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AKTUELLES

Hektargeld darf angehoben werden
Zwei Tage später als erwartet, dafür gibt es mehr Geld: Bei der finanziellen Ausstattung des Hilfspakets zur Abfederung hoher Düngerpreise hat die EU-Kommission nochmal mehr Geld mobilisiert. Wurde vor wenigen Wochen von Kommissionsseite noch mit insgesamt rund 400 Mio. Euro gerechnet und war vor Kurzem dann von 500 Mio. Euro die Rede, sollen nun insgesamt 540 Mio. Euro bereitstehen. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag (12.6.) bekannt gab, sollen davon 240 Mio. Euro aus der EU-Agrarreserve stammen. Der Rest von 300 Mio. Euro kommt aus dem Nachtragshaushalt 2026 und soll zusätzlich in die Agrarreserve fließen. Die Mitgliedstaaten können die 540 Mio. Euro um bis zu 200% aufstocken, sodass maximal 1,62 Mrd. Euro bereitstünden. Änderungsvorschläge an der GAP Des Weiteren schlägt die EU-Kommission zur Vermeidung betrieblicher Liquiditätsengpässe gezielte Anpassungen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Zu den Maßnahmen gehören: – eine neue Liquiditätsregelung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums zur Krisenunterstützung, – die Möglichkeit für die EU-Länder, Direktzahlungen früher auszuzahlen sowie ihren Haushalt für Direktzahlungen im Kalenderjahr 2027 anzupassen. Die neue Liquiditätsregelung kann mit bis zu 65% aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden. Sie umfasst nicht verwendete Mittel, die andernfalls verloren gehen könnten. Ausreichung über Hektarzahlungen Der Kommission zufolge sollen die Finanzhilfen zur Kompensation hoher Düngerpreise rasch bereitgestellt werden. Gleichzeitig soll der Verwaltungsaufwand klein gehalten werden. Die Finanzhilfe kann als fester Betrag pro Hektar gezahlt und im Rahmen der nationalen GAP-Strategiepläne umgesetzt werden. Wie hoch die Hektarzahlungen in Deutschland konkret ausfallen, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht seriös berechnen. Auch ein Vorschuss auf die regulären GAP-Gelder denkbar Zudem sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen, bereits vor dem 16. Oktober einen höheren Vorschuss auf die GAP-Zahlungen zu gewähren. Auch das würde helfen, den Cashflow der Landwirte zu verbessern. Rat und Parlament entscheiden über GAP-Änderungen Die von der Kommission vorgeschlagenen gezielten Änderungen der GAP-Gesetzgebung werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung übermittelt. GMO-Ausschuss entscheidet über 540 Mio. Euro Ihren Vorschlag für das 540-Mio.-Euro-Paket legt die Kommission wiederum den Mitgliedstaaten im Ausschuss der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zur Entscheidung vor. Sollte es hier keinen größeren Gegenwind geben, rechnet die Brüsseler Behörde mit einer endgültigen Annahme bis Ende Juli. Hilfen müssen unbürokratisch auf den Höfen ankommen Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, bezeichnet das Maßnahmenpaket als „wichtiges Signal für die Landwirtschaft in einer angespannten Kosten- und Marktsituation“. Die Hilfen müssten spätestens bis Spätsommer unbürokratisch und schnell auf den Höfen ankommen. Sabet sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, von der nationalen Möglichkeit zur Mittelaufstockung Gebrauch zu machen und die Umsetzung unbürokratisch zu gestalten. Sabet betont zugleich, dass die Hilfen nicht zulasten bestehender GAP-Mittel gehen dürfen. Für Liquiditätshilfen müssten konsequent zusätzliche Mittel bereitgestellt werden: „Das ist zumindest bei der Liquiditätsregelung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums noch nicht erkennbar. Eine Umschichtung innerhalb der vorhandenen Budgets würde die Betriebe an anderer Stelle belasten und wird abgelehnt.“ AgE
Länder fordern Rechtssicherheit
Die Länder drängen darauf, Rechtssicherheit bei der Ausweisung ihrer Roten Gebiete zu bekommen. In seiner am Freitag (12.6.) beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf für eine Neufassung des Düngegesetzes fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, umgehend eine Gebietsausweisungsverordnung zu erlassen und so dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 genüge zu tun. Dazu müsse eine neue Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, anhand derer die Landesregierungen wirksame Gebietsausweisungen vornehmen können. Zudem erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung, dass sie zügig die vorgesehene Monitoringverordnung vorlegt. Dies sehen darin die Voraussetzung, um belastbare Datengrundlagen zu bekommen, anhand derer sie die Maßnahmen zur Nitratreduktion bewerten wollen. Ausdrücklich begrüßt wird die Ankündigung der Bundesregierung, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Düngerechts einzurichten. An dieser Arbeitsgruppe seien auch die Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltungen zu beteiligen. Ziel müsse es sein, die Maßnahmen der Düngeverordnung sowohl praktikabel als auch kontrollierbar und wirksam zu gestalten. Bedenken fruchten nicht Gestrichen werden soll der Länderkammer zufolge die Regelung im Regierungsentwurf, wonach bei der landwirtschaftlichen Erzeugung der Umgang mit Nährstoffen im Betrieb nach guter fachlicher Praxis zu erfolgen hat. Damit unterstützte eine Mehrheit der Länder im Plenum einen Antrag des Bundesratsagrarausschusses. Der Bundesrat befürchtet, dass mit diesem Satz eine Wiedereinführung der gerade erst aufgehobenen Stoffstrombilanzierung ermöglicht werden könnte. Der Kieler Agrarwissenschaftler Prof. Friedhelm Taube hatte die Ausschussempfehlung im Vorfeld scharf kritisiert. Änderungsbedarf sieht der Bundesrat zudem im Hinblick auf die Regelung im Gesetzentwurf, um Ausnahmen für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten zu ermöglichen. Die im Entwurf enthaltene Einschränkung, „sowie dies mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist“, halten die meisten Länder für entbehrlich, weil Vorschriften ohnehin im Einklang mit dem EU-Recht erlassen würden. Auch dagegen hatte Taube erhebliche Bedenken angemeldet. Ausnahmen für wasserschonende Betriebe Unterdessen äußerte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisch zur Bundesratsforderung, zügig eine Gebietsausweisungsverordnung vorzulegen. Für den Bauernverband ist nicht akzeptabel, Rote Gebiete neu auszuweisen, ohne gleichzeitig mehr Verursachergerechtigkeit zu schaffen. Jegliche Verschärfungen des Düngerechts lehnt der DBV grundsätzlich ab. Sie seien weder geboten noch vom Koalitionsvertrag gedeckt. Gebot der Stunde sei die Vereinfachung des Düngerechts im Sinne der Praxistauglichkeit und Entbürokratisierung sowie einer stärkeren Verursachergerechtigkeit mit Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe, erklärte der Verband in seiner Reaktion auf den Länderkammerbeschluss. Aus DBV-Sicht ist es völlig inakzeptabel, jetzt in einem Schnellverfahren lediglich die Roten Gebiete wieder in Kraft zu setzen, gleichzeitig aber eine stärkere Verursachergerechtigkeit auszuklammern. Nicht nachvollziehbar und widersprüchlich sei die Forderung der Länderkammer, den Auftrag im Düngegesetz an das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Schaffung von mehr Verursachergerechtigkeit zu streichen. Dies werde damit begründet, es solle kein Argument geliefert werden, die Roten Gebiete fortzuführen oder zu manifestieren. AgE
Mit Geld gegen die Düngerkrise
Die Europäische Kommission hat zusätzliches Geld für ein EU-Hilfspaket gegen die Düngemittelkrise aufgetrieben. Neben rund 200 Mio. Euro aus der diesjährigen EU-Agrarreserve sollen nun über einen Änderungshaushalt für 2026 noch rund 300 Mio. Euro hinzukommen. Alles in allem könnten damit kurzfristig etwas mehr als 500 Mio. Euro bereitstehen, um Landwirten über Liquiditätsengpässe aufgrund der hohen Preise für Stickstoffmineraldünger hinweg zu helfen. Wie viel Geld genau aus der Agrarreserve mobilisiert werden soll, dazu will sich die EU-Kommission am Freitag (12.6.) äußern. Dann soll es auch Details zum geplanten Hilfspaket geben. Zusätzlich bis zu einer Milliarde Euro aus der Co-Finanzierung möglich Die rund 500 Mio. Euro können von den EU-Mitgliedtaaten um 200% aufgestockt werden. Die Mittelzuweisungen für die begünstigten Landwirte könnte so auf maximal 1,5 Mrd. Euro steigen, sollten alle Mitgliedsstaaten ihren Spielraum voll ausnutzen. Aufgrund verbreitet klammer nationaler Kassen ist allerdings nicht wirklich mit einer derartig hohen Co-Finanzierung zu rechnen. Verschiebebahnhof Die 300 Mio. Euro aus dem Nachtragshaushalt speisen sich aus Zahlungsermächtigungen des noch bis Ende 2027 laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Konkret stammen die Gelder unter anderem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Zudem können Gelder verwendet werden, die eigentlich für das im Herbst gescheiterte Gesetz zum Waldmonitoring eingesetzt werden sollten. Zeitverzug bei der Green-Claims-Directive, also der Richtlinie zu grünen Werbeaussagen, setzt für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel für das Düngemittelhilfspaket frei. Ein erster positiver Schritt Als einen ersten positiven Schritt bezeichnen die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) das geplante Hilfspaket. Die Beihilfen seien nötig, um den Landwirten über eine möglicherweise längere finanzielle Durststrecke aufgrund hoher Düngerpreise hinweghelfen. CBAM muss fallen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen habe glücklicherweise auf die enorme Mobilisierung von Copa-Cogeca und ihrer Mitgliedsverbände reagiert und das Thema auf die Spitze der politischen Tagesordnung gesetzt, heißt es aus dem Berufsstand. Kritisch bewerten die beiden Dachverbände, dass die EU-Kommission nicht vom Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf Düngemittel abrücken will. Copa und Cogeca rechnen vor, dass die Abgabe allein in diesem Jahr die Landwirte der EU circa 820 Mio. Euro zusätzliche Kosten bescheren wird. AgE
Es kann knapp werden
In der Fleischbranche gibt es Zweifel, dass ein überarbeitetes Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Deutschen Fleischwirtschaft (VDF), Martin Müller, rechnet damit, dass es im Rahmen des laufenden EU-Notifizierungsverfahrens Nachfragen der Europäischen Kommission geben wird. Im Ergebnis könne eine neuerliche Verschiebung des Gesetzes notwendig werden, sagte Müller im Vorfeld der gemeinsamen Jahrestagung des VDF und des Bundesverbandes Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten (BVWS) am Mittwoch (10.6.) in Berlin. Sowohl VDF-Vorsitzender Müller als auch BVWS-Präsidentin Sarah Dehm sind nach wie vor nicht zufrieden mit der geplanten Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Bei den Regelungen bestehe weiterhin erheblicher Anpassungsbedarf, damit das Gesetz den Anforderungen des Koalitionsvertrages hinsichtlich einer wirklich praxisgerechten und bürokratiearmen Ausgestaltung gerecht werden könne. Als Kritikpunkte nannte Müller die im Referentenentwurf vorgesehene Registrierungspflicht sowie das geforderte zusätzliche staatliche Logo. Export als Chance Die Entwicklung auf dem Fleischmarkt bewerten die Verbandsspitzen positiv. Kritisiert werden zugleich gravierende Wettbewerbsnachteile für die heimischen Anbieter, die vor allem aus Anforderungen für die hiesigen Fleischunternehmen resultieren, die über EU-Standards hinausgehen. Man sehe mit wachsender Sorge, dass sich die Rahmenbedingungen für die Fleischwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich zunehmend verschlechtern, auch aufgrund hoher Energie- und Produktionskosten hierzulande. Es bestehe die Gefahr, dass Produktionskapazitäten ins Ausland verlagert werden. Verbandsangaben zufolge hat sich die inländische Produktionsmenge von Fleischwaren bei gleichbleibendem Konsum zuletzt rückläufig entwickelt. Zurückzuführen sei das auf steigende Importe aus anderen europäischen Ländern. Damit konnten die hiesigen Fleischunternehmen nicht von dem erneut gestiegenen Fleischverzehr profitieren. Bereits vor einigen Wochen hatte der VDF vermeldet, dass 2025 der Pro-Kopf-Verzehr von Fleisch in Deutschland bei 54,9 Kilogramm und damit 1,4 Kilogramm über dem Vorjahreswert gelegen hat. Das war das dritte Jahr in Folge mit einem Aufwuchs beim Verbrauch. Schweinefleisch bleibt demnach mit 28,3 Kilogramm pro Kopf die mit Abstand wichtigste Fleischart in Deutschland. Für Müller belegen die Zahlen, „dass Fleisch und Fleischwaren weiterhin einen festen Platz im Einkaufswagen der Verbraucher haben.“ Bei jungen Leuten schlage der Boom bei asiatischen Speisen zu Buche. Große Hoffnungen setzt die Branche in den Export. Die von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegte Agrarexportstrategie wird ausdrücklich begrüßt. Es sei richtig, Marktzugänge für attraktive Märkte in China, Japan, Indonesien, den USA und Mexiko zu schaffen. Die anstehende Ministerreise nach Japan und China biete die Chance, in dem Bemühen um Regionalisierungsabkommen weiter voranzukommen. AgE
Weniger Zuschläge als möglich
Bei der ersten Ausschreibung für Biomasseenergieanlagen in diesem Jahr lag die eingereichte Gebotsmenge unterhalb des ausgeschriebenen Volumens: Von den ausgeschriebenen 727 Megawatt wurden lediglich 637 Megawatt nachgefragt – verteilt auf 494 Gebote. Laut der Bonner Behörde erhielten 388 Gebote mit einer Gesamtmenge von 491 Megawatt einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren bewegten sich dabei zwischen 12,05 Cent pro Kilowattstunde und 19,38 Cent je Kilowattstunde, der mengengewichtete Durchschnitt lag bei 18,46 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Zuschläge gab es nach Volumen in Bayern, gefolgt von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Erstmals Biomassepaket angewandt Erstmals kamen bei dieser Ausschreibung die Regelungen des Biomassepakets zur Anwendung, die unter anderem die Bedingungen für Biomethananlagen verbessern. Offenbar mit Wirkung: Nachdem seit 2022 keine Zuschläge mehr für diese Anlagenart erteilt worden waren, erhielten nun alle sechs eingereichten Gebote einen Zuschlag. Ausgeschrieben warn laut BNetzA 61 Megawatt, geboten wurden 38 Megawatt. HBB fordert „Biomassepaket 2.0“ Die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) organisierten Branchenverbände zeigten sich wegen der unterdeckten Ausschreibung enttäuscht. „Praxisferne Anforderungen im EEG für Biogas wie der Maisdeckel oder die Begrenzung der Betriebsstunden verhindern Investitionen in zukunftsgerichtete Anlagenkonzepte“, kritisierte die Leiterin des HBB, Sandra Rostek. Rostek zufolge braucht es ein „Biomassepaket 2.0“, dass den Biomasseanlagenbetreibern im EEG mehr betriebswirtschaftliche Freiheit bei den Anlagekonzepten gewährt. Die Wirtschaftlichkeit müsse durch ein solches Paket gestärkt und weiterhin die flexible Strom- und Wärmeproduktion aufrechterhalten werden. AgE
Saatgutwirtschaft schlägt Alarm
Bessere wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen für die Saatgutwirtschaft in Deutschland hat der Bundesverband der VO-Firmen (BVO) gefordert. Anlässlich des Saatguthandelstages am 9. und 10. Juni in Magdeburg warnte der Vorsitzende Jörg Hartmann vor einer schleichenden Verlagerung von Wertschöpfung ins Ausland. Die Bedingungen für die Saatgutproduktion hätten sich angesichts steigender Produktionskosten, wachsender regulatorischer Anforderungen und zunehmender Wettbewerbsnachteile im europäischen Vergleich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Druck durch Lizenzkosten Besonders kritisch sieht Hartmann die Entwicklung bei den Lizenzgebühren sowie bei den Kosten für Basis- und Vorstufensaatgut. Weil für identische Sorten im Ausland teils deutlich niedrigere Lizenzsätze anfielen, würden Vermehrungsaktivitäten verlagert, Saatgut verstärkt importiert und die heimische Wertschöpfung geschwächt. „Deutschland darf nicht auf die Rolle eines reinen Importeurs oder Händlers reduziert werden“, betonte der Verbandschef. Wegfall wirksamer Behandlungsoptionen Handlungsbedarf sieht der BVO zudem in Sachen Saatgutbehandlung und Pflanzengesundheit: Mit dem Wegfall wirksamer Behandlungsoptionen drohten erhebliche Risiken für die gesamte landwirtschaftliche Produktionskette. Regulatorische Entscheidungen müssten praktikabel sein und Innovationen ermöglichen, statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen, forderte Hartmann. AgE
Getreide und Raps nicht ausgedüngt
Dass Raps- und Weizenbestände bei Vorkontraktpreisen um 500 respektive 200 Euro/t nicht ausgedüngt werden, kann man bei der Agravis Raiffeisen AG nicht nachvollziehen. „Mir erschließt sich die Zurückhaltung der Landwirte beim Düngen weder kaufmännisch noch agronomisch“, so der Vorstandsvorsitzende der zweitgrößten deutschen Hauptgenossenschaft, Dr. Dirk Köckler. Warum an der Qualitätsgabe im Mai trotz ordentlicher Erzeugerpreise gespart wurde, dafür hat Köckler eine Erklärung: Preise für Kalkammonsalpeter über 40 Euro/dt hätten einen Käuferstreik ausgelöst. „Die Landwirte wollten hier einfach sparen“. Für 2026 rechnet man bei der Agravis trotzdem mit einer guten Getreideernte auf Vorjahresniveau, als bundesweit 45 Mio. Tonnen inklusive Körnermais gedroschen wurden. Köckler begründete die optimistische Schätzung bei einem Fachgespräch mit Journalisten am Mittwoch (3.6.) in Hannover damit, dass es zuletzt fast überall im Bundesgebiet noch rechtzeitig geregnet habe. Ertragshebel Strobilurine Warum die Ernte 2026 trotz ordentlicher Wuchsbedingungen damit immer noch weit unter dem liegt, was noch vor zehn Jahren an Getreide von deutschen Äckern geholt wurde, auch das kann der Agravis-Chef begründen. Maßgeblich für den Mengenrückgang seit dem Peak 2014/15 mit 52 Mio. Tonnen Getreide sei einerseits der schrumpfende Züchtungsfortschritt. Ein weiterer Ertragshebel sei noch vor zehn, 15 Jahren die Fungizidbehandlung mit Strobilurinen gewesen. Negativ auf Erträge und Qualitäten habe zudem die stark restriktive deutsche Düngeverordnung gewirkt, ergänzte Köckler. Flächenverbrauch und „Extensivierungsfantasien“ Der neue Aufsichtsratsvorsitzende der Agravis Raiffeisen AG, Philipp Schulze Esking, erklärt sich den Negativtrend bei den Erntemengen damit, dass der Werkzeugkasten an Betriebsmitteln, um hohe Erträge zu erzielen, für die hiesigen Ackerbauern von Jahr zu Jahr kleiner geworden ist. Hinzu kämen der immer noch hohe Flächenverbrauch und „politische Extensivierungsfantasien“. Schulze Esking geht deshalb nicht davon aus, dass in Deutschland so bald wieder mehr als 50 Mio. Tonnen Getreide gedroschen werden. Ostelbischen Standorten drohen „Katastrophenernten“ Für Agravis-Vorstandsmitglied Jan Heinecke zählt auch der Klimawandel zu den Hemmfaktoren, die große Getreideernten verhindern. Er illustrierte diese Einschätzung mit der ackerbaulichen Situation in Frankreich. Von dort hätten ihm Landwirte berichtet, dass der Klimawandel den Süden des Landes erobert habe. Dort werde deshalb mittlerweile kaum noch Getreide angebaut. Mit südfranzösischen Verhältnissen muss Heinecke zufolge durch den Klimawandel auch in Teilen von Deutschland gerechnet werden: „Wenn es bei uns auf den ostelbischen Standorten nicht rechtzeitig regnet, stehen wir auch dort bald vor Katastrophenernten. Dann holen wir auch von guten Böden nur noch drei bis vier Tonnen Roggen“. AgE
EU plant weitere Gegenmaßnahmen
Die Europäische Union will stärker als bisher gegen den organisierten Raub von Getreide aus den von Russland besetzten Gebieten vorgehen. In einer Antwort auf eine Anfrage aus dem EU-Parlament hat die Hohe Beauftragte für Außenpolitik, Kaja Kallas, auf das Ende Mai beschlossene 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland verwiesen. Abgezielt werden soll demnach auf Maßnahmen, die bisherige EU-Sanktionen umgehen sollen. Laut der ehemaligen estnischen Regierungschefin wurden im Rahmen des Pakets zwei in Drittländern eingetragene Organisationen, die mit Schiffen als Teil der Schattenflotte den Abtransport von gestohlenem ukrainischem Getreide betreiben, aufgenommen. Zudem wurden Kallas zufolge fünf Personen, die an diesem Handel beteiligt sind, gelistet. Kallas will nachlegen Die Hohe Vertreterin kündigte daneben an, zusätzliche Maßnahmen gegen den Handel mit gestohlenen ukrainischen Agrarprodukten vorzubereiten. Ergänzend sollen weitere beteiligte Personen und Organisationen in kommenden Sanktionslisten den Mitgliedstaaten zur Entscheidung vorgelegt werden; „gegebenenfalls von Mittlern und Käufern in Drittländern“. Kallas erinnert allerdings daran, dass neue restriktive Aktionen immer unter dem Vorbehalt eines einstimmigen Beschlusses des Rates stehen. Neun Handelsschiffe bereits unter Sanktionen Kallas weist zudem darauf hin, dass neun Schiffe, die die wirtschaftliche Existenzgrundlage oder die Ernährungssicherheit der Ukraine untergraben oder gefährden, bereits unter Sanktionen stehen. Darüber hinaus überwache man die wirksame Umsetzung und Durchsetzung dieser Sanktionen in allen EU-Mitgliedstaaten. Des Weiteren unterstreicht die Hohe Vertreterin, dass in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, den Mitgliedstaaten und weiteren Partnerländern sowie der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation versucht wird, Aktivitäten der russischen Schattenflotte entgegenzuwirken. Verfolgt werde dabei ein ganzheitlicher Ansatz für die gesamte Route der Schattenflotte. Kritik an Israel und Ägypten Die Anfrage hatte die italienische EU-Agrarpolitikerin Pina Picierno von der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) gestellt und unter anderem auf Getreideanlandungen im israelischen Hafen Haifa hingewiesen. Die Frage, ob die Anlandung mit Erlaubnis der israelischen Behörden mit dem EU-Israel-Assoziierungsabkommen vereinbar seien, ließ Kallas unbeantwortet. Kürzlich war auch Ägypten wegen der Anlandung von gestohlenem Getreide aus der Ukraine in die Kritik geraten. AgE

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