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BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
Zwar seien noch nicht sämtliche Details geklärt, räumte von der Leyen ein. Gleichzeitig zeigte sie sich optimistisch, dass man bei der „Mutter aller Deals“ kurz vor einem Durchbruch stehe. Die durch das Abkommen geschaffene Handelszone würde nahezu 2 Milliarden Menschen umfassen. Als kompliziert galt bis zuletzt in den Verhandlungen insbesondere der für Indien sensible Landwirtschaftssektor. Um das Abkommen rasch über die Bühne zu bringen, soll der strittige Agrarteil nun offenbar vorerst ausgeklammert werden.
Ohne Landwirtschaft fällt Abschluss leichter
„Für Indien ist die Ernährungssicherheit ein essenzielles gesamtpolitisches Ziel, das durch aufwendige und teure Subventionen unterstützt wird“, kommentierte die Agrarökonomin Dr. Bettina Rudloff von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) gegenüber AGRA Europe. „Die Landwirtschaft gibt immer Anlass zu Sorge und zu Widerstand.“ Sie zunächst bei der Handelsliberalisierung auszulassen, könnte den Abschluss daher in der Tat erleichtern.
Auch der Verband Der Agrarhandel (DAH) sieht in dem Vorgehen „ein ambivalentes, aber strategisch kluges Arrangement. „Es ist geopolitisch nachvollziehbar und ein wichtiger erster Schritt, der Europas Position stärkt“, teilte der Verband auf Anfrage mit. Dieses pragmatische „Parking“ ermöglich einen Deal, der sonst gescheitert wäre.
Denn ein voll liberalisierter Agrarhandel mit Indien wäre nach Einschätzung des DAH hochgradig konfliktträchtig gewesen. Massive Preis- und Standardgefälle, unterschiedliche Förderregime sowie extrem heterogene Produktionsstrukturen hätten auf beiden Seiten enorme Anpassungslasten und Herausforderungen in den Lieferketten erzeugt.
Dennoch: Die Landwirtschaft beiseitezulassen dürfe kein Endzustand bleiben, sondern müsse Auftakt für weitere Verhandlungen sein, fordert der Verband.
Indien ist Wachstumsmarkt mit großem Potenzial
Denn zwar sieht der DAH in dem Abkommen auch ohne eine explizite Nennung der Landwirtschaft Vorteile für den EU-Agrarsektor, etwa durch Erleichterungen bei Logistik, Dienstleistungen, Zertifizierungen sowie bei Nachhaltigkeits-, Zoll- und Ursprungsregeln.
Langfristig würde dem EU-Agrarsektor jedoch der Zugang zu einem Wachstumsmarkt verwehrt werden, der durch enormen Bevölkerungszuwachs, Urbanisierung und eine expandierende Mittelschicht geprägt ist. Exportchancen sieht der DAH vor allem bei hochwertigen Verarbeitungsprodukten, Spezialfutter und Nischenangeboten.
EU könnte bei Reis Zugeständnisse machen
Ähnlich beurteilt auch Agrarökonomin Rudloff von der SWP die Lage. Der Handel mit Indien befinde sich insgesamt noch auf niedrigem Niveau, insbesondere im Agrarbereich. So machte der Subkontinent in den Jahren 2023 und 2024 am gesamten EU-Außenhandel lediglich einen Anteil von rund 2% auf der Export- und 3% auf der Importseite aus. Im Agrarhandel fielen die Anteile mit 0,6% bei den Exporten und 2,3% bei den Importen sogar noch geringer aus.
Entsprechend rangiert Indien als Exportziel für EU-Agrarprodukte nur auf Platz 31, bei den Importen auf Rang 11. Der Spielraum für eine Ausweitung des Handels ist damit erheblich.
„Relevant könnten für die EU hochwertige Qualitätsprodukte wie Wein, Spirituosen, Käse oder Süßwaren sein“, so die Einschätzung Rudloffs. Auch aus indischer Perspektive erscheine ein Abbau von Beschränkungen für solche Importe vertretbar, da Luxusprodukte das zentrale Ziel der Ernährungssicherheit weniger gefährdeten als Rohprodukte.
Förderlich für den Export dieser Waren wäre laut Rudloff zudem ein Schutz geografischer Herkunftsangaben in Indien. Entsprechende Regelungen wurden zuletzt 2024 verhandelt, inzwischen gilt jedoch als wahrscheinlich, dass sie nicht Teil des Abkommens werden.
Als aktuellen Konfliktpunkt nennt sie vor diesem Hintergrund die Entscheidung der EU, die Zölle auf Reis gegenüber allen Handelspartnern zum Schutz der eigenen Produktion anzuheben. „Hier bestünde Verhandlungsspielraum für ein Angebot an Indien, wenn der Agrarsektor doch für einzelne Produkte einbezogen werden soll“, sagte die Agrarökonomin. AgE
Das Abkommen sollte die Zölle auf alle US-Industriegüter aussetzen. Zudem sollte ein Zollkontingentsystem für eine Vielzahl von in die EU importierte US-Agrar- und Lebensmittelprodukten etabliert werden. Der Rat hatte sich Ende November bereits auf einen Standpunkt zur politischen Übereinkunft zwischen EU-Kommission und den USA verständigt. Gefordert wurden darin nur kleinere Anpassungen.
Kommt die „Handelsbazooka“?
Derweil wurde und wird das Abkommen im federführenden EU-Handelsausschuss losgelöst von der Grönland-Frage um einiges skeptischer gesehen. Bereits im Oktober hatte der Vorsitzende des Gremiums, Bernd Lange, unter anderem Sicherheitsklauseln sowie eine zeitliche Begrenzung des Abkommens eingefordert.
Vor Pressevertretern sprach Lange am Mittwoch (21.1.) von einem Angriff der USA auf die Souveränität der EU. Nach Meinung des SPD-Politikers würde das US-amerikanische Zollgebaren in der Grönland-Frage auch die Aktivierung des Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen (ACI) rechtfertigen. Das landläufig auch als „Handelsbazooka“ bezeichnete politische Werkzeug beinhaltet unter anderem Handelsbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen sowie Einschränkungen für Investitionen. Gleiches gilt für den Zugang zu Kapitalmärkten sowie für die Zulassung von Produkten aus den USA. Darüber hinaus könnte die EU eine Kompensation für wirtschaftliche Schäden einfordern.
Das ACI ist seit 2023 in Kraft und wurde bisher noch nicht angewendet. Lange zufolge will der EU-Handelsausschuss bereits am Montag (26.1.) dem Parlament eine Resolution vorlegen, in dem die EU-Kommission aufgefordert werden soll, das Instrument zu aktivieren.
Was ist mit Gegenzöllen?
Eine vergleichsweise milde Reaktion, die aktuell in Brüssel diskutiert wird, wäre es, das Gegenzollpaket in Höhe von 93 Mrd. Euro der EU-Kommission gegen die USA anzuwenden. Es enthält unter anderem Gegenzölle auf Mais und Soja sowie verschiedene Fleischarten aus den Vereinigten Staaten. Ursprünglich wurde es als Gegenreaktionen auf die sogenannten „Rosengarten-Zölle“ des US-Präsidenten auferlegt.
Seit der politischen Einigung zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump wurden die Anwendung vorläufig bis zum 6. Februar ausgesetzt. Sollte die Kommission nun nicht handeln, würde das Paket ab dem 7. Februar automatisch greifen. AgE
Noch vor sechs Wochen sei die Nervosität bei den Discountern angesichts der von Milchbauern angedrohten Blockaden groß gewesen, erinnerte Rukwied beim Fachforum. Da habe man die Politik auch noch gebraucht, um notfalls juristisch gegen die Blockade von Discounter-Filialen und Auslieferungslagern durch Milchbauern vorzugehen.
Bauernpräsident Rukwied wollte seine Kritik aber nicht als generelles „LEH-Bashing“ verstanden wissen. „Die Lebensmitteleinzelhändler sind unsere Marktpartner und es ist gut, dass wir gemeinsam die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) eingerichtet haben“, stellte er klar. Die gemeinsam auf den Weg gebrachte Herkunftskennzeichnung Gutes aus deutscher Landwirtschaft sei auf einem guten Weg aktuell Richtung 2.000 gelisteter Produkte. Als Ziel gab Rukwied einmal mehr das Ziel aus, „die 10.000 schnell zu schaffen, weil das die heimische Land- und Ernährungswirtschaft stärkt“. Dazu sei es wichtig, diese Partnerschaft weiter zu leben und auszugestalten, damit mehr ökonomische Wertschöpfung in der Kette auch bei den Landwirten ankomme. AgE
Das bisherige GAP-Mindestbudget von insgesamt 293,5 Mrd. Euro würde mit den zusätzlich mobilisierten Geldern um 15% zulegen. Für Deutschland und Frankreich würden die zur Verfügung stehenden Mittel lediglich um 8 beziehungsweise 6% anwachsen. Österreich und Irland würden ihr Mindestbudget nur um jeweils 4% anheben können. Für Italien und Spanien läge der Aufwuchs dagegen bei 15 respektive 11%.
Mit deutlich höheren relativen Zugewinnen können laut Matthews die Slowakei, Polen und Ungarn rechnen. Hier würden jeweils 39, 35 und 29% mehr GAP-Gelder zur Verfügung stehen.
Diese deutlichen Differenzen sind laut Matthews unter anderem in der je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Zuteilung der LEADER-Programme begründet. Zuletzt hat unter anderem EU-Agrarkommissar Christophe Hansen mehrfach fest zugesagt, dass LEADER fest in der GAP verankert bleiben soll. AgE
Insgesamt verbuchte die Ernährungsbranche – laut BVE inzwischen der drittgrößte Industriezweig Deutschlands – im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 241,8 Mrd. Euro. Rund 62% davon, nämlich 149,9 Mrd. Euro, wurden im Inland erwirtschaftet. Auf 91,9 Mrd. Euro belief sich das Auslandsgeschäft. Damit nimmt der Wirtschaftszweig auch europaweit eine Spitzenstellung ein und ist gemessen an Umsatz und Beschäftigung die größte Ernährungsindustrie innerhalb der EU.
Die Zahl der Betriebe in der Branche stieg nach Angaben der BVE im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 1,8% auf 6.082. Bei den Beschäftigten wurde ein Zuwachs um 2,3% auf 659.605 verzeichnet. Ausschlaggebend für das 2025 verbuchte Umsatzwachstum war laut BVE das Exportgeschäft; die Ausfuhren legten nominal um 9% zu, preisbereinigt um 3,9%. Die Schwäche des heimischen Marktes setzte sich hingegen fort. Zwar verbesserte sich das Inlandsgeschäft nominal um 1,0%, doch der preisbereinigte Umsatz sank um 1,9%.
Kapitalstock abgeschmolzen
Die anhaltenden strukturellen Herausforderungen am Standort Deutschland spiegeln sich der BVE zufolge auch in der Investitionstätigkeit wider. In den vergangenen Jahren sei es in der Ernährungsindustrie zu einem spürbaren Abbau des Kapitalstocks gekommen, stärker als im gesamten verarbeitenden Gewerbe und auch stärker als in den energieintensiven Industrien. Diese Einschätzung sieht die Bundesvereinigung durch eine aktuelle Blitzumfrage bestätigt. Rund 81% der befragten Branchenunternehmen sehen demnach eine Verschlechterung der Standortbedingungen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren.
Besonders kritisch bewerteten die Unternehmen die Bereiche Regulierung und Bürokratie, Steuern und Abgaben, Energiepreise sowie Arbeits- und Lohnstückkosten, so die BVE. Diese Faktoren hätten den Heimatmarkt in den letzten Jahren deutlich unattraktiver gemacht. Allerdings attestierten viele Hersteller dem Standort Deutschland weiterhin ein grundsätzlich gutes Absatzpotenzial.
Politischer Rückenwind
Die trotz der Trump-Zölle und ASP erzielten Exporterfolge der Branche sind für BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff ein deutliches positives Anzeichen: „Food Made in Germany ist wieder ein starkes Qualitätssiegel“. Auch in Deutschland herrsche eine neue, kooperative Haltung, lobte Minhoff. Die Politik spreche wieder mit der Wirtschaft und nicht über sie. Sie verstehe sich wieder als Türöffner für neue Märkte – vom Bundeskanzler über den Außenminister bis hin zum Landwirtschaftsminister. AgE
Auch beim Ergebnis vor Steuern sieht Köckler den soliden und zukunftssichernden Kurs der Agravis bestätigt. Er geht davon aus, dass der im Geschäftsjahr 2024 erreichte Wert von 65 Mio. Euro übertroffen wird. Prognostiziert hatte das Unternehmen ein Ergebnis von 60,2 Mio. Euro. „Wir sehen uns in unserer Strategie als nationaler Agrarhändler mit den Kernbereichen Pflanze, Tiere, Technik, Energie und Märkte bestätigt“, kommentierte Köckler die Zahlen.
Der Konzernchef sieht auch in der Investitionsbereitschaft ein klares Indiz für die Stärke der Agravis. 2025 seien nach aktuellem Stand 76,4 Mio. Euro in die Standortstruktur und die Digitalisierung investiert worden. Damit habe das Investitionsvolumen erneut über den Abschreibungen gelegen. Die finalen Geschäftszahlen 2025 sowie einen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026 wird das Unternehmen auf seiner digitalen Bilanz-Pressekonferenz am 18. März 2026 bekannt geben. AgE
„Für uns ist es zentral, dass bei der Vererbung eines Unternehmens die Arbeitsplätze in dem Betrieb und Investitionen in die Zukunft gesichert werden“, heißt es in einem Papier, das die SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag unter dem Titel „FairErben – Für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer“ beschlossen hat. Für Unternehmen, die den Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellen, will man großzügige Stundungsregelungen einführen. Dadurch soll die Steuerzahlung auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden können.
Betriebe brauchen Steuerentlastungen
Aus Sicht der Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, gehen die Pläne der SPD „in die völlig falsche Richtung“. Sie belasteten die Landwirtschaft und griffen in die Substanz der Betriebe ein. „Dies lehnen wir entschieden ab“, betonte Sabet. Für landwirtschaftliche Betriebe sei eigener Grund und Boden nicht nur Standort, sondern zugleich Produktionsfaktor. Eine zusätzliche Belastung bäuerlichen Vermögens führe zu einer enormen Gefährdung der Betriebe und sei daher unbedingt zu verhindern. Die langfristige Fortführung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe brauche Steuerentlastungen und keine -erhöhungen.
Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, nannte den SPD-Vorschlag existenzgefährdend: „Wer familiengeführte Betriebe im Generationswechsel mit einer nicht finanzierbaren Steuer belastet, treibt sie zur Zerschlagung und öffnet Großinvestoren Tür und Tor.“ Das sei „agrarpolitisch widersinnig und strukturell hochgefährlich“.
Hohe Preise für Flächen, Gebäude und Maschinen führten zu hohen Steuerwerten, ohne dass entsprechende liquide Geldmittel vorhanden seien, erläuterte Elverfeldt. Nach seiner Einschätzung könnten bereits mittelgroße Betriebe die Freibetragsgrenze überschreiten und wären gezwungen, zukünftig enorme Erbschaftsteuern zu zahlen, die aus dem laufenden Betrieb nicht finanzierbar seien. AgE
Dass der EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für die GAP nach 2027 ein großer Wurf gelungen ist, wird überwiegend bezweifelt. Vielmehr klingt vieles von dem, was im Kommissionspapier zu lesen ist, nach „zurück in die Zukunft“: Zum Beispiel, dass produktionsgebundene gekoppelte Prämien verpflichtend anzubieten sind. Oder dass die Öko-Regelungen wieder eingestampft und mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zu den neuen „Agrarumwelt- und Klimaaktionen“ (AUKA) zusammengelegt werden sollen, die zwingend kofinanziert werden müssen. Man könnte fortfahren: Konditionalität wird in Farm Stewardship umbenannt, und die Ausgestaltung der GLÖZ-Standards – fortan „Protective Practices“ – wird komplett ins Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt. Die Verpflichtungen zum Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1) entfallen, und die Definition von umweltsensiblem Grünland wird abgeschwächt. Die Einhaltung des landwirtschaftlichen Ordnungsrechts sowie der Protective Practices soll aus Mitteln der neuen AUKA finanziert werden können, wenn die nationalen Standards über den EU-Mindeststandards liegen. Damit verschwimmen die Grenzen zwischen Stewardship und AUKA.
Nicht nur Verlierer
Umweltverbände haben bereits unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Umwelt- und Klimaschutz Verlierer der geplanten GAP-Reform ist. Aber auch die eigentlichen Adressaten der GAP, die europäischen Landwirte und Landwirtinnen, dürften nicht nur glücklich sein. Das GAP-Budget wird um etliche Milliarden gekürzt und in Zukunft Teil des „Fonds für Nationale und Regionale Partnerschaftspläne“ werden, was in der Konsequenz die Auflösung des Zwei-Säulen-Modells bedeutet. Großbetriebe ärgern sich über Degression und Kappung, kleinere Betriebe über den Wegfall der Umverteilungsprämie. Profitieren werden Junglandwirte und Hofübernehmer. Es winken Betriebsübernahmeförderungen von bis zu 300.000 Euro, projektbasiert statt flächenbezogen.
Wettbewerbsfähigkeit ist das neue Credo
Wettbewerbsfähigkeit ist die Fähigkeit von Unternehmen oder Branchen, sich erfolgreich gegen Konkurrenten auf Märkten durchzusetzen, indem sie bessere Produkte, Dienstleistungen oder Kostenstrukturen bieten und dabei langfristig Gewinne erzielen. Die Wissenschaft ist sich einig, dass Direktzahlungen kein probates Mittel zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sind. Sie bewirken eher das Gegenteil, indem sie Innovationen und die Kostensenkungen weniger erforderlich erscheinen lassen. Gekoppelte Prämien verzerren zudem die Produktionsentscheidungen zugunsten der geförderten Agrarprodukte und zulasten der eigentlich wettbewerbsstarken Produkte.
Dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Gestaltung von Farm Stewardship in Zukunft komplett überlassen möchte, wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Flickenteppich förderrechtlicher Standards in der EU führen – kein gutes Omen für einen fairen Wettbewerb im gemeinsamen Markt.
Kappung macht die GAP uninteressanter für Großbetriebe
Wenn strikte Stewardship-Standards und Großbetriebsstrukturen räumlich zusammentreffen, könnte die Kappung der Direktzahlungen bei 100.000 Euro zur Folge haben, dass Großbetrieben die Lust an der GAP vergeht. In einem 2.000 Hektar Betrieb dürften die Kosten der Einhaltung der Stewardship-Standards rechnerisch maximal 50 Euro je Hektar betragen, vom Aufwand der Antragstellung und den Kontrollen einmal ganz abgesehen. Das Ausscheiden von Betrieben aus der GAP würde den Behörden die Budgetplanung und die Einhaltung von mit der EU-Kommission vereinbarten Zielen und Meilensteinen erschweren. Der Hebel von Stewardship für Umwelt und Klima ginge verloren.
Vor- und Nachteile für Umwelt-, Klima- und Tierschutz
Die zwingende Kofinanzierung der neuen AUKA (mit durchschnittlich 30%) stellt wirtschaftlich schwache Regionen vor große Herausforderungen, ein attraktives Angebot auf die Beine zu stellen. Zudem unterliegen die Prämiensätze der AUKA den WTO-Regeln für die Green Box, was deren Attraktivität aus Sicht von Landwirten und Landwirtinnen einschränkt. Positiv ist demgegenüber die große Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten, die die Programmierung wirklich zielgerichteter AUKA ermöglicht.
Dass zukünftig auch die Einhaltung des Ordnungsrechts – jenseits der EU-Mindeststandards – mit AUKA-Mitteln finanziert werden kann, kann die Akzeptanz von ambitionierteren ordnungsrechtlichen Standards erhöhen. Eine neue Chance für die Umsetzung der Borchert-Vorschläge? Andererseits reduziert diese „Querfinanzierung“ die Mittel für zielgerichtete freiwillige AUKA.
Und auch produktionsgebundene Zahlungen sind nicht per se schlecht für die Umwelt nämlich dann nicht, wenn sie der wirtschaftlichen Absicherung extensiver, umweltfreundlicher Produktionsverfahren wie Mutterkühen oder der Schafhaltung dienen. Die politische Verlockung, diese Prämien an Betriebszweige mit fraglichen Umweltwirkungen zu knüpfen, dürfte in manchen Mitgliedstaaten allerdings groß sein. Politisch ebenso verlockend könnte es sein, gewisse AUKA als gekoppelte Zahlungen zu deklarieren. Während erstere der Kofinanzierung bedürfen, werden die gekoppelten Prämien zu 100% EU finanziert.
Fazit
Die stärkere Betonung von Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit droht das Engagement der EU für ökologische Nachhaltigkeit zu untergraben. Zudem ist fraglich, ob die EU-Kommission die richtigen Interventionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit ins Feld geführt hat. Die Chance auf eine stärker am Gemeinwohl ausgerichtete GAP hat sie jedenfalls verpasst. Die politische Konsequenz könnte sein, dass das sogenannte Ring-Fencing des GAP-Haushalts in den Verhandlungen über den nächsten MFR infrage gestellt wird. Damit stünde der GAP-Haushalt in direktem Wettbewerb zu den Forderungen anderer Ressorts, die die Verwendung der knappen Mittel vielleicht besser rechtfertigen können. AgE
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