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BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
Insgesamt ist der Rückgang nur marginal
„Wir haben in Deutschland unsere Emissionen seit 1990 – seit der Wiedervereinigung – um 48% reduziert“, betonte der Berliner Umweltressortchef mit Blick auf die Bemühungen der letzten Jahrzehnte. Für Schneider ein Erfolg. 2025 hat Deutschland insgesamt rund 649 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente emittiert; die zulässige jährliche Gesamtmenge nach dem KSG beträgt laut UBA 661,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Im vergangenen Jahr sank der Ausstoß der Behörde zufolge aber im Vergleich zu 2024 nur um knapp 1 Mio. Tonnen oder 0,1%. Die Botschaft von Ministerium und Behörde ist, dass die Klimaziele für 2030 erreichbar bleiben, wenn notwendige Maßnahmen umgesetzt werden. Im sektoralen Vergleich waren 2025 nach wie vor der Verkehrs- und der Gebäudesektor die Sorgenkinder. Beide stießen mehr aus, als sie durften und haben ihr Emissionsvolumen im Vorjahresvergleich nochmals erhöht.
Der Wald ist wieder eine Nettosenke
Auch der Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft“ (LULUCF) ist noch immer eine bedeutende Quelle von Treibhausgasen. Das betont das Thünen-Institut, welches die Daten für die nationale Treibhausgas-Berichterstattung für diesen Sektor geliefert hat. Emittiert wurden 2025 insgesamt 26,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Zwar waren das mehr als 30 Mio. Tonnen weniger als im Vorjahr, dennoch sollte der Sektor laut KSG bis 2030 mindestens 25 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr binden, was aktuell ungefähr dem Wert entspricht, den er emittiert. Und die Modellierung der künftig zu erwartenden Emissionen zeigt, dass sich daran bis 2030 nichts ändern wird. Ein Hoffnungsschimmer zeigte sich beim Wald, der im vergangenen Jahr 19,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente mehr aufnehmen konnte, als er ausgestoßen hat und damit wieder eine sogenannte Nettosenke darstellt. Die Klimaschutzwirkung des Waldes fällt laut der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) jedoch weitaus größer aus, als die vorgelegten Zahlen suggerieren. Durch die Holznutzung werde in anderen Wirtschaftsbereichen ein Ausstoß von CO2 vermieden, was dem Wald aber nicht angerechnet werde. So werde die Holzenergienutzung in der Klimabilanz nicht dem Wald, sondern dem Energiesektor gutgeschrieben, moniert der Verband. „Eine angemessene Beurteilung der Klimaschutzleistung des Waldes sollte daher auch die Nutzung von Holz zum Ersatz klimaschädlicher Materialien und Energieträger berücksichtigen“, fordert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Negativemissionen durch Bioenergie
Laut Umweltbundesamt könnten im LULUCF-Sektor auch technische negative Emissionen eine Rolle spielen, um die vorgesehenen Senkenziele für 2030, 2040 und 2045 einzuhalten. Denn neben der Vermeidung von Emissionen müssten zur Erreichung der Klimaneutralität auch Wege gefunden werden, wie Treibhausgase der Atmosphäre entzogen werden könnten. Am selben Tag wie die UBA-Daten ist auch eine neue Analyse zur Wirtschaftlichkeit der CO2-Abscheidung aus Biomasse erschienen, die im Auftrag des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) und des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) erstellt wurde. Darin kommt das Ingenieurbüro Seeger Engineering zu dem Schluss, dass die geringsten Kosten bei den Anlagen mit flüssiger Biomasse (Bioethanol) mit rund 60 Euro pro Tonne CO2 entstehen. Denn das Kohlendioxid falle hier bereits in hoher Konzentration an und müsse nicht verflüssigt werden. Laut HBB besitzen daher Bioenergieanlagen in Deutschland ein erhebliches Potenzial für Negativemissionen.
Klimapolitik sorgt für Kritik
Es ist auch kein Zufall, dass das UBA die Daten gerade jetzt veröffentlicht hat. Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass die Behörde jedes Jahr bis spätestens 15. März die Emissionsdaten des Vorjahres sowie die Projektionsdaten liefern muss. Die vollständigen Inventardaten zu den deutschen Emissionen für 2025 veröffentlicht die Behörde eigenen Angaben zufolge aber erst im Januar 2027, wenn sie diese an die Europäische Kommission übermittelt. Die Daten kommen in einer Zeit, in der die Republik gespannt auf das in der Klimapolitik federführende Bundesumweltministerium blickt. Denn bis zum 25. März soll das neue Klimaschutzprogramm vorliegen, dessen Entwurf schon Anfang Februar zirkulierte und für viel Unmut sorgte. Denn mit dem aktuellen Klimakurs der Bundesregierung sind viele Akteure unzufrieden. „Die Klimapolitik 2026 ist ein trojanisches Pferd voll fossiler Überraschungen“, findet die Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Verena Graichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits eine Klage angekündigt, sollte das Klimaschutzprogramm die im Projektionsbericht ausgewiesene Klimaschutzlücken nicht schließen. AgE
Der stärkste Rückgang ergibt sich aus den Berechnungen beim Weizen, auf den das Gros der ukrainischen Agrarausfuhren in die EU entfällt; hier werden die Exporteinnahmen der Studie zufolge wahrscheinlich um 1,15 Mrd. $ (1,0 Mrd. Euro) oder 80% zurückgehen. Die Menge der Weizenlieferungen dürfte von 6,34 Mio. Tonnen auf 1,3 Mio. Tonnen sinken.
Für Zucker erwartet die KSE Einbußen von etwa 159 Mio. $ (137 Mio. Euro) beziehungsweise 69%. Bekanntlich wurden die ukrainischen Zuckerlieferungen auf jährlich 100.000 Tonnen gedeckelt, wohingegen es 2024 noch 325.000 Tonnen waren. Die Reduzierung der Importe wird bei Geflügelfleisch und Innereien ein Minus von rund 46 Mio. $ (40 Mio. Euro) zur Folge haben. Bei Gerste werden geschätzte 38 Mio. $ (33 Mio. Euro) in den ukrainischen Kassen fehlen.
Die Experten der Kyiv School of Economics räumen ein, dass die neuen Handelsregelungen mit der Ukraine für die europäischen Landwirte ökonomisch gesehen vorteilhaft sind. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Nachteile für die Verbraucher und die Lebensmittelverarbeiter in der Gemeinschaft diese Vorteile überwiegen werden. Unter dem Strich dürften die neuen Zollquoten der EU-Wirtschaft jährlich etwa 80 Mio. $ (69 Mio. Euro) an „Sozialleistungsverlusten“ kosten. Auf die gesamte EU gesehen sei das aber marginal. AgE
An die Stelle der bestehenden Düngeregeln sollte den drei Ländern zufolge eine betriebliche Stickstoff-Obergrenze treten. Die solle den Angaben zufolge den Nährstoffbedarf der angebauten Kulturen decken und durch die Nutzung von vorhandenen Datengrundlagen wie dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und dem Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) kontrolliert werden. Die nicht kontrollierbare Stickstoffdüngung der Einzelflächen soll der Betrieb eigenverantwortlich nach guter fachlicher Praxis machen. Das Konzept sieht ferner vor, dass Biogasbetriebe eine Biogasbilanz erstellen sollen, Betriebe mit mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar eine Stallbilanz. Ergänzend zur Meldung der Wirtschaftsdüngeraufnahme und -abgabe soll der Agrarhandel jährlich den jeweils von einem Betrieb eingekauften Mineraldünger melden. Schließlich soll ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie aufgelegt werden.
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gehen eigenen Angaben zufolge davon aus, dass mit einer solchen Kombination aus bedarfsgerechter, betrieblicher Stickstoff- sowie Phosphat-Obergrenze, deren konsequenter Kontrolle sowie einem flankierenden Monitoring zur Maßnahmenwirkung wesentliche Ziele erreicht werden können. Auf diese Weise, so heißt es in dem Vorschlag, würden die EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt, werde die bürokratische Belastung für die Landwirte gegenüber dem Status quo gesenkt und seien weitere Verbesserungen beim Gewässerschutz zu erwarten.
Nicht alle über einen Kamm scheren
Dass der Drei-Länder-Antrag bei der Agrarministerkonferenz die Zustimmung der übrigen 13 Länder erhält, scheint jedoch ausgeschlossen. Selbst auf der B-Seite gibt es offenbar bislang kein Einvernehmen. Die Minister der CDU-geführten Häuser seien „im Austausch“, erklärte Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk gegenüber AGRA Europe. Wichtig ist für Hauk, „dass nicht alle Landwirte über einen Kamm geschert werden“. Stattdessen müssten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, wo es nötig sei. Gleichzeitig müssten auch die Verursacher außerhalb der Landwirtschaft ihren Teil zu einer Minimierung der Nitratbelastung beitragen. Insbesondere dort, wo objektiv keine Gefährdung des Grundwassers vorliege, müssten die Landwirte von Bürokratie, Dokumentation und Kalenderwirtschaft entlastet werden.
Nach einem bereits Ende vergangenen Jahres vorgelegten Konzept will Baden-Württemberg grundsätzlich an der Ausweisung von Roten Gebieten festhalten. Auf diese Weise seien Regionen mit hohen Belastungen im Grundwasser kleinräumig zu lokalisieren. Voraussetzung für mehr Verursachergerechtigkeit erfordere den Nachweis einer gewässerschonenden Bewirtschaftung in Roten Gebieten. Dieser Nachweis soll laut dem Stuttgarter Konzept auf Antrag eines Betriebes durch kulturbezogene Nmin-Untersuchung erfolgen und dabei alle Kulturen im nitratbelasteten Gebiet einbeziehen. Betriebe, die im Herbst Nmin-Referenzwerte einhalten, sollen auf den beprobten Flächen von zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden. Bei überhöhten Nmin-Werten sollen eine fachliche Beratung sowie besondere Maßnahmen wie etwa eine Nährstoffbilanzierung erfolgen. AgE
Nach dem Milchgipfel müsse Rainer unmittelbar einen weiteren Gesprächstermin anbieten, heißt es in der Erklärung. Dabei sollte praxisbezogen über die Handhabung von Lieferverträgen in der Landwirtschaft gesprochen werden, ergänzt durch Beispiele aus der Praxis. Darüber hinaus müsse thematisiert werden, wie die Produktionskosten auf den Milchviehbetrieben ermittelt und eingebunden werden.
Hingewiesen wird in der Erklärung darauf, dass es eine hoheitliche Aufgabe der Landwirtschaftskammern sei, die Produktionskosten zu ermitteln; Daten dazu lägen bereits umfänglich den Landwirtschaftsministerien der Bundesländer vor. „Die wirtschaftliche Situation auf den Höfen ist dramatisch“, fassen die Unterzeichner des Papiers die Lage zusammen. Übermengen auf dem Milchmarkt drückten die Erzeugerpreise empfindlich nach unten. Deshalb müsse jetzt gehandelt werden.
Für mehr Transparenz am Markt
Laut Elisabeth Waizzenegger, Mitglied im AbL-Bundesvorstand, brauchen die Milcherzeuger einen transparenten Marktüberblick und verbindliche Verträge, in denen vorab Preise, Mengen, Qualitäten und Laufzeiten festgelegt sind. Derzeit hätten die Milchbauern keine Möglichkeiten, wirksam am Markt zu agieren und ihre Produktionskosten zu erwirtschaften. Vorgeschlagene Instrumente wie die Risikoausgleichsrücklage seien nicht geeignet, die aktuelle Krise zu entschärfen oder weitere vorzubeugen, betonte Waizzenegger. Daher müsse es kurzfristig den freiwilligen Lieferverzicht geben, um die preisdrückenden Milchübermengen zu reduzieren.
Vorgestellt wurde auf der Milchtagung ein Vertragsmodell, das die Produktionskosten nach dem Milch-Marker-Index berücksichtigt. Über die Hofmolkerei „Volle Kanne“ werde die Milch auf Grundlage der Produktionskosten verkauft, erläuterte der Landesvorsitzende Nordrhein-Westfalen des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM), Michael Alterauge. „Wir brechen die Kosten hoch und durchbrechen damit das übliche System, dass die Kosten zu uns Milchbetrieben runtergebrochen werden, also wir nur das ausgezahlt kriegen, was am Ende der Kette übrigbleibt“, so Alterauge. AgE
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