Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Von der Region, für die Region

Ihre Agrargenossenschaft im Rheinland

Wir suchen Sie!

GESTALTEn SIE MIT UNS DIE ZUKUNFT – werdenSie Teil unseres Teams

Pflanzenbau

Vom Acker zur Ernte – Ihr Experte für modernen Pflanzenbau

Vermarktung

Vom Acker bis zum Verbraucher – Vermarktung, die verbindet

Futtermittel

Regional, hochwertig, vielseitig – Ihr Partner für Futtermittel

Energie

Für die Region – Verlässlich, flexibel, leistungsstark

Pflanzenschutz & Co.

entdecke unsere Auswahl

PFLANZENBAU

Vermarktung

Futtermittel

BBR

DIGITAL

Energie

LOGISTIK

VERSICHERUNG

BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER

ERFAHRUNG UND INNOVATION FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUKUNFT

Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.

BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER

ERFAHRUNG UND INNOVATION FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUKUNFT

Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.

AKTUELLES

TAM-Meldung nur noch jährlich
Tierhalter müssen die Anwendung von Arzneimitteln künftig nur noch einmal jährlich melden. Bislang war die sogenannte TAM-Meldung im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept in einem halbjährlichen Turnus vorgeschrieben. Die Änderung soll ab 2027 gelten. Zudem soll künftig der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ermöglicht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes wurde in der Nacht zum Freitag (14.11.) vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet.
Da der Tagesordnungspunkt auf 00:30 angesetzt und die Ränge des Parlamentes zur späten Stunde entsprechend leer wirkten, zweifelte die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages an. Denn für diese müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein – was sich bei der von der Union anschließend beantragten namentlichen Abstimmung dann auch so bestätigte.
Im Gesetz ist ferner festgeschrieben, dass ab 2026 die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben auf weitere Tierarten ausgeweitet wird, nämlich auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten sowie Pferde und zur Lebensmittelgewinnung gehaltene Kaninchen.
Die Erhebung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen soll hingegen verschoben werden. Um Tierarztpraxen zu entlasten, wird der ursprünglich für 2025 geplante Starttermin auf das europaweit vorgesehene Datum 1. Januar 2029 verlegt. Indem man das EU-Recht ohne zusätzliche Bürokratie umsetzt, lassen sich laut BMLEH allein dadurch zwischen 2025 und 2028 rund 100 Mio. Euro an Erfüllungsaufwand einsparen. AgE
Gegenseitiges Schulterklopfen
Die Einigung im Trilog zum GAP-Vereinfachungspaket ist auf dem politischen Parkett auf ein überwiegend positives Echo gestoßen.
Aus Sicht von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer setzen die europäischen Institutionen mit der am Montag (10.11) gefundenen Einigung wieder mehr Vertrauen in die Praxis, statt weiter endlose Papierberge zu erzeugen. Jetzt müsse es darum gehen, die geplanten Vereinfachungen schnell und passgenau im Sinne der deutschen Landwirtschaft umzusetzen.
Für Rainers Kopenhagener Amtskollegin Jacob Jensen ist die Einigung im Trilog ein wichtiger Erfolg für die dänische EU-Ratspräsidentschaft. Das Abkommen stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und helfe den Mitgliedstaaten gleichzeitig, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Norbert Lins, EVP-Politiker und stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses des EU-Parlaments, sieht von der Einigung zum GAP-Vereinfachungspaket ein wichtiges Signal für die europäischen Landwirte ausgehen. In der Praxis habe sich schon lange die Einsicht durchgesetzt, dass viele GAP-Regelungen zu starr und unhandlich seien. Lins forderte die deutsche Bundesregierung auf, die neuen Möglichkeiten auf nationaler Ebene jetzt auch umfassend zu nutzen.
Für den agrarpolitischen Sprecher der CSU-Europagruppe, Stefan Köhler, ist entscheidend, dass die Vereinfachungen nun auch schnell bei den Landwirten ankommen. Daher werde man den weiteren Prozess intensiv begleiten, kündigte Köhler an.
Der Sozialdemokrat André Rodrigues, Schattenberichterstatter für das GAP-Vereinfachungspaket war, geht davon aus, dass die Einigung auf Vereinfachungen in der GAP auch Effizienzgewinne für die jeweiligen nationalen Behörden mit sich bringt.
Die EU-Parlamentarierin Christine Singer, die als Schattenberichterstatterin für ihre Fraktion Renew Europe an den Verhandlungen beteiligt war, bezeichnete das GAP-Vereinfachungspaket als große Chance, Brüsseler Bürokratie in greifbare Erleichterung für Landwirte zu verwandeln. Diese Chance habe man genutzt und „geliefert“.
Veronika Vrecionová, die Vorsitzende des Agrarausschusses und Schattenberichterstatterin der EKR-Fraktion für das GAP-Vereinfachungspaket sprach von einer längst überfälligen Entlastung für Europas Landwirte. Sie sei mit dem Ergebnis zufrieden, auch wenn es noch ambitionierter hätte ausfallen können. Die neuen Regeln seien für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen, nun gelte es, sich für eine praktikable GAP nach 2027 einzusetzen. AgE
EU-Produktionswert schrumpft etwas
Der Wert der landwirtschaftlichen Produktion in der Europäischen Union war 2024 leicht rückläufig. Wie die Europäische Statistikbehörde (Eurostat) am Freitag (7.11.) mitteilte, wurde das Niveau des Vorjahres nominal um 0,9% verfehlt. Wurden 2023 noch Agrarprodukte zu Herstellungspreisen von 536,7 Mrd. EUR erzeugt, lag der Wert 2024 bei 531,9 Mrd. Euro.
Knapp 57% des geschätzten Gesamtproduktionswerts der europäischen Agrarindustrie entfiel auf die vier größten Mitgliedsländer. An der Spitze stand Frankreich mit 88,3 Mrd. Euro, gefolgt von Deutschland mit 75,5 Mrd. Euro. Für Italien weisen die Statistiker einen Produktionswert von 70,2 Mrd. Euro aus, in Spanien standen unter dem Strich 68,7 Mrd. Euro.
Eurostat zufolge hat sich der Wert der landwirtschaftlichen Produktion in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich entwickelt. In 15 Mitgliedstaaten haben sich die Produktionswerte 2024 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die stärksten relativen Zuwächse wurden in Irland und Kroatien mit 8,9 und 8,8% registriert. Schweden folgt mit 5,0% auf Platz drei. Den stärksten Rückgang gab es derweil in Frankreich mit einem Minus von 9,0%. Es folgten Rumänien und Bulgarien, wo das Niveau von 2023 um 8,5% beziehungsweise 8,0% verfehlt wurde.
Output der Tierhaltung steigt
Mit 50,3% stammte rund die Hälfte des Wertes der landwirtschaftlichen Produktion der EU im Berichtsjahr aus dem Pflanzenbau, absolut lag der Wert bei 267,7 Mrd. Euro. Gegenüber 2023 war hier ein Rückgang um 3,1% zu verzeichnen. Gemüse und gärtnerische Kulturen hatten am Produktionswert den höchsten Anteil unter den pflanzlichen Erzeugnissen, 2024 wurden 13,5% erreicht.
Immerhin 41,1% des Produktionswertes wurden mit der Tierhaltung und der Herstellung tierischer Erzeugnisse erwirtschaftet, insgesamt waren das 218,8 Mrd. Euro. Das entsprach einem Plus von 1,9% gegenüber 2023. Den höchsten Anteil am Agrargesamtoutput unter den tierischen Erzeugnissen hatte die Milcherzeugung mit 14,8%.
Auf Dienstleistungen entfielen laut Eurostat 8,5% des Produktionswertes. Nominal entsprach das einem Wert von 45,4 Mrd. Euro. Gegenüber 2023 war das gleichbedeutend mit einem Rückgang um 0,6%. AgE
GAP-Kürzungen wären kontraproduktiv
Die Junglandwirtestrategie der EU-Kommission stößt im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments auf ein insgesamt positives Echo. So finden es die Abgeordneten gut, dass EU-Agrarkommissar Christophe Hansen das Thema zur Chefsache gemacht hat. In der Anhörung am Mittwoch (5.11.) betonen die Abgeordneten mehrheitlich allerdings auch, dass die geplanten Einschnitte am Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 auch auf Kosten der jungen Generation an Landwirten gehen würden. Deren Bereitschaft, eine Hofnachfolge anzutreten, könnte dann noch weiter zurückgehen, warnten sie.
Nach den bislang aktuellsten Daten für die EU aus dem Jahr 2020 liegt der Anteil von Landwirten unter 40 Jahren – gemeinhin die Definition für Jungbauern – bei rund 12%. Die Strategie zielt darauf ab, ihren Anteil in der Gemeinschaft bis 2040 zu verdoppeln. Konkret soll der Anteil junger Berufseinsteiger dann bei etwa 24% aller aktiven Betriebsinhaber liegen, heißt es in der Junglandwirtestrategie.
Junglandwirtinnen sind entscheidend
EU-Agrarkommissar Hansen unterstrich derweil die Bedeutung der jungen Generation für die Zukunft des Sektors. Auf die potenziellen allgemeinen GAP-Kürzungen ging der Kommissar dabei nur am Rande ein. Er unterstrich, dass für Jungbauern 6% der GAP-Gelder bereitgestellt werden sollen. Einmal mehr hob der Luxemburger die Bedeutung junger Frauen für den Agrarsektor hervor. Diese spielten eine Schlüsselrolle, wenn es um die Zukunft des ländlichen Raumes gehe.
Die Zahlen sind alarmierend
Für EVP-Agrarsprecher Herbert Dorfmann findet den niedrigen Anteil an Landwirten unter 40 Jahren „alarmierend“. Der Abgeordnete der Südtiroler Volkspartei (SVP) verwies zudem auf die Bedeutung der Regionen um die auch innerhalb der Mitgliedstaaten sehr diverse Problemlage erfolgreich anzugehen.
Seinen Hinweis kann man auch als Kritik an den Vorschlägen der EU-Kommission am Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) verstehen. Vertreter der europäischen Regionen beklagen unter anderem, dass die von der Kommission vorgesehenen jeweiligen nationalen Pläne nur zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat und der Kommission ausgehandelt würden. Regionalere politische Einheiten wären dann weitestgehend außen vor.
Dario Nardella, agrarpolitischer Sprecher der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), pocht vor allem auf mehr Qualifikation für Junglandwirte. Dies gelte besonders mit Blick auf neue Herausforderungen, wie den Klimawandel.
Eine schöne Strategie allein reicht nicht
Der Agrarpolitiker der Patrioten für Europa, Tomás Kubín, sprach sich gegen die von der Kommission avisierte Streichung der Direktzahlungen für ältere Landwirte aus. Wichtiger sei es, für Junglandwirte den Sektor attraktiv zu machen, erklärte der Abgeordnete der tschechischen Partei ANO 2011. Sein Parteichef ist übrigens der ehemalige und vermutlich neue Ministerpräsident von Tschechien, Andrej Babis.
Der Grünenpolitiker Thomas Waitz drängt ebenfalls auf wirtschaftliche Perspektiven für Jungbauern. Eine schöne Strategie reiche nicht, wenn diese nicht mit ausreichend Geld hinterlegt werde. Ähnlich äußerte sich auch die Abgeordnete der liberalen Fraktion Renew Europe (RE), Christine Singer. AgE
Agrarexporte weiter gesteigert
Die Ukraine hat im Jahr 2024 den Export von Agrargütern weiter gesteigert. Ausgeführt wurden Agrarprodukte im Gesamtwert von 24,7 Mrd. Dollar (21,56 Mrd. Euro); das waren 12% mehr als im Jahr zuvor. Der Exportwert des letzten Vorkriegsjahres in Höhe von 27,7 Mrd. Dollar (24,11 Mrd. Euro) wurde allerdings verfehlt, und zwar um 10,5%. Das geht aus einer detaillierten Exportstatistik hervor, die jetzt vom Agribusiness Club (UCAB) vorgelegt wurde.
Die meisten Agrardevisen verdiente die Ukraine im vergangenen Jahr mit dem Export von Sonnenblumenöl; dieser spülte 5,12 Mrd. Dollar (4,46 Mrd. Euro) in die Kassen. Knapp dahinter folgen Mais mit 5,07 Mrd. Dollar (4,41 Mrd. Euro) und Weizen mit 3,74 Mrd. $ (3,24 Mrd. Euro). Auf Rapssaat entfielen 1,85 Mrd. Dollar (1,61 Mrd. Euro), auf Sojabohnen 1,34 Mrd. $ (1,17 Mrd. Euro).
Aufholjagd bei Weizen
Nach einem Rekordergebnis im Jahr 2021 mit rund 5,1 Mrd. Dollar (4,44 Mrd. Euro) waren die Weizenexporte der Ukraine 2022 laut UCAB deutlich auf 2,7 Mrd. Dollar (2,35 Mrd. Euro) zurückgegangen. Doch trotz kriegsbedingter Einschränkungen bei der Ausfuhrlogistik konnte die Ukraine beim Getreideexport zuletzt weiter Boden gutmachen. Im Jahr 2024 lag das Ergebnis schon wieder leicht über jenem aus dem Jahr 2020 mit 3,6 Mrd. Dollar (3,13 Mrd. Euro).
Die ukrainischen Weizenexporte stellten 2024 einen Anteil von 8,2% des gesamten Welthandels mit dieser Getreideart, der sich auf 45,37 Mrd. Dollar (39,49 Mrd. Euro) belief. Damit schaffte es die Ukraine auf Platz sechs im Ranking der Weizenexporteure. Angeführt wird diese Liste von Russland mit einem Ausfuhrwert von 9,32 Mrd. Dollar (8,11 Mrd. Euro). Auf Rang zwei liegt Kanada; das nordamerikanische Land exportierte Weizen im Wert von 7,54 Mrd. Dollar (6,56 Mrd. Euro) und lag fast gleichauf mit der EU, die auf 7,52 Mrd. Dollar (6,54 Mrd. Euro) kam.
EU wichtigster Abnehmer
Ein Drittel der Exporteinnahmen aus Weizen wurden im Handel mit der EU erzielt. Nach wie vor spielt die Ukraine aber auch eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherheit Asiens und Afrikas. Auf Indonesien entfielen 13% der Weizenlieferungen, auf Ägypten 10%. Allerdings gingen von 2023 auf 2024 insgesamt elf Absatzmärkte verloren. Dies führte dazu, dass sich die Exportaktivitäten stärker auf stabile Partner konzentrierten. Infolgedessen gingen 70% aller Weizenlieferungen in die fünf wichtigsten Zielregionen.
Garant für die umfangreichen Weizenexporte der Ukraine war im vergangenen Jahr einmal mehr der Korridor über das Schwarze Meer, der den Transport von 80% der Lieferungen ermöglichte. Rund 15% wurden über die Donauhäfen abgewickelt und 5% über die sogenannten „Solidaritätskorridore“, also die Landwege. AgE
Trilog um eine Woche verschoben
Der Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament zum Vereinfachungspaket der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist verschoben worden. Der Termin soll um „etwa eine Woche“ verschoben werden, hieß es am Dienstag (4.11) aus mit dem Vorgang betrauten Kreisen Kreise aus Rat und Europaparlament gegenüber AGRA Europe. Dabei wurde ausschließlich auf terminliche Gründe verwiesen. Tatsächlich drückt der Zeitplan. Zur Erinnerung: Nach einer politischen Einigung müssen sowohl EU-Parlament als auch der Rat formell einen potenziellen Kompromiss absegnen. Laut Kommissionskreisen müsste spätestens bis Ende November die formelle Bestätigung erfolgt sein. Andernfalls könnten 2026 weder reduzierte Standards noch bürokratische Erleichterungen vollumfänglich in Kraft treten. Stichtagsregelung als Option für jeden EU-Staat Dem Vernehmen nach soll es in technischen Arbeitsgruppen immerhin eine Reihe von Fortschritten gegeben haben. So soll der Rat bei der vom Europaparlament vorgeschlagenen Stichtagsregelung beim Grünland Entgegenkommen signalisiert haben. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Frist für das Festschreiben von Dauergrünland zu verlängern, und zwar von bisher fünf auf dann sieben Jahre. Dadurch sollen die Bewirtschafter davon abgehalten werden, das Grünland kurz vor Ablauf der Frist für die Ackernutzung umzupflügen. Das EU-Parlament hat nun in seiner Positionierung zu den Legislativvorschlägen gefordert, dass Flächen ihren Ackerstatus dauerhaft behalten, wenn sie am 1. Januar 2023 als Ackerland eingestuft waren. Laut den Abgeordneten wäre dieses Szenario für Landwirte optional. Von Ratsseite war zu erfahren, dass man sich damit anfreunden könnte, wenn die Mitgliedstaaten selbst aus diesen beiden Optionen wählen dürften. „Green-by-Definition“ nicht nur für Ökobetriebe? Auch bei einem weiteren Streitpunkt scheint sich eine Lösung anzubahnen: Die Kommission hatte angeregt, bei vollständig zertifizierten Ökobetrieben automatisch davon auszugehen, dass sie einige der EU-Umweltanforderungen für eine Förderung erfüllen. Die Rede ist hier vom sogenannten „Green-by-Definition“. Dies beträfe vor allem die GLÖZ-Standards. Nach dem Willen der Parlamentarier sollte „Green-by-Definition“ allerdings auch für Betriebe in besonderen Naturschutzgebieten angewandt werden, etwa in Natura-2000-Gebieten. Dagegen läuft aktuell der Ökosektor Sturm. Zu hören ist nun, dass sich der Rat bis zu einem gewissen Grad hiermit anfreunden könnte. Als möglicher Kompromiss steht aktuell im Raum, dass „Green-by-Definition“ nur dann angewendet werden soll, wenn es in den besagten Gebieten festgeschriebene und strenge Protokolle zum Umweltschutz gibt. AgE
Biomasse muss „erneuerbar“ bleiben
Die Bundesregierung hält weiterhin an ihrem Vorhaben fest, Biomasse künftig nicht mehr als erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht zu definieren. In einer Verbändeanhörung zum Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Finanzausschuss des Bundestages stießen diese Pläne am Montag (3.11) weiterhin auf deutlichen Widerstand aus der Wirtschaft. In ihrer Stellungnahme betonten die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) organisierten Bioenergieverbände, dass die Streichung von Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energien im Widerspruch zu unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen stehe. Sollten künftig nur noch Wind-, Solar-, Wasser- und Geothermieenergie berücksichtigt werden, verstoße dies gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Zudem würde die Reform die Systematik bestehender nationaler Regelwerke, etwa des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), unterlaufen. Die Bioenergie leiste einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung und Stabilisierung der Stromnetze. Diese Rolle würde durch die geplante Neuregelung geschwächt. Die HBB-Leiterin Sandra Rostek bewertete in der Ausschussanhörung die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen für die Anlagenbetreiber zwar als „wenig gravierend“. Entscheidend sei jedoch das Signal, das davon ausgehe, wenn Biomasse plötzlich nicht mehr als „erneuerbar“ eingestuft würde. Sollte dies Schule machen, könnte sich dies letztlich auch wirtschaftlich nachteilig für die Branche auswirken. Das vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgebrachte Argument, die Reform diene dem Bürokratieabbau, wies Rostek zurück. Bereits heute müssten die Anlagen zahlreiche Nachhaltigkeitszertifizierungen durchlaufen. Eine zusätzliche Nachweissystematik speziell für das Stromsteuerrecht sei daher überflüssig. Stattdessen könne auf bestehende Zertifizierungen zurückgegriffen werden. Holzenkamp warnt vor Ungleichbehandlung bei Stromsteuer Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) schloss sich der Kritik an. Der Verband lehnt in seiner Stellungnahme die geplante Streichung von Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger ab. Biomasse, insbesondere Holz, sei für den DRV „der Inbegriff erneuerbarer Energie“. Zugleich begrüßte der DRV, dass Landwirtschaft und produzierendes Gewerbe dauerhaft von der Stromsteuer entlastet werden sollen. Allerdings müsse auch der Agrarhandel in diese Entlastung einbezogen werden. Andernfalls entstünde eine Ungleichbehandlung innerhalb der Landwirtschaft, warnte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp in der Anhörung. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem „vermutlichen Versehen“, das im Gesetzgebungsprozess unterlaufen sei. Holzenkamp erläuterte, dass in genossenschaftlich organisierten Betrieben des Agrarhandels, in denen sich mehrere Landwirte zusammengeschlossen haben, häufig energieintensive Tätigkeiten wie Trocknung, Kühlung, Reinigung oder andere Verarbeitungsschritte des Ernteguts durchgeführt werden. Der Agrarhandel übernehme im Sinne der Arbeitsteilung somit Aufgaben, die eindeutig der Landwirtschaft zuzurechnen seien. „Wenn ein einzelner Landwirt diese Tätigkeiten ausführt, wird er entlastet. Schließen sich jedoch mehrere Landwirte beispielsweise zu einer Genossenschaft zusammen, greift die Entlastung nicht“, monierte Holzenkamp. AgE
Mehr Baumsterben durch Insekten
Die durch Insekten verursachte Baumsterblichkeit nimmt in ganz Europa zu. Das hat eine Studie ergeben, die von einem internationalen Team aus 17 europäischen Ländern mit Beteiligung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) durchgeführt wurde. Der Untersuchung zufolge sind Nadelbäume stärker betroffen, während die Schäden an Laubbäumen rückläufig sind. Am stärksten in Mitleidenschaft gezogen wurden warme, trockene Regionen. Laut den Wissenschaftlern sind von Nadelbäumen dominierte Wälder zunehmend anfällig für Holz- und Rindenbohrkäfer, insbesondere den Buchdrucker. Die Entlaubung durch Raupen verschiedener Mottenarten sei hingegen in den letzten Jahren zurückgegangen. Laubbäume würden von mehreren Arten befallen, was die Überwachung und Bekämpfung erschwere. Festgestellt wurde auch, dass Insektenpopulationen, die sich dieselben Wirte oder Ernährungsstrategien teilen, dazu neigen, gemeinsam zu wachsen und zu schrumpfen. Das erhöhe die Wahrscheinlichkeit von Baumsterben in kontinental geprägten Gefilden. Die Studienautoren kommen ferner zu dem Ergebnis, dass Baumarten, die einst als widerstandsfähig galten – beispielsweise Föhren und Weißtannen – zunehmend Schäden durch Insektenbefall aufweisen, was Fragen hinsichtlich ihrer künftigen Eignung aufwerfe. Zudem seien in wärmeren und trockeneren Regionen Europas die Schäden durch Insekten durchweg stärker ausgeprägt. Dies erhöhe das Risiko für einen großen, plötzlich auftretenden Schädlingsbefall, wenn sich Klimaextreme verstärken. Diese Erkenntnisse sind aus Sicht der Forscher wichtig, da sie Orientierungshilfen für die Waldbewirtschaftung, die Auswahl von Baumarten, die Anpassung an den Klimawandel und die Planung künftiger Holzmärkte liefern. Sie raten dazu, die Waldbewirtschaftung auf klimaresistentere Baumarten mit einem hohen Anteil an Laubbäumen auszurichten. Notwendig seien außerdem eine strengere, koordinierte Überwachung von Waldstörungen, eine harmonisierte Datenerfassung und -weitergabe sowie Leitlinien, die von den Verantwortlichen umgesetzt werden können und den Märkten als Informationsgrundlage dienen. AgE

News über WhatsApp

Erhalten Sie jetzt alle Neuigkeiten (Angebote, Buir-Bliesheimer News und aktuelle landwirtschaftliche Infos) direkt auf Ihr Smartphone.

Einfach den folgenden Button anklicken und unseren WhatsApp-Service nutzen

Wir sind BB

Kundenberater Betriebsberatung Rheinland

Oliver Kerber

Geschäftsstellenleiter
Eschweiler

Hubert Feucht

Geschäftsstellenleiter Geilenkirchen und Linnich

Heinz-Josef Klein

Kundenbetreuer
Dürscheven

Hendrik Langenbrink

Verkauf und Disposition
Dürscheven

Yannick Strotkötter

Auszubildende
Nörvenich

Lea Voets

duale Studentin
Derkum

Isabel Klapczynski

    Kundenberater Betriebsberatung Rheinland

    Oliver Kerber

    Geschäftsstellenleiter
    Eschweiler

    Hubert Feucht

    Geschäftsstellenleiter Geilenkirchen und Linnich

    Heinz-Josef Klein

    Kundenbetreuer
    Dürscheven

    Hendrik Langenbrink

    Verkauf und Disposition
    Dürscheven

    Yannick Strotkötter

    Auszubildende
    Nörvenich

    Lea Voets

    duale Studentin
    Derkum

    Isabel Klapczynski