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BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
Das Weinpaket sieht vor, dass Genehmigungen von Wiederbepflanzungen flexibler gehandhabt werden können. Nach Naturkatastrophen oder dem Auftreten von Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlingen sollen Weinbauern künftig ein Jahr länger Zeit haben, um auf der betroffenen Fläche wieder Weinstöcke zu etablieren. Vorgesehen ist außerdem, dass EU-Beihilfen für das Roden von Weinbergen genutzt werden können. Zudem sollen insgesamt bis zu 25% der pro Mitgliedstaat verfügbaren Mittel für Zahlungen zur Weindestillation und zur Grünlese genutzt werden dürfen. Die EU-Kommission hatte lediglich 20% vorgeschlagen, das Parlament auf 30% gehofft.
Neue Regeln zum Alkoholgehalt
Neue Regelungen soll es auch beim Alkoholgehalt geben. So sollen die Vorgaben für entalkoholisierte Weine erleichtert und präzisiert werden. Die Bezeichnung „alkoholfrei“, zusammen mit der Angabe „0,0%“, soll zukünftig verwendet werden können, wenn der Alkoholgehalt 0,05% nicht übersteigt. Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5% und maximal 30% des in der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung üblichen Alkoholgehalts sollen laut der Vereinbarung als „alkoholreduziert“ gekennzeichnet werden. Für Weine, die für den Export bestimmt sind, soll außerdem die Pflicht entfallen, auf dem Etikett Zutaten aufzuführen.
Des Weiteren ist für Erzeugerorganisationen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) verwalten, zusätzliche Unterstützung zur Förderung des Weintourismus vorgesehen. Außerdem werden neue Regeln für eine großzügigere EU-Finanzierung von Werbekampagnen erlassen. Das Ziel: Der Absatz hochwertiger europäischer Weine in Drittländern soll gestärkt werden. Vorgesehen ist, dass die EU bis zu 60% der Kosten übernimmt, während die Mitgliedstaaten bis zu 30% bei kleinen und mittleren Unternehmen und bis 20% bei größeren Unternehmen beisteuern können. Die Kosten können für insgesamt neun Jahre übernommen werden. AgE
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, chemische Düngemittel vermehrt durch organische zu ersetzen. Daneben sollen die Kosten für die Landwirte gesenkt werden; außerdem verspricht man sich in Brüssel von der Maßnahme eine Stärkung der strategischen Autonomie des heimischen Agrarsektors.
Die Vorschläge der EU-Kommission waren im September von den Mitgliedstaaten im EU-Nitratausschuss abgesegnet worden. Da weder der Rat noch das Europaparlament innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einspruch gegen die Anpassung der Nitratrichtlinie eingelegt haben, wird die Neuregelung nun 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Sofern die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben für Renure übernehmen wollen, müssen sie die Änderungen noch in nationales Recht überführen. AgE
Sollte einer der Mercosur-Staaten das Abkommen ratifizieren, könnte auf EU-Seite die Brüsseler Kommission die vorläufige Anwendung beschließen. Die nationalen Parlamente müssen hier nicht zustimmen. In den Mercosur-Ländern muss das Abkommen laut den Angaben der brasilianischen Staatsregierung von allen vier Gründungsmitgliedern des Mercosur – konkret Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay – genehmigt werden.
Da Silva betonte anlässlich der Eröffnung des parlamentarischen Verfahrens in Brasília die strategische Bedeutung des Abkommens für sein Land. Die EU sei Brasiliens zweitgrößter Handelspartner. Zudem solle das Abkommen die Diversifizierung der brasilianischen Handelspartnerschaften stärken und die Modernisierung der brasilianischen Industrie fördern.
Gespräche über den Waldschutz
Das EU-Mercosur-Abkommen ist derzeit auch Thema einer Delegationsreise des Ernährungsausschusses im Bundestag nach Brasilien. Außerdem geht es in Gesprächen mit brasilianischen Politik- und Wirtschaftsvertretern um die Entwicklung der Landwirtschaft und der Entwaldungsproblematik in Südamerika.
Wie brasilianische Medien berichteten, betonte unter anderem der Senator Eduardo Gomes die brasilianischen Anstrengungen im Umweltschutz. Beispielsweise seien Waldbesitzer dazu verpflichtet, einen Teil ihres Landes als Waldreservat zu erhalten. Darauf verwies auch der große brasilianische Bauernverband CNA. Brasilien verfüge über eines der strengsten Umweltgesetze der Welt, und die Landwirte hielten sich an diese Vorgaben. Zugleich unterstrichen die Verbandsvertreter die Wichtigkeit des Austauschs zwischen den Staaten. Er ermögliche eine „Entmystifizierung von Problemen im Zusammenhang mit der brasilianischen Landwirtschaft“. AgE
Kurz vor Weihnachten hatte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) noch mitgeteilt, dass die vorläufige Einfuhrabgabe ab dem 23. Dezember je nach Unternehmen zwischen 21,9 und 42,7% des Warenwertes beträgt. Diese werden seitdem in Form einer Kaution erhoben. Offiziell werden die Einfuhrabgaben auf verschiedene Käse-, Milch- und Sahneprodukte erhoben. Kommissionskreise verbuchen die Abmilderung als Erfolg intensiver Gespräche mit dem Pekinger Handelsministerium zwischen Weihnachten und Neujahr.
Was passiert mit österreichischer Sahne? Vor allem der Sahneabsatz in Österreich könnte trotzdem leiden. Dem Vernehmen nach werden jährlich rund 100.000 Tonnen EU-Sahne nach China geliefert, davon allein 70.000 Tonnen aus der Alpenrepublik. Da der bisherige Zollsatz bereits bei 8% liegt und sich bis zu 11,7% auf annähernd 20% addieren, stellt sich aktuell so manche österreichische Molkerei die Frage, ob künftig andere Sahneproduzenten mit niedrigeren Zollsätzen in China zum Zug kommen.
Offizielle und öffentlich einsehbare Zahlen aus dem MOFCOM liegen aktuell zwar noch nicht vor. Da die Zölle ab dem 21. Februar erhoben werden sollen, was mitten ins chinesische Neujahrsfest (17.2. bis 3.3.) fällt, ist laut Kommissionskreisen mit einer früheren Bekanntgabe zu rechnen.
Das von Peking angestrengte Verfahren richtet sich offiziell gegen von der EU an den Milchsektor gezahlte Beihilfen aus Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Es handelt sich also um ein Antisubventionsverfahren. Diese werden in der Regel von der EU-Kommission sehr ernst genommen, da sie Brüsseler Beihilfepolitiken infrage stellen. Anders sieht es häufig beispielsweise bei Antidumpingverfahren aus. Die zielen meistens auf einzelne Unternehmen, denen vorgeworfen wird, ihre Exportpreise künstlich zu verbilligen. AgE
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