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AKTUELLES

EU-Produktionswert schrumpft etwas
Der Wert der landwirtschaftlichen Produktion in der Europäischen Union war 2024 leicht rückläufig. Wie die Europäische Statistikbehörde (Eurostat) am Freitag (7.11.) mitteilte, wurde das Niveau des Vorjahres nominal um 0,9% verfehlt. Wurden 2023 noch Agrarprodukte zu Herstellungspreisen von 536,7 Mrd. EUR erzeugt, lag der Wert 2024 bei 531,9 Mrd. Euro.
Knapp 57% des geschätzten Gesamtproduktionswerts der europäischen Agrarindustrie entfiel auf die vier größten Mitgliedsländer. An der Spitze stand Frankreich mit 88,3 Mrd. Euro, gefolgt von Deutschland mit 75,5 Mrd. Euro. Für Italien weisen die Statistiker einen Produktionswert von 70,2 Mrd. Euro aus, in Spanien standen unter dem Strich 68,7 Mrd. Euro.
Eurostat zufolge hat sich der Wert der landwirtschaftlichen Produktion in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich entwickelt. In 15 Mitgliedstaaten haben sich die Produktionswerte 2024 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die stärksten relativen Zuwächse wurden in Irland und Kroatien mit 8,9 und 8,8% registriert. Schweden folgt mit 5,0% auf Platz drei. Den stärksten Rückgang gab es derweil in Frankreich mit einem Minus von 9,0%. Es folgten Rumänien und Bulgarien, wo das Niveau von 2023 um 8,5% beziehungsweise 8,0% verfehlt wurde.
Output der Tierhaltung steigt
Mit 50,3% stammte rund die Hälfte des Wertes der landwirtschaftlichen Produktion der EU im Berichtsjahr aus dem Pflanzenbau, absolut lag der Wert bei 267,7 Mrd. Euro. Gegenüber 2023 war hier ein Rückgang um 3,1% zu verzeichnen. Gemüse und gärtnerische Kulturen hatten am Produktionswert den höchsten Anteil unter den pflanzlichen Erzeugnissen, 2024 wurden 13,5% erreicht.
Immerhin 41,1% des Produktionswertes wurden mit der Tierhaltung und der Herstellung tierischer Erzeugnisse erwirtschaftet, insgesamt waren das 218,8 Mrd. Euro. Das entsprach einem Plus von 1,9% gegenüber 2023. Den höchsten Anteil am Agrargesamtoutput unter den tierischen Erzeugnissen hatte die Milcherzeugung mit 14,8%.
Auf Dienstleistungen entfielen laut Eurostat 8,5% des Produktionswertes. Nominal entsprach das einem Wert von 45,4 Mrd. Euro. Gegenüber 2023 war das gleichbedeutend mit einem Rückgang um 0,6%. AgE
GAP-Kürzungen wären kontraproduktiv
Die Junglandwirtestrategie der EU-Kommission stößt im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments auf ein insgesamt positives Echo. So finden es die Abgeordneten gut, dass EU-Agrarkommissar Christophe Hansen das Thema zur Chefsache gemacht hat. In der Anhörung am Mittwoch (5.11.) betonen die Abgeordneten mehrheitlich allerdings auch, dass die geplanten Einschnitte am Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 auch auf Kosten der jungen Generation an Landwirten gehen würden. Deren Bereitschaft, eine Hofnachfolge anzutreten, könnte dann noch weiter zurückgehen, warnten sie.
Nach den bislang aktuellsten Daten für die EU aus dem Jahr 2020 liegt der Anteil von Landwirten unter 40 Jahren – gemeinhin die Definition für Jungbauern – bei rund 12%. Die Strategie zielt darauf ab, ihren Anteil in der Gemeinschaft bis 2040 zu verdoppeln. Konkret soll der Anteil junger Berufseinsteiger dann bei etwa 24% aller aktiven Betriebsinhaber liegen, heißt es in der Junglandwirtestrategie.
Junglandwirtinnen sind entscheidend
EU-Agrarkommissar Hansen unterstrich derweil die Bedeutung der jungen Generation für die Zukunft des Sektors. Auf die potenziellen allgemeinen GAP-Kürzungen ging der Kommissar dabei nur am Rande ein. Er unterstrich, dass für Jungbauern 6% der GAP-Gelder bereitgestellt werden sollen. Einmal mehr hob der Luxemburger die Bedeutung junger Frauen für den Agrarsektor hervor. Diese spielten eine Schlüsselrolle, wenn es um die Zukunft des ländlichen Raumes gehe.
Die Zahlen sind alarmierend
Für EVP-Agrarsprecher Herbert Dorfmann findet den niedrigen Anteil an Landwirten unter 40 Jahren „alarmierend“. Der Abgeordnete der Südtiroler Volkspartei (SVP) verwies zudem auf die Bedeutung der Regionen um die auch innerhalb der Mitgliedstaaten sehr diverse Problemlage erfolgreich anzugehen.
Seinen Hinweis kann man auch als Kritik an den Vorschlägen der EU-Kommission am Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) verstehen. Vertreter der europäischen Regionen beklagen unter anderem, dass die von der Kommission vorgesehenen jeweiligen nationalen Pläne nur zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat und der Kommission ausgehandelt würden. Regionalere politische Einheiten wären dann weitestgehend außen vor.
Dario Nardella, agrarpolitischer Sprecher der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), pocht vor allem auf mehr Qualifikation für Junglandwirte. Dies gelte besonders mit Blick auf neue Herausforderungen, wie den Klimawandel.
Eine schöne Strategie allein reicht nicht
Der Agrarpolitiker der Patrioten für Europa, Tomás Kubín, sprach sich gegen die von der Kommission avisierte Streichung der Direktzahlungen für ältere Landwirte aus. Wichtiger sei es, für Junglandwirte den Sektor attraktiv zu machen, erklärte der Abgeordnete der tschechischen Partei ANO 2011. Sein Parteichef ist übrigens der ehemalige und vermutlich neue Ministerpräsident von Tschechien, Andrej Babis.
Der Grünenpolitiker Thomas Waitz drängt ebenfalls auf wirtschaftliche Perspektiven für Jungbauern. Eine schöne Strategie reiche nicht, wenn diese nicht mit ausreichend Geld hinterlegt werde. Ähnlich äußerte sich auch die Abgeordnete der liberalen Fraktion Renew Europe (RE), Christine Singer. AgE
Agrarexporte weiter gesteigert
Die Ukraine hat im Jahr 2024 den Export von Agrargütern weiter gesteigert. Ausgeführt wurden Agrarprodukte im Gesamtwert von 24,7 Mrd. Dollar (21,56 Mrd. Euro); das waren 12% mehr als im Jahr zuvor. Der Exportwert des letzten Vorkriegsjahres in Höhe von 27,7 Mrd. Dollar (24,11 Mrd. Euro) wurde allerdings verfehlt, und zwar um 10,5%. Das geht aus einer detaillierten Exportstatistik hervor, die jetzt vom Agribusiness Club (UCAB) vorgelegt wurde.
Die meisten Agrardevisen verdiente die Ukraine im vergangenen Jahr mit dem Export von Sonnenblumenöl; dieser spülte 5,12 Mrd. Dollar (4,46 Mrd. Euro) in die Kassen. Knapp dahinter folgen Mais mit 5,07 Mrd. Dollar (4,41 Mrd. Euro) und Weizen mit 3,74 Mrd. $ (3,24 Mrd. Euro). Auf Rapssaat entfielen 1,85 Mrd. Dollar (1,61 Mrd. Euro), auf Sojabohnen 1,34 Mrd. $ (1,17 Mrd. Euro).
Aufholjagd bei Weizen
Nach einem Rekordergebnis im Jahr 2021 mit rund 5,1 Mrd. Dollar (4,44 Mrd. Euro) waren die Weizenexporte der Ukraine 2022 laut UCAB deutlich auf 2,7 Mrd. Dollar (2,35 Mrd. Euro) zurückgegangen. Doch trotz kriegsbedingter Einschränkungen bei der Ausfuhrlogistik konnte die Ukraine beim Getreideexport zuletzt weiter Boden gutmachen. Im Jahr 2024 lag das Ergebnis schon wieder leicht über jenem aus dem Jahr 2020 mit 3,6 Mrd. Dollar (3,13 Mrd. Euro).
Die ukrainischen Weizenexporte stellten 2024 einen Anteil von 8,2% des gesamten Welthandels mit dieser Getreideart, der sich auf 45,37 Mrd. Dollar (39,49 Mrd. Euro) belief. Damit schaffte es die Ukraine auf Platz sechs im Ranking der Weizenexporteure. Angeführt wird diese Liste von Russland mit einem Ausfuhrwert von 9,32 Mrd. Dollar (8,11 Mrd. Euro). Auf Rang zwei liegt Kanada; das nordamerikanische Land exportierte Weizen im Wert von 7,54 Mrd. Dollar (6,56 Mrd. Euro) und lag fast gleichauf mit der EU, die auf 7,52 Mrd. Dollar (6,54 Mrd. Euro) kam.
EU wichtigster Abnehmer
Ein Drittel der Exporteinnahmen aus Weizen wurden im Handel mit der EU erzielt. Nach wie vor spielt die Ukraine aber auch eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherheit Asiens und Afrikas. Auf Indonesien entfielen 13% der Weizenlieferungen, auf Ägypten 10%. Allerdings gingen von 2023 auf 2024 insgesamt elf Absatzmärkte verloren. Dies führte dazu, dass sich die Exportaktivitäten stärker auf stabile Partner konzentrierten. Infolgedessen gingen 70% aller Weizenlieferungen in die fünf wichtigsten Zielregionen.
Garant für die umfangreichen Weizenexporte der Ukraine war im vergangenen Jahr einmal mehr der Korridor über das Schwarze Meer, der den Transport von 80% der Lieferungen ermöglichte. Rund 15% wurden über die Donauhäfen abgewickelt und 5% über die sogenannten „Solidaritätskorridore“, also die Landwege. AgE
Trilog um eine Woche verschoben
Der Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament zum Vereinfachungspaket der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist verschoben worden. Der Termin soll um „etwa eine Woche“ verschoben werden, hieß es am Dienstag (4.11) aus mit dem Vorgang betrauten Kreisen Kreise aus Rat und Europaparlament gegenüber AGRA Europe. Dabei wurde ausschließlich auf terminliche Gründe verwiesen. Tatsächlich drückt der Zeitplan. Zur Erinnerung: Nach einer politischen Einigung müssen sowohl EU-Parlament als auch der Rat formell einen potenziellen Kompromiss absegnen. Laut Kommissionskreisen müsste spätestens bis Ende November die formelle Bestätigung erfolgt sein. Andernfalls könnten 2026 weder reduzierte Standards noch bürokratische Erleichterungen vollumfänglich in Kraft treten. Stichtagsregelung als Option für jeden EU-Staat Dem Vernehmen nach soll es in technischen Arbeitsgruppen immerhin eine Reihe von Fortschritten gegeben haben. So soll der Rat bei der vom Europaparlament vorgeschlagenen Stichtagsregelung beim Grünland Entgegenkommen signalisiert haben. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Frist für das Festschreiben von Dauergrünland zu verlängern, und zwar von bisher fünf auf dann sieben Jahre. Dadurch sollen die Bewirtschafter davon abgehalten werden, das Grünland kurz vor Ablauf der Frist für die Ackernutzung umzupflügen. Das EU-Parlament hat nun in seiner Positionierung zu den Legislativvorschlägen gefordert, dass Flächen ihren Ackerstatus dauerhaft behalten, wenn sie am 1. Januar 2023 als Ackerland eingestuft waren. Laut den Abgeordneten wäre dieses Szenario für Landwirte optional. Von Ratsseite war zu erfahren, dass man sich damit anfreunden könnte, wenn die Mitgliedstaaten selbst aus diesen beiden Optionen wählen dürften. „Green-by-Definition“ nicht nur für Ökobetriebe? Auch bei einem weiteren Streitpunkt scheint sich eine Lösung anzubahnen: Die Kommission hatte angeregt, bei vollständig zertifizierten Ökobetrieben automatisch davon auszugehen, dass sie einige der EU-Umweltanforderungen für eine Förderung erfüllen. Die Rede ist hier vom sogenannten „Green-by-Definition“. Dies beträfe vor allem die GLÖZ-Standards. Nach dem Willen der Parlamentarier sollte „Green-by-Definition“ allerdings auch für Betriebe in besonderen Naturschutzgebieten angewandt werden, etwa in Natura-2000-Gebieten. Dagegen läuft aktuell der Ökosektor Sturm. Zu hören ist nun, dass sich der Rat bis zu einem gewissen Grad hiermit anfreunden könnte. Als möglicher Kompromiss steht aktuell im Raum, dass „Green-by-Definition“ nur dann angewendet werden soll, wenn es in den besagten Gebieten festgeschriebene und strenge Protokolle zum Umweltschutz gibt. AgE
Biomasse muss „erneuerbar“ bleiben
Die Bundesregierung hält weiterhin an ihrem Vorhaben fest, Biomasse künftig nicht mehr als erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht zu definieren. In einer Verbändeanhörung zum Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Finanzausschuss des Bundestages stießen diese Pläne am Montag (3.11) weiterhin auf deutlichen Widerstand aus der Wirtschaft. In ihrer Stellungnahme betonten die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) organisierten Bioenergieverbände, dass die Streichung von Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energien im Widerspruch zu unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen stehe. Sollten künftig nur noch Wind-, Solar-, Wasser- und Geothermieenergie berücksichtigt werden, verstoße dies gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Zudem würde die Reform die Systematik bestehender nationaler Regelwerke, etwa des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), unterlaufen. Die Bioenergie leiste einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung und Stabilisierung der Stromnetze. Diese Rolle würde durch die geplante Neuregelung geschwächt. Die HBB-Leiterin Sandra Rostek bewertete in der Ausschussanhörung die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen für die Anlagenbetreiber zwar als „wenig gravierend“. Entscheidend sei jedoch das Signal, das davon ausgehe, wenn Biomasse plötzlich nicht mehr als „erneuerbar“ eingestuft würde. Sollte dies Schule machen, könnte sich dies letztlich auch wirtschaftlich nachteilig für die Branche auswirken. Das vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgebrachte Argument, die Reform diene dem Bürokratieabbau, wies Rostek zurück. Bereits heute müssten die Anlagen zahlreiche Nachhaltigkeitszertifizierungen durchlaufen. Eine zusätzliche Nachweissystematik speziell für das Stromsteuerrecht sei daher überflüssig. Stattdessen könne auf bestehende Zertifizierungen zurückgegriffen werden. Holzenkamp warnt vor Ungleichbehandlung bei Stromsteuer Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) schloss sich der Kritik an. Der Verband lehnt in seiner Stellungnahme die geplante Streichung von Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger ab. Biomasse, insbesondere Holz, sei für den DRV „der Inbegriff erneuerbarer Energie“. Zugleich begrüßte der DRV, dass Landwirtschaft und produzierendes Gewerbe dauerhaft von der Stromsteuer entlastet werden sollen. Allerdings müsse auch der Agrarhandel in diese Entlastung einbezogen werden. Andernfalls entstünde eine Ungleichbehandlung innerhalb der Landwirtschaft, warnte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp in der Anhörung. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem „vermutlichen Versehen“, das im Gesetzgebungsprozess unterlaufen sei. Holzenkamp erläuterte, dass in genossenschaftlich organisierten Betrieben des Agrarhandels, in denen sich mehrere Landwirte zusammengeschlossen haben, häufig energieintensive Tätigkeiten wie Trocknung, Kühlung, Reinigung oder andere Verarbeitungsschritte des Ernteguts durchgeführt werden. Der Agrarhandel übernehme im Sinne der Arbeitsteilung somit Aufgaben, die eindeutig der Landwirtschaft zuzurechnen seien. „Wenn ein einzelner Landwirt diese Tätigkeiten ausführt, wird er entlastet. Schließen sich jedoch mehrere Landwirte beispielsweise zu einer Genossenschaft zusammen, greift die Entlastung nicht“, monierte Holzenkamp. AgE
Mehr Baumsterben durch Insekten
Die durch Insekten verursachte Baumsterblichkeit nimmt in ganz Europa zu. Das hat eine Studie ergeben, die von einem internationalen Team aus 17 europäischen Ländern mit Beteiligung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) durchgeführt wurde. Der Untersuchung zufolge sind Nadelbäume stärker betroffen, während die Schäden an Laubbäumen rückläufig sind. Am stärksten in Mitleidenschaft gezogen wurden warme, trockene Regionen. Laut den Wissenschaftlern sind von Nadelbäumen dominierte Wälder zunehmend anfällig für Holz- und Rindenbohrkäfer, insbesondere den Buchdrucker. Die Entlaubung durch Raupen verschiedener Mottenarten sei hingegen in den letzten Jahren zurückgegangen. Laubbäume würden von mehreren Arten befallen, was die Überwachung und Bekämpfung erschwere. Festgestellt wurde auch, dass Insektenpopulationen, die sich dieselben Wirte oder Ernährungsstrategien teilen, dazu neigen, gemeinsam zu wachsen und zu schrumpfen. Das erhöhe die Wahrscheinlichkeit von Baumsterben in kontinental geprägten Gefilden. Die Studienautoren kommen ferner zu dem Ergebnis, dass Baumarten, die einst als widerstandsfähig galten – beispielsweise Föhren und Weißtannen – zunehmend Schäden durch Insektenbefall aufweisen, was Fragen hinsichtlich ihrer künftigen Eignung aufwerfe. Zudem seien in wärmeren und trockeneren Regionen Europas die Schäden durch Insekten durchweg stärker ausgeprägt. Dies erhöhe das Risiko für einen großen, plötzlich auftretenden Schädlingsbefall, wenn sich Klimaextreme verstärken. Diese Erkenntnisse sind aus Sicht der Forscher wichtig, da sie Orientierungshilfen für die Waldbewirtschaftung, die Auswahl von Baumarten, die Anpassung an den Klimawandel und die Planung künftiger Holzmärkte liefern. Sie raten dazu, die Waldbewirtschaftung auf klimaresistentere Baumarten mit einem hohen Anteil an Laubbäumen auszurichten. Notwendig seien außerdem eine strengere, koordinierte Überwachung von Waldstörungen, eine harmonisierte Datenerfassung und -weitergabe sowie Leitlinien, die von den Verantwortlichen umgesetzt werden können und den Märkten als Informationsgrundlage dienen. AgE
Vier Monate mehr für Antragstellung
Die Frist für Anträge auf investive Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT) wird verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) am Freitag (31.10.) offiziell bestätigt. Anträge können nunmehr noch bis zum 31. August 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Bislang war der 30. April 2026 letzter Termin. Anträge auf Zuwendung für die laufenden Mehrkosten können wie bislang noch bis zum 31. März 2028 gestellt werden.
Mit der Neuregelung geht das Agrarressort auf die Kritik aus der Landwirtschaft an der Entscheidung ein, das BUT kurzfristig auslaufen zu lassen. Sowohl Sauenhalter als auch Mäster hatten darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Frist zumeist nicht ausreiche, um die als Fördervoraussetzung notwendige Baugenehmigung zu erhalten. Der Forderung, dass stattdessen bereits der Bauantrag reichen sollte, wurde nicht stattgegeben.
„Mir ist bewusst, dass es Zeit und Fleiß braucht, um eine Baugenehmigung zu erhalten“, räumte Minister Alois Rainer ein. Sein Wunsch sei, dass Landwirtinnen und Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können. Daher werde die Antragsfrist verlängert. Rainer versicherte, er werde sich dafür einsetzen, „dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen.“
Der Stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Albert Stegemann, begrüßte die Entscheidung. „Als CDU/CSU hatten wir uns bei Bundeslandwirtschaftsminister Rainer für eine praktikable und rasche Entscheidung zur Verlängerung eingesetzt“, so Stegemann. Das sei im Sinne der Landwirte und der Landwirtschaft. Die Verlängerung der Antragsfrist sei notwendig, damit bereits getätigte oder beabsichtigte Investitionen in Stallbauten noch sicher umgesetzt werden könnten. AgE
Hitze wird extremer und chaotischer
Die europäischen Landwirte müssen sich auf noch stärkere Klimaextreme einstellen. Darauf deuten die Ergebnisse einer Studie hin, die vom Earth and Society Research Hub (ESRAH) der Universität Hamburg erstellt wurde. Das Team um Klimaforscher Dr. Goratz Beobide-Arsuaga kommt zu dem Schluss, dass Hitzewellen in Europa nicht nur häufiger und heißer werden, sondern auch unberechenbarer. Besonders in Mittel- und Nordeuropa führten wechselnde Bodenfeuchten zu einem instabileren Klima sowie extremeren, sprunghaften Hitzewellen, während Südeuropa durch ausgetrocknete Böden stabil, aber dauerhaft heiß bleibe.
Den Hauptgrund für diese Entwicklung sehen die Forscher in der Bodenfeuchte. In Deutschland, Polen, Tschechien oder beispielsweise Dänemark wechselten sich im Sommer feuchte und trockene Phasen häufiger ab. Feuchte Böden kühlten zwar, aber nur, solange sie wirklich nass seien. Wenn sie jedoch zwischen feucht und trocken schwankten, könnten sie Hitzewellen sogar verstärken. Verliere der Boden an Feuchtigkeit, verdunste weniger Wasser, sodass sich die Luft kaum abkühle und sich noch stärker aufheize.
Im Süden Europas hingegen – etwa in Spanien, Italien, Griechenland oder auf dem Balkan – seien die Böden schon heute bereits so trocken, dass sie bei weiterer Austrocknung kaum noch mit der Atmosphäre in Wechselwirkung treten könnten, so die Wissenschaftler. Es sei schlicht kein Wasser mehr vorhanden, das verdunsten und Einfluss auf das Wetter haben könnte. Dadurch würden die Schwankungen dort kleiner, die Temperaturen blieben aber dauerhaft sehr hoch. „Wenn der Boden noch reagieren kann, wird die Atmosphäre unruhig. Wenn er völlig ausgetrocknet ist, beruhigt sich das System auf hohem Niveau“, fasste Beobide-Arsuaga die Erkenntnisse zusammen.
Das Forscherteam zieht aus seiner Untersuchung auch Rückschlüsse auf die Anpassung an den Klimawandel. Es reiche nicht mehr, nur auf steigende Durchschnittstemperaturen zu reagieren. Vielmehr müssten sich Länder wie Deutschland auf mehr Unberechenbarkeit einstellen. Ein Sommer könne relativ mild verlaufen, der nächste aber plötzlich Rekordwerte sprengen. „Die Variabilität selbst wird zum Risiko“, warnte Beobide-Arsuaga. AgE

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