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AKTUELLES

2025 brachte eine Rekordernte
Deutschlands Gemüsebauern haben 2025 eine Rekordernte eingebracht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden insgesamt 4,52 Mio. Tonnen Gemüse geerntet; das war die größte Menge seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1990. Gegenüber 2024 stieg das Gemüseaufkommen um 8,1%, und der Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2024 wurde sogar um 13,2% übertroffen. Gemüse wurde 2025 auf insgesamt 5.960 Betrieben angebaut. Diese weiteten die dafür notwendige Fläche gegenüber dem Vorjahr um 3,9% auf 131.700 Hektar aus. Nach wie vor findet die Gemüseproduktion vorwiegend im Freiland statt. Dieses Areal wurde von den Landwirten um 3,9% auf rund 130.400 Hektar vergrößert. Der Anbau unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen, zum Beispiel in Gewächshäusern oder unter hohen Folienabdeckungen, wurde um 0,8% auf 1.250 Hektar ausgedehnt. Erstmals waren Speisezwiebeln die Gemüseart mit der größten Erntemenge in Deutschland; die Produktionsmenge stieg gegenüber 2024 kräftig um 21,4% auf rund 903.300 Tonnen. An zweiter Stelle standen Karotten mit 865.700 Tonnen und einem Plus von 1,8%, gefolgt von Weißkohl mit 507.500 Tonnen und Einlegegurken mit 197.600 Tonnen. Im geschützten Anbau konnte 2025 die Erntemenge um 4,3% auf 219.200 Tonnen gesteigert werden. Führend waren hier Tomaten mit 108.600 Tonnen. Salatgurken brachten 66.700 Tonnen und Paprika 18.500 Tonnen. Nach Angaben von Destatis wurden 2025 rund 16% der gesamten Gemüseanbaufläche ökologisch bewirtschaftet. Auf das Biosegment entfielen 13,2% der gesamten Erntemenge. Gegenüber 2024 wurde die ökologisch bewirtschaftete Anbaufläche um 6,4% auf rund 20.600 Hektar erweitert. Deutlich stärker legte die Erntemenge zu, nämlich um 12,6% auf 597.000 Tonnen. Der größte Teil der Anbaufläche im Bio-Gemüseanbau entfiel mit 3.340 Hektar auch 2025 auf Karotten. AgE
Globaler Flächenhunger wird stärker
Nicht nur Regenwälder, sondern auch Grasland und Feuchtgebiete werden weltweit zunehmend in Acker- und Weideland umgewandelt, oft für die Viehzucht und den Export landwirtschaftlicher Produkte. Allerdings sind die nicht von Bäumen geprägten Ökosysteme einem deutlich höheren Umwandlungsdruck ausgesetzt als Wälder. Das zeigt eine aktuelle Studie, die unter der Leitung von Forschern des Senckenberg Biodiversität und Klimaforschungszentrums gemeinsam mit Wissenschaftlern aus Schweden, den USA und den Niederlanden durchgeführt wurde. Haupttreiber der Umnutzung von Grasland und Feuchtgebieten ist demnach die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten sowohl auf dem Inlands- als auch auf dem internationalen Markt.
Laut der Senckenberg-Gesellschaft wurden im betrachteten Zeitraum 2005 bis 2020 Grasland und Feuchtgebiete fast viermal schneller in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt als bewaldete Gebiete. An der Spitze lag Brasilien mit 13% der umgewidmeten Fläche, gefolgt von Russland, Indien, China und den USA mit Anteilen von jeweils etwa 6%. Rund 54% der in Ackerland umwandelten, nicht-waldbasierten Ökosysteme entfielen weltweit auf die Nahrungsmittelproduktion. Der Produktion von Tierfutter waren 34% zuzuordnen; hier lagen Brasilien, Argentinien und die USA mit Anteilen von mehr als 50% weit vorn.
Die Forscher konnten nach eigenen Angaben eine starke Verbindung zwischen landwirtschaftlicher Produktion und dem Konsum in wohlhabenden und schnell wachsenden Volkswirtschaften nachweisen. Die Studienergebnisse zeigen, dass rund 20% der umgewandelten Flächen für die Exportproduktion bestimmt waren. Der Anteil von Futterpflanzen wie Soja und Mais lag bei bis zu 32%. In Brasilien und Argentinien entfielen sogar rund 70% der gesamten umgewandelten Ackerfläche und rund 80% des für den Anbau von Tierfutter genutzten Landes auf die Exportproduktion.
Die Wissenschaftler verweisen darauf, dass nicht-forstwirtschaftliche Ökosysteme besonders geschützt werden müssten. Da sich die politischen Maßnahmen bisher hauptsächlich auf den Schutz der Wälder konzentrierten, wachse der Druck auf andere ökologisch wichtige, oft übersehene Lebensräume wie Grasland und offene Feuchtgebiete. Um zu verhindern, dass dieser Nutzungsdruck einfach auf andere Ökosysteme verlagert werde, müssten politische Maßnahmen besser koordiniert werden. Außerdem müssten Produzenten und Verbraucher in international vernetzten Lieferketten eine größere Verantwortung übernehmen. AgE
Klares Nein von Hansen
Von der Europäischen Kommission wird es vorerst kein grünes Licht für außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen für den derzeit stark unter Druck stehenden EU-Schweinesektor geben. Das hat Agrarkommissar Christophe Hansen am Montag (23.3.) beim Agrarrat klargestellt. Er erteilte damit einer Forderung von fünf Mitgliedstaaten – vornweg Rumänien – eine Absage. Sie hatten gefordert, aufgrund des seit Oktober 2025 anhaltenden Preisrückgangs am Schlachtschweinemarkt die Möglichkeit zu prüfen, außergewöhnliche Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zu aktivieren. Nach Hansens Einschätzung erfüllen die aktuellen Marktbedingungen im Schweinesektor die rechtliche Schwelle für Eingriffe gemäß den EU-Unterstützungsregeln allerdings nicht.
Der Agrarkommissar betonte, dass er die aktuellen Herausforderungen der Schweinehalter erkenne. Sinkende Erzeugerpreise, steigende Produktionskosten sowie die Afrikanische Schweinepest (ASP) übten einen großen Druck auf die Landwirte aus. Hinzu kämen die chinesischen Antidumpingzölle, die „eine erhebliche Wirkung“ hätten. Die gegenwärtige Marktlage rechtfertige jedoch nicht die Aktivierung von EU-Notfallmaßnahmen.
Laut Hansen wird die Kommission die Marktlage im Auge behalten. „Wir sind bereit, einzugreifen, wenn die Situation es erfordern sollte“, so der Luxemburger. Zudem könnten die Mitgliedstaaten weiterhin nationale Unterstützungsinstrumente nutzen. Aus Sicht von Hansen ist es nicht überraschend, dass es nach einer Phase starken Produktionswachstums Preisrückgänge gab und Marktkorrekturen folgten. Der Agrarkommissar sieht Anzeichen einer Stabilisierung und Erholung am EU-Schweinemarkt. Schritt für Schritt würden die Schweinepreise wieder steigen.
Unter den Mitgliedstaaten herrschte Uneinigkeit darüber, ob ein sofortiges Eingreifen der Kommission am Schweinemarkt tatsächlich notwendig ist. Deutschland positionierte sich als einziges EU-Land klar dagegen. Der Markt bewege sich im saisonal üblichen Rahmen, und es gebe keine Anhaltspunkte für eine Störung, so die Einschätzung der deutschen Delegation. In der Bundesrepublik fehlten zwar die Impulse am Schweinemarkt und das Preisniveau sei niedrig; das rechtfertige aber nicht eine Marktintervention der Kommission. Vielmehr sollte die Brüsseler Behörde das Geschehen an Schweinemarkt weiter beobachten. Andere Staaten signalisierten grundsätzliche Offenheit für Marktinterventionen, ohne jedoch sofortige finanzielle Unterstützung zu fordern. AgE
Wackelt der Deal mit Indonesien?
Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Indonesien steht kurze Zeit nach dem Abschluss der Verhandlungen möglicherweise schon wieder infrage. Wenige Stunden nach der Einigung hatte der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am Freitag (19.2.) die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle aufgehoben. Diese waren aber in die Verhandlungen eingeflossen. Ein indonesischer Rechtswissenschaftler warnt nun davor, das „ungleiche“ Abkommen unter den neuen Umständen zu ratifizieren. Nicht vereinfacht wird die Situation dadurch, dass Trump mittlerweile erneute Zölle auf einer anderen rechtlichen Grundlage ins Spiel gebracht hat.
Das Abkommen mit Indonesien sieht vor, dass der pauschale Zollsatz von 32%, der auf indonesische Güter seit vergangenem Jahr erhoben wurde, für die meisten Waren auf 19% reduziert wird. Rund 1.800 Produkte, darunter Palmöl, Kaffee, Kakao und Gewürze, sollen sogar zollfrei in die USA geliefert werden können.
Das südostasiatische Land soll laut der Einigung im Gegenzug die Zölle auf 99% der US-Produkte streichen. Zudem verpflichtet sich Jakarta unter anderem, Agrarprodukte aus den USA im Wert von 4,5 Mrd. US-Dollar zu beziehen, darunter Sojabohnen und Weizen.
Indonesien würde sich in schlechtere Position begeben
Der an der Australian National University lehrende indonesische Rechtswissenschaftler Aristyo Rizka Darmawan hat die indonesische Regierung unterdessen davor gewarnt, das Abkommen zu ratifizieren. Da der zugrunde liegende US-Zoll in Höhe von 32% vom obersten Gerichtshof der USA für illegal erklärt wurde, müsse auch das Abkommen neu bewertet werden, argumentiert er in einem auf der Website der Universität veröffentlichten Meinungsbeitrag.
Darin führt der Rechtswissenschaftler aus, dass der „illegale und ungleiche Deal“ ohnehin die USA bevorzugt habe. Zudem habe Trump unmittelbar nach dem Urteil eine Anordnung unterzeichnet, die auf einer neuen rechtlichen Grundlage einen weltweiten pauschalen Zoll in Höhe von 15% festlege. Dies müsse grundsätzlich auch für Indonesien gelten, so Darmawan. Sollte Indonesien daher am Vertrag mit den vorgesehenen Zöllen von 19% festhalten, würde sich das Land „freiwillig in eine deutlich ungünstigere Position begeben als andere Staaten“, warnt er. AgE
Glyphosat wird Sicherheitsfaktor
Donald Trump macht die Produktion von Glyphosat zu einer Frage der nationalen Sicherheit. Der US-Präsident ordnete am Mittwoch (18.2.) an, die Versorgung des Landes mit Glyphosat und elementarem Phosphor sicherzustellen, um die nationale Verteidigung zu stärken. Als die am weitesten verbreiteten Pflanzenschutzmittel in der US-Landwirtschaft seien glyphosatbasierte Herbizide ein Grundpfeiler der landwirtschaftlichen Produktivität und ländlichen Wirtschaft, heißt es in einer sogenannten Executive Order des Präsidenten. Ihnen komme eine entscheidende Rolle zu, effizient und kostengünstig Lebensmittel und Viehfutter zu erzeugen.
Nach Ansicht von Trump gibt keine direkte Alternative zu glyphosatbasierten Herbiziden. Ein Verzicht auf ihre Anwendung würde die landwirtschaftliche Produktivität gefährden, den Druck auf das heimische Lebensmittelsystem erhöhen und aufgrund geringer Produktivität zu einer Umstellung von Ackerland auf andere Nutzungen führen. Dennoch sei die Fähigkeit der USA, Glyphosat im Inland zu produzieren, äußerst begrenzt.
Laut Trump gibt es in den Vereinigten Staaten nur einen einzigen inländischen Produzenten von elementaren Phosphor- und glyphosatbasierten Herbiziden; damit meint er die Bayer-Tochter Monsanto. Diese könne den jährlichen Bedarf aber nicht decken. Eine künftige Reduzierung oder Einstellung der inländischen Produktion elementarer Phosphor- und glyphosatbasierter Herbizide würde die nationale Sicherheit der USA daher ernsthaft bedrohen. Das könnte für die Staaten zu einem ernsthaften Problem werden, denn die wichtigsten Glyphosat-Hersteller sitzen in China.
Die Herausstellung von Glyphosat als Sicherheitsfaktor spielt Bayer in die Hände. Die Anordnung des US-Präsidenten kam kurz nach der Mitteilung des Konzerns, mit einem Sammelvergleich die zahlreichen Schadenersatzklagen zum umstrittenen Breitbandherbizid Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat in den Vereinigten Staaten vom Tisch zu bekommen. Vorgesehen ist eine Gesamtsumme von maximal 7,25 Mrd $ (6,12 Mrd. Euro), verteilt über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren. Seit der Übernahme von Monsanto hat Bayer bereits mehr als 10 Mrd. $ (8,5 Mrd. Euro) für die Beilegung von Klagen gezahlt. Noch sind rund 67.000 Klagen anhängig. AgE
Preisauftrieb nimmt im Januar zu
Nachdem sich die Teuerung bei Lebensmitteln Richtung Jahresende abgeschwächt hatte, zogen die Preise für pflanzliche und tierische Erzeugnisse zum Start ins neue Jahr wieder kräftiger an. Laut aktuellen Zahlen, die das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag (17.2.) vorlegte, verteuerten sich Nahrungsmittel in Deutschland in den zwölf Monaten bis Januar 2026 um 2,1%. Im Dezember 2025 hatte die Teuerung auf Jahressicht noch bei 0,8% gelegen. Allerdings war der Preisindex bei Nahrungsmitteln 2025 in keinem Monat so niedrig gewesen wie im Januar, wodurch der Unterschied zu Januar 2026 umso deutlicher ausfiel.
„Von September bis Dezember 2025 hatte der jeweilige Preisanstieg bei Nahrungsmitteln noch unterhalb der Gesamtteuerung gelegen“, erläuterte Destatis-Präsidentin Ruth Brand, bei der Vorlage der finalen Zahlen für Januar 2026, in dem die Gesamtinflationsrate ebenfalls bei 2,1% lag.
Marmelade und Honig deutlich teurer
Vergleicht man den Januar 2026 mit demselben Vorjahresmonat, haben sich Destatis zufolge Süßwaren wie Zucker, Marmelade und Honig um durchschnittlich 10,9% verteuert. Aber auch Obst wurde mit einem Plus von 6,1%, Eier mit 12,5% sowie Fleisch und Fleischwaren mit 4,9% binnen Jahresfrist spürbar teurer. Ein deutliches Minus wurde hingegen bei Speisefetten und Speiseölen mit einem Minus von 20,1% verzeichnet, und auch Molkereiprodukte waren bei einem Rückgang von 3,5% sowie Kartoffeln von sogar 10,1% günstiger.
Die Gesamtjahresinflation 2025 lag gegenüber dem Jahr davor bei 2,2%. Nahrungsmitteln verteuerten sich im Jahresvergleich nur um 2,0%, womit sich die Preisentwicklung bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen dämpfend auf die Gesamtinflation in Deutschland auswirkte. AgE
Länder bekräftigen Handlungsbedarf
Der Bundesrat greift möglicherweise langjährige steuerpolitische Forderungen aus den Reihen der Landwirtschaft auf. In seiner Empfehlung für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf für eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes und weiterer steuerrechtlicher Vorschriften spricht sich der Agrarausschuss zum einen dafür aus, eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einzuführen. Zum anderen kritisiert der Ausschuss, dass bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts zweimal Grunderwerbsteuer anfällt. Beide Forderungen werden nahezu einstimmig erhoben. Der Bundesrat wird sich in seiner Plenarsitzung am 6. März mit der Vorlage der Bundesregierung befassen.
Laut Agrarausschuss soll die Risikoausgleichsrücklage den Betrieben ermöglichen, in wirtschaftlich guten Jahren steuerbegünstigt Rücklagen zu bilden und diese in Jahren mit außergewöhnlichen Ertrags- oder Einkommensausfällen gewinnmindernd aufzulösen. Dies entspreche der Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und krisenfester zu machen und dafür geeignete steuerlicher Vorsorgeinstrumente einzuführen.
Bei der Ausgestaltung der Risikoausgleichsrücklage mahnen die Länder eine einfache und rechtssichere Anwendung an. Zudem müsse der administrative Aufwand begrenzt werden. Ausdrücklich seien kleine und mittlere sowie familiengeführter Betriebe zu berücksichtigen. Allerdings hat der Bundesrat in der Vergangenheit bereits wiederholt und ohne Erfolg ein steuerliches Instrument zur Risikoabsicherung in der Land- und Forstwirtschaft gefordert. Auch die Länderagrarminister haben sich mehrfach in dieser Weise geäußert. Dies zeige den fortbestehenden Handlungsbedarf in diesem Bereich, stellt der Agrarausschuss nun fest.
Durchgangserwerb von der Grunderwerbsteuer freistellen
Grunderwerbsteuer fällt derzeit sowohl beim Kauf eines Grundstücks durch die Landgesellschaft, wenn die ihr Vorkaufsrecht ausübt, als auch beim anschließenden Verkauf an einen Landwirt. Der Ausschuss sprich von einem „Durchgangserwerb“ des Siedlungsunternehmens, der lediglich der Durchführung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts diene, um Grundstücke dauerhaft in landwirtschaftlicher Hand zu halten. Das Siedlungsunternehmen werde nicht dauerhaft Eigentümer. Daher halten die Länder es für gerechtfertigt, diesen Durchgangserwerb von der Grunderwerbsteuer freizustellen.
Dem Ausschuss zufolge haben Landwirte aufgrund der hohen Bodenpreise bereits jetzt Schwierigkeiten, über das Vorkaufsrecht Flächen zu erwerben. Ein Verzicht auf die doppelte Grunderwerbsteuer trage damit zu einer Verbesserung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts bei. Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hatte unlängst betont, dass die Kosten dieser Maßnahme überschaubar seien. Die Steuerausfälle beliefen sich lediglich auf rund 1,3 bis 1,8 Mio. Euro im Jahr. AgE
Europaabgeordnete heben die Hand
Das Europäische Parlament hat dem Weinpaket endgültig grünes Licht gegeben. Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten am Dienstag (10.2.) unter anderem für mehr Mittel für Winzer zur Anpassung ihrer Produktion an Marktentwicklungen und zusätzliche Instrumente zur Bewältigung extremer Wetterereignisse gestimmt. Auch die Vorgaben für die Kennzeichnungen des Alkoholgehalts sollen überarbeitet werden. Damit das Gesetzespaket in Kraft treten kann, muss nur noch der Rat zustimmen. Dies gilt als Formsache.
Das Weinpaket sieht vor, dass Genehmigungen von Wiederbepflanzungen flexibler gehandhabt werden können. Nach Naturkatastrophen oder dem Auftreten von Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlingen sollen Weinbauern künftig ein Jahr länger Zeit haben, um auf der betroffenen Fläche wieder Weinstöcke zu etablieren. Vorgesehen ist außerdem, dass EU-Beihilfen für das Roden von Weinbergen genutzt werden können. Zudem sollen insgesamt bis zu 25% der pro Mitgliedstaat verfügbaren Mittel für Zahlungen zur Weindestillation und zur Grünlese genutzt werden dürfen. Die EU-Kommission hatte lediglich 20% vorgeschlagen, das Parlament auf 30% gehofft.
Neue Regeln zum Alkoholgehalt
Neue Regelungen soll es auch beim Alkoholgehalt geben. So sollen die Vorgaben für entalkoholisierte Weine erleichtert und präzisiert werden. Die Bezeichnung „alkoholfrei“, zusammen mit der Angabe „0,0%“, soll zukünftig verwendet werden können, wenn der Alkoholgehalt 0,05% nicht übersteigt. Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5% und maximal 30% des in der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung üblichen Alkoholgehalts sollen laut der Vereinbarung als „alkoholreduziert“ gekennzeichnet werden. Für Weine, die für den Export bestimmt sind, soll außerdem die Pflicht entfallen, auf dem Etikett Zutaten aufzuführen.
Des Weiteren ist für Erzeugerorganisationen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) verwalten, zusätzliche Unterstützung zur Förderung des Weintourismus vorgesehen. Außerdem werden neue Regeln für eine großzügigere EU-Finanzierung von Werbekampagnen erlassen. Das Ziel: Der Absatz hochwertiger europäischer Weine in Drittländern soll gestärkt werden. Vorgesehen ist, dass die EU bis zu 60% der Kosten übernimmt, während die Mitgliedstaaten bis zu 30% bei kleinen und mittleren Unternehmen und bis 20% bei größeren Unternehmen beisteuern können. Die Kosten können für insgesamt neun Jahre übernommen werden. AgE

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