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AKTUELLES

Emissionen stark unterschätzt
Die Treibhausgasemissionen aus trockengelegten Mooren in Europa sind offenbar deutlich höher als bislang angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie von Wissenschaftlern verschiedener europäischer Forschungseinrichtungen. Demnach stoßen entwässerte Moore in der EU jährlich rund 232 Megatonnen CO2-Äquivalente aus. Das ist etwa zweimal so viel wie die Mitgliedstaaten bislang im Rahmen des UN-Klimarahmenübereinkommens (UNFCCC) gemeldet haben. Die Abweichung zwischen den tatsächlichen und den bislang geschätzten Emissionen ist erheblich: Nach Angaben der Forschenden entspricht sie in etwa den jährlichen Emissionen des gesamten europäischen Flugverkehrs. Wichtigster Grund für die große Diskrepanz zwischen den wissenschaftlichen Berechnungen und den offiziellen Emissionsinventaren ist laut Studie eine unvollständige Erfassung der Flächen. Als Weiden oder Wälder genutzte Moore würden häufig nicht als solche ausgewiesen. Hinzu komme, dass einige der nationalen Inventare mit unvollständigen Emissionsfaktoren arbeiteten. Neue Karte zeigt Klimaschutz-Hotspots Die an der Studie beteiligten Forscher haben erstmals eine hochauflösende Karte der Treibhausgasemissionen entwässerter Moore in der EU erstellt. Grundlage dafür waren umfangreiche Boden- und Landnutzungsdaten sowie Treibhausgasmodellierungen. Die Karte zeigt, in welchen Regionen der EU die Emissionen aus entwässerten Mooren besonders stark konzentriert sind und wo Wiedervernässungsmaßnahmen das größte Klimaschutzpotenzial entfalten könnten. Das gilt etwa für Irland, die Nordsee-Region, Ostdeutschland, Ostpolen und das Baltikum. Helfen soll die Karten zum Beispiel dabei, politische Instrumente wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) oder Carbon-Farming-Programme effektiver zu machen, da sie gezielter auf diese Regionen ausgerichtet werden könnten. Deutschland nicht betroffen Wie Prof. Franziska Tanneberger, eine der Autorinnen und Leiterin des Greifswald Moor Centrums, gegenüber AGRA Europe erklärte, verdeutlicht die Studie, dass viele Länder in Europa ihre nationale Treibhausgasberichterstattung in Bezug auf Moore dringend verbessern müssten. „Unsere Daten zeigen sehr deutlich, dass wesentlich bessere Informationen über die Verbreitung von Mooren verfügbar sind, als sie in vielen nationalen Inventaren genutzt werden“, erklärte Tanneberger. Deutschland sei aber nicht betroffen. „Wir haben eine hervorragende Moor-Berichterstattung“, so die Wissenschaftlerin. AgE
Unternehmensgewinne stagnieren
Die Unternehmensgewinne der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe stagnieren. Das zeigt der jetzt aktualisierte Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Danach erwirtschafteten die Haupterwerbsbetriebe 2024/25 im Durchschnitt quer über alle Rechtsformen einen Gewinn von 78.500 Euro. Das sind 0,4% mehr als im Wirtschaftsjahr davor. Der Anstieg liegt damit klar unter der allgemeinen Teuerung. In Einzelbetrieben, der häufigsten Rechtsform in der deutschen Landwirtschaft, steht dieser Betrag zur Vergütung der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte und des eingesetzten Eigenkapitals zur Verfügung. Zudem muss daraus die Finanzierung von Existenz sichernden Neuinvestitionen getragen werden. Abgesehen von der Milcherzeugung haben dem Bauernverband zufolge zuletzt nahezu alle Betriebsformen einen Gewinnrückgang hinnehmen müssen.
Bauernpräsident Joachim Rukwied sprach bei Vorstellung des Berichts am Donnerstag (11.12.) von „nicht zufriedenstellenden“ Ergebnissen. Ein „massiver Einbruch“ bei den Erzeugerpreisen, etwa beim Weizen oder der Butter, treffe auf einen Anstieg der Lohnkosten, wodurch der Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebe steigt, warnte Rukwied. Ohne einen „echten Politikwechsel“ drohe sich der Strukturwandel zu beschleunigen.
Milcherzeugung mit „deutlichem“ Plus
Aufgeschlüsselt nach Betriebsformen zeigt sich, dass Ackerbauern 2024/25 im Schnitt 50.794 Euro verdienten und damit 35,8% weniger als noch im Wirtschaftsjahr davor. Futterbau- und Milchbetriebe verbesserten dafür ihr Ergebnis deutlich um 46,2% auf durchschnittlich 115.301 Euro. Auch Mutterkuhhalter und Rindermäster in der Kategorie „Sonstige Futterbaubetriebe“ konnten Zunahmen verzeichnen. Ihr Betriebsergebnis lag im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bei durchschnittlich 43.529 Euro, was knapp ein Fünftel über dem Ergebnis von 2023/24 lag.
Nach einem guten Wirtschaftsjahr 2023/24 mussten Veredelungsbetriebe zuletzt wieder Gewinnrückgänge hinnehmen. Die Betriebsergebnisse lagen 2024/25 im Schnitt bei 98.469 Euro; das waren 28,1% weniger als im Wirtschaftsjahr davor. Weiterhin unter starkem Druck stehen Weinbaubetriebe; Rukwied sprach gar von der „größten Krise seit Jahrzehnten“. Die Betriebsergebnisse der Haupterwerbsbetriebe sanken abermals um 16% auf nun nur noch 59.962 Euro.
Besser lief es dagegen bei den Ökobetrieben. Deren Betriebsergebnis 2024/25 liegt im Durchschnitt 3,6% oberhalb des Vorjahresergebnisses bei nun 95.985 Euro.
Große Betriebe verbessern Ergebnis
Die Einkommen unterscheiden sich auch teils deutlich je nach Betriebsgröße. Über alle Betriebsformen hinweg erwirtschafteten kleinere Betriebe unter 100.000 Euro Standard-Output (SO) 2024/25 im Schnitt ein Ergebnis von 24.098 Euro – ganze 15,9% weniger als im Vorjahreszeitraum. Mittlere Betrieb (SO bis 250.000 Euro) schlugen sich schon etwas besser. Ihr Einkommen sank lediglich um 4% auf nun 51.529 Euro. Große Betriebe (SO über 250.000 Euro) konnten dagegen ihr Betriebsergebnis sogar verbessern. Sie erwirtschaftete im Durchschnitt 142.479 Euro Gewinn und damit 4,5% mehr als noch 2023/24.
Rukwied warnt vor Aus der Umsatzsteuerpauschalierung
Rukwied hat in Reaktion auf die vorgelegten Zahlen abermals für umfassende Reformen plädiert. Im Fokus müsse die Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit stehen, forderte der Bauernpräsident. „Die Politik muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Bürokratie abbauen und Leistungen für Klima-, Biodiversitäts- und Tierwohl angemessen honorieren“, erklärte er.
Die bisherigen Vorstöße aus Brüssel, Auflagen zu vereinfachen, etwa durch den sogenannten „Umweltomnibus“, gehen Rukwied nicht weit genug. Dies seien „homöopathische Dosen“ an Entbürokratisierung, statt des erforderlichen Befreiungsschlages.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion rund um eine etwaige Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte von aktuell 7,8% auf 6,1% stellte Rukwied klar, dass dies de facto zu einem Aus der Regelung führen und damit kleine Betriebe zusätzlich belastet würden.
„Wir erwarten von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, dass er dafür sorgt, dass die Berechnung des Steuersatzes auf eine Weise erfolgt, die es kleinen Betrieben ermöglicht, in der bürokratieärmeren Pauschalierung zu bleiben“, so Rukwied. AgE
THG-Quote auf dem Weg
Die Biokraftstoffbranche kann aufatmen: Am Mittwoch (10.12) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Für das Bundesumweltministerium ist die Quote das zentrale gesetzliche Instrument, um das Tanken schrittweise klimaverträglicher zu machen. In dem Gesetz ist festgeschrieben, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung, nämlich nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder erneuerbarer Strom für Elektrofahrzeuge.
Ressortchef Carsten Schneider wies darauf hin, dass herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln auf dem bisherigen Niveau von 4,4% gedeckelt bleiben. Damit will Schneider – wie schon Umweltressortchefs vor ihm – „negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder“ vermeiden. Attraktiver soll mit dem neuen Gesetz der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen, etwa Stroh, Gülle oder Algen werden. Deren Quote wird für das Jahr 2026 von 1% auf 2% verdoppelt und steigt danach jährlich auf 9% im Jahr 2040.
Die im Jahr 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt Schneider zufolge bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit von fortschrittlichen Biokraftstoffen deutlich verbessert hat. Nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden sollen ab 2027 Reststoffe aus der Palmölproduktion.
Erstmals soll auch eine Quote für sogenannte „erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs“ eingeführt werden, also beispielsweise für grünen Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Dieser könnte zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. AgE
Bundesminister begrüßen Aufschub
Die Einigung auf eine erneute Verschiebung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist in Deutschland überwiegend positiv aufgenommen worden. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sieht in dem weiteren Aufschub einen Beleg dafür, dass sich Beharrlichkeit lohne. Nach seiner Einschätzung steht nun ausreichend Zeit zur Verfügung, um sich auf die Umsetzung einzustellen.
„Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, haben wir nun erreicht, Betriebe in Ländern ohne Entwaldungsprobleme vor unnötigen Auflagen zu bewahren“, so der Minister. Die Bundesregierung habe damit entscheidende Verbesserungen durchsetzen können. Gleichzeitig machte Rainer deutlich, dass er „uneingeschränkt“ zum Ziel der Verordnung stehe, Wälder weltweit zu schützen.
Zufrieden zeigte sich auch Bundesumweltminister Carsten Schneider. Er sprach von einer „pragmatischen Lösung, die die Substanz beim Waldschutz erhält, aber deutlich weniger Bürokratie mit sich bringt“. Laut dem SPD-Politiker wird mit den Regularien der Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung verringert. Somit sei es gelungen, den „Kern der Verordnung“ zu erhalten. Auch Schneider sieht den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Copa-Cogeca fordern weitere Vereinfachungen
Verbands- und Wirtschaftsvertreter begrüßten die Einigung der Gesetzgeber ebenfalls. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) und die Familienbetriebe Land und Forst werteten das Ergebnis als dringend notwendigen Schritt zur Eindämmung weiterer unnötiger Belastungen für die Waldeigentümer. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter sieht in der Reduzierung aufwendiger Berichtspflichten und der weiteren Prüfung der problematischen EUDR-Vorgaben den notwendigen Spielraum für eine praxisgerechte Umsetzung der Verordnung. Auf der Agenda in den nächsten Monaten bleiben nach seinen Worten weitere mögliche Vereinfachungen wie der Verzicht auf eine individuelle Meldepflicht für Klein- und Kleinstbetriebe.
Der Präsident vom Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR), Jörn Kimmich, stellte fest, dass „in Brüssel die Vernunft eingekehrt“ sei. Zwar nehme der Kompromiss noch immer Unternehmen in die Pflicht, die nicht zur globalen Entwaldung beitrügen. Aber mit den Änderungen stiegen die Akzeptanz und die Wirksamkeit der Verordnung im Kampf gegen die globale Entwaldung.
In die gleiche Richtung ging die Einordnung des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HdH). Verbandspräsident Dr. Carsten Merforth hält den nun eingeschlagenen Weg grundsätzlich für praktikabel. Gleichwohl gibt er für die Branche keine Entwarnung. Auch deutsche Waldbesitzer und deren Kunden müssten sich weiterhin in der EU-Datenbank registrieren und Dokumentationspflichten erfüllen, so Merforth.
Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) werten die Trilog-Einigung als „Schritt in die richtige Richtung“ und „sinnvolle Vereinfachung“. Die einjährige Verschiebung verschaffe der gesamten Lieferkette die dringend benötigte Atempause. Wichtig ist für Copa-Cogeca nun, dass in der gewonnenen Zeit weitere Vereinfachungen geprüft werden.
Umweltseite übt scharfe Kritik
Gänzlich anders fiel indes die Bewertung beim World Wide Fund for Nature (WWF) aus. Dessen Programmleiter Wald, Peer Cyriacks, kritisierte eine weitgehende Aushöhlung der EUDR. Die abermalige Aufschiebung um ein Jahr, die Aufweichung der Rückverfolgbarkeit und die großzügigen Ausnahmen für die Forstwirtschaft in der EU seien „unverantwortlich“. AgE
Agrarminister der Länder beunruhigt
Der EU-Kommission ist es auch im direkten Gespräch nicht gelungen, die Agrarminister der Bundesländer von ihren Vorschlägen für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu überzeugen. Das hat sich im Nachgang des Treffens der Ressortchefs mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen gezeigt, dass am Donnerstag (4.12.) in Brüssel stattfand. Konkrete Ergebnisse waren nicht erwartet worden, trotzdem konnte Hansen die Bedenken und Sorgen offenbar nicht zerstreuen.
Parteiübergreifend blieben die Minister bei ihrer grundlegenden Kritik. Sie wenden sich gegen die geplanten Kürzungen am Budget der GAP und sind auch mit der vorgesehenen Obergrenze für die Direktzahlungen nicht einverstanden. Sorgen machen sich die Minister auch um die Zukunft der ländlichen Entwicklung.
Nicht weitere Produktionsflächen verlieren
Der Gastgeber der Zusammenkunft, der amtierende Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK) und baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk, pochte darauf, dass die neue GAP-Periode die Bedingungen für die Landwirte verbessern müsse. Die Produktion müsse in Europa, Deutschland und Baden-Württemberg gehalten werden. „Wir können es uns gerade auch in den aktuell geopolitisch herausfordernden Zeiten nicht leisten, weiter Produktionsflächen zu verlieren“, erklärte der CDU-Politiker in Richtung EU-Kommission.
Für Bayerns Agrarressortchefin Michaela Kaniber ist eine stabile Finanzierung der Förderung für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume nicht verhandelbar. „Die von der Kommission geplante Kürzung des gesicherten Agrarbudgets um 20% lehnt Bayern klar ab.“ Positiv aus den Gesprächen mit Kommissar Hansen nimmt die CSU-Politikerin mit, dass nunmehr 10% der freien Mittel aus dem nationalen Fonds für die Belange des ländlichen Raumes reserviert werden sollen. Für Kaniber reicht dieser Schritt allerdings bei Weitem nicht aus.
Ostländer unterstreichen „Nein“ zur Kappung
Till Backhaus, Agrarressortchef in Mecklenburg-Vorpommern, bezeichnet die geplanten GAP-Einschnitte als „Fehler mit Ansage“. Aus seiner Sicht ist Ernährungssicherheit genauso systemrelevant wie Energie- oder Verteidigungspolitik. Die Folgen der Einschnitte für sein Bundesland wären aus Sicht des SPD-Ministers „dramatisch“. Laut Backhaus würden sich die Mittel aus der Ersten Säule ab 2028 von derzeit rund 314 Mio. Euro jährlich auf etwa 151 Mio. Euro halbieren. Von der vorgesehenen Kappung und Degression wären über 2.400 Betriebe im Nordosten betroffen.
Ähnlich wie Backhaus positionierte sich dessen brandenburgische Amtskollegin Hanka Mittelstädt. Mit Kappung und Degression würden für die Brandenburger Betriebe enorme Kürzungen einhergehen. Dementsprechend würde wichtige Unterstützung für den ländlichen Raum fehlen. Von Hansen fordert sie stattdessen eine GAP, die die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten besser berücksichtige und nicht große gegen kleine Betriebe ausspiele. Zudem will die SPD-Politikerin, dass die Mittel für die ländliche Entwicklung auskömmlich gestaltet und das LEADER-Programm fest verankert bleibt.
Drohender Wettbewerb um die niedrigsten Standards
Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte unterstreicht, dass die aktuellen Pläne für die GAP nach 2027 für Niedersachsen „ein herber Schlag“ wären. Erklärtes Ziel der Grünen-Politikerin ist es, dass bei den europäischen Agrargeldern auch ein Mindestbudget für Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen vorgesehen wird. Zugleich müsse die Förderung so hoch sein, dass die Landwirte auch daran verdienten. Wenn den Mitgliedsstaaten allein überlassen wird, wie viel Geld für Natur- und Tierschutz ausgegeben wird und welche Mindeststandards gelten, dann, so die Befürchtung der Ministerin, wird es einen Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards geben. AgE
Parlament ringt um Schutzmaßnahmen
Im EU-Parlament herrscht Uneinigkeit darüber, wie mit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Schutzklauseln für das Mercosur-Abkommen umgegangen werden soll. Wie bei der jüngsten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am Montag (1.12.) deutlich wurde, bedauern die Agrarpolitiker, nicht gleichberechtigt mit dem Handelsausschuss an dem Thema mitwirken zu dürfen, und würden den Kommissionsvorschlag gerne deutlich nachschärfen. Anders ist die Stimmungslage im federführenden Handelsausschuss. Dort war die Debatte am Dienstag (2.12) von der Frage beherrscht, ob das Parlament seine Position als Mitgesetzgeber überhaupt nutzen sollte, um eine Nachschärfung der Schutzklauseln für die europäischen Landwirte zu erreichen.
Der Berichterstatter im Handelsausschuss, der EVP-Politiker Gabriel Mato, argumentierte, dass die Änderungsvorschläge eine Einigung im Trilog verhindern könnten. Ihm zufolge haben zumindest einige Mitgliedsländer angedeutet, dass sie dem Kommissionsvorschlag lediglich ohne Änderungen zustimmen wollen. Keine Einigung in der Frage der Schutzklausel könne zu einem Mercosur-Abkommen ohne den vorgeschlagenen Schutz für die Landwirtschaft führen oder im Zweifel sogar das Abkommen gefährden, warnte Mato. Beides sieht er als Problem.
Aus den Fraktionen rechts und links der EVP wurde dagegen argumentiert, dass es die Aufgabe des Parlaments sei, sich aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Die Reaktion des Rats sei abzuwarten. Man dürfe die Landwirtschaft nicht für Industrieinteressen opfern und müsse daher bei den Schutzklauseln noch weiter nachschärfen. Die Diskussionen werden nun auf der Ebene der Schattenberichterstatter fortgesetzt, bevor sich der Handelsausschuss Anfang nächster Woche wieder mit dem Thema befasst. AgE
Durststrecke wird immer länger
Auch im dritten Quartal 2025 sind die Umsätze im deutschen Land- und Baumaschinenhandel beziehungsweise -handwerk gesunken. Nach Angaben des LandBauTechnik-Bundesverbandes (LBT) lagen die Erlöse der Branche 3,2% unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Ausschlaggebend dafür war das weiter schwächelnde Geschäft mit Neumaschinen; verbucht wurde dort ein Umsatzminus von 4,5%. Kaum Veränderung zeigte der Gebrauchtmaschinenmarkt, während es bei den Werkstattumsätzen einen Zuwachs von 2,9% gab. Der Ersatzteilvertrieb legte leicht um 0,8% zu.
Laut LBT ist die Branche nunmehr seit 27 Monaten in Folge im Umsatzminus. Eine so lange Periode mit sinkenden Erlösen habe es noch nie gegeben. Angesicht dieser Durststrecke zeigt sich der Verband zunehmend beunruhigt. Eine verbandsinterne Umfrage habe ergeben, dass gut die Hälfte aller rund 4.000 Fachbetriebe in Deutschland Umsatzverluste verzeichne. Gleichzeitig gebe es hohen Druck auf der Kostenseite. Die Betriebskosten haben dem Verband zufolge im Berichtsquartal um 3,4% zugelegt, die Personalkosten sogar um 5,8%.
Allerdings sieht der LBT die Basis für eine Konjunkturverbesserung bereits gelegt. Bei 18% der Fachbetriebe sei der Gesamtumsatz schon wieder gestiegen. Die meisten Lager für Neutechnik leerten sich weiter, und der Beschäftigtenstand habe sich kaum verändert.
Ungeachtet dessen sind die Umsatzerwartungen der Branche an die nähere Zukunft noch etwas eingetrübt. Rund 43% der Fachbetriebe erwarten laut LTB ein weiteres Umsatzminus und nur 2% eine positive Entwicklung. Der Verband hofft darauf, dass die Zahlen des vierten Quartals mit der diesjährigen Agritechnica das Jahr noch versöhnlich ausklingen lassen werden. AgE
Bewirtschaftungsform nicht relevant
Beim Humusgehalt des Bodens gibt es kaum Unterschiede zwischen dem ökologischen und dem konventionellen Anbau. Größeren Einfluss haben die jeweils gewählten Bewirtschaftungsmaßnahmen und -mitteln. Zudem müssen die weiteren Umweltwirkungen betrachtet werden. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Thünen-Instituts für Agrarklimaschutz, die jetzt in der Fachzeitschrift Geoderma erschienen ist.
Für die Studie haben die Thünen-Forscher die Faktoren untersucht, die den Eintrag von Kohlenstoff in den Boden beeinflussen, insbesondere die organische Düngung, das Ertragsniveau und die Fruchtfolge. Die Menge der organischen Düngung unterschied sich im Mittel in den ökologischen und konventionellen Bewirtschaftungssystemen nicht. Ein Drittel der Äcker erhielt sogar keine organische Düngung.
Der Einsatz mineralischer Dünger und chemischer Pflanzenschutzmittel führte im konventionellen Anbau im Mittel zu gut 30% höheren Erträgen. Die daraus resultierenden Ernterückstände wie Wurzeln sind laut Studie wichtig für den Humusaufbau. Im Ökolandbau wurden „Humusmehrer“ wie Kleegras in 39% der Fruchtfolgen eingebaut; auf konventionell bebauten Äckern lag die Rate bei 11%. Festgestellt wurde, dass der Zwischenfruchtanbau in den Anbausystemen kaum Unterschiede aufwies.
Weniger Umwelteffekte im Ökolandbau
Zwar zeige die Studie, dass der erwartete Aufbau von Bodenkohlenstoff durch den Ökolandbau unter den aktuellen Bedingungen nicht wie erhofft stattfinde, erläuterte Erstautor Prof. Axel Don. Im Ökolandbau werde der Bodenkohlenstoff aber mit weitaus weniger negativen Umwelteffekten durch humusfördernde Fruchtfolgen aufgebaut, während der Bodenkohlenstoffaufbau im konventionellen Landbau vor allem durch Düngung erfolge.
Gleichzeitig werde deutlich, dass es unterschiedliche Wege gebe, Humus im Boden aufzubauen, so Don. Sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau gebe es dafür geeignete Möglichkeiten und Maßnahmen. Der Humusgehalt sei der zentrale Indikator dafür, wie es den Böden gehe. Deshalb komme es vor allem darauf an, ihn zu erhöhen. Die Forscher weisen darauf hin, dass noch nicht vollständig erforscht ist, wie genau Humus langfristig und am effizientesten aufgebaut wird.
Für die Untersuchung wurde der Humusgehalt von knapp 3.000 Ackerflächen ausgewertet, die im Rahmen der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft und als Teil des HumusKlimaNetzes beprobt wurden. Standortbedingte Unterschiede im Bodenkohlenstoff wurden mit einem Modell herausgerechnet.
DBV für maßnahmenorientierte Förderung
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bestätigt die Studie des Thünen-Instituts, dass es unabhängig von der Produktionsrichtung im Wesentlichen auf die Maßnahmen ankommt, mit denen der Humusaufbau betrieben wird. „Kulturwahl in der Fruchtfolge und ausreichende Stickstoffversorgung sind essenziell für Humusaufbau und Ernährungssicherung“, betonte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet.
Statt einer Systemförderung sollte deshalb eine maßnahmenorientierte Förderung für eine klima- und flächenschonende Landwirtschaft im Vordergrund stehen, forderte Sabet. Sie unterstrich, dass das Projekt HumusKlimaNetz einen wertvollen Beitrag leiste, geeignete Maßnahmen unabhängig von der Produktionsrichtung zu erproben und die Landwirte auf diesem Weg zu unterstützen.
Weckruf für die Landwirtschaft
Für Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), ist die Studie ein Weckruf. „Die Landwirtschaft kann und muss mehr für Humus tun“, so der Verbandschef. Die Studie zeige, dass der im Ökolandbau nicht erlaubte Einsatz synthetischer Dünger zwar erheblich zur Einlagerung von Bodenkohlenstoff beitragen könne. Für die Umwelt und das Klima sei dieser Gewinn aber teuer erkauft.
Röhrig hob hervor, dass der Ökolandbau heute für genauso viel Bodenkohlenstoff sorge wie der konventionelle Anbau. Dem Klima erspare er aber Millionen Tonnen an Treibhausgasen, den Gewässern Stickstoffeinträge und den Landwirten den Umgang mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Deshalb brauche es mehr Ökobetriebe, die sich besser als heute um den Humusaufbau kümmerten, so der BÖLW-Vorstand. Er forderte, Maßnahmen zum Humusaufbau in die Öko-Regelungen der Agrarförderung aufzunehmen. AgE

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