch gegen die Blockade von Discounter-Filialen und Auslieferungslagern durch Milchbauern vorzugehen.
Bauernpräsident Rukwied wollte seine Kritik aber nicht als generelles „LEH-Bashing“ verstanden wissen. „Die Lebensmitteleinzelhändler sind unsere Marktpartner und es ist gut, dass wir gemeinsam die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) eingerichtet haben“, stellte er klar. Die gemeinsam auf den Weg gebrachte Herkunftskennzeichnung Gutes aus deutscher Landwirtschaft sei auf einem guten Weg aktuell Richtung 2.000 gelisteter Produkte. Als Ziel gab Rukwied einmal mehr das Ziel aus, „die 10.000 schnell zu schaffen, weil das die heimische Land- und Ernährungswirtschaft stärkt“. Dazu sei es wichtig, diese Partnerschaft weiter zu leben und auszugestalten, damit mehr ökonomische Wertschöpfung in der Kette auch bei den Landwirten ankomme. AgE
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